Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich der 12. Ministerkonferenz der WTO vom 12. bis 15. Juni 2022 in Genf genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen.
Die Nutzung des Luftraums wird von Sonntag, 12. Juni 2022, ab 14 Uhr, bis Mittwoch, 15. Juni 2022, um 24 Uhr Lokalzeit, in der Region Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf sollte davon nicht betroffen sein.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/geneve.html

Im Winter kann es vorkommen, dass Bewegungsflächen, Start- und Landebahnen mit Wasser, Schnee oder Eis verunreinigt sind. Dadurch wird der Reibungskoeffizient der Piste verringert, was zu einem längeren Start- oder Bremsweg führt. Damit eine Flugplanung im Winter auch diese Aspekte abdecken kann veröffentlichen neu rund 20 Flugplätze in der Schweiz sogenannte SNOWTAMs.

Im August 2021 wurde aufgrund neuer EASA- und ICAO-Anforderungen die BAZL-Richtlinie “AD I-008 Winterbetrieb auf Flugplätzen” über die Meldung von kontaminierten Pistenverhältnissen überarbeitet. Diese Richtlinie enthält auch das neue SNOWTAM-Format mit der Schaffung eines Pistenzustandscodes zwischen 0 und 6. Pilotinnen und Piloten können diesen dann direkt zur Berechnung oder Schätzung ihrer Start- und Landedistanzen verwenden.

Bei Flugplätzen der Kategorie 1 für den Winterflugbetrieb* wird via SNOWTAM, ATIS oder ATC ein Runway Condition Report mit dem folgenden Beispielformat ausgegeben:
“LSZS 02180930 03 2/5/5 100/100/75 04/03/03 SLUSH/WET SNOW/WET SNOW ALL APRONS POOR”.

Bei allen anderen Flugplätzen erfolgt die Meldung des Pistenzustandes und der Bewegungsflächen nicht über SNOWTAM, sondern vereinfacht über andere Kanäle (gemäss AD INFO auf dem vom Flugplatz definierten Informationskanal: Telefon, Telefonbeantworter oder Flugplatz-Website). Die Pistenzustandsberichte haben das folgende Beispielformat:
“Pistenzustandsbericht LSPN / 3.12.2021 / 09:30 UTC / Piste 05 / 75 % Verschmutzung / 3 mm Nassschnee”.

Zwecks Optimierung des Flugbriefings empfehlen wir, dass ihr euch mit den Änderungen des Global Reporting Format (GRF) vertraut macht. So könnt ihr die erforderlichen Abstände am besten berechnen oder schätzen und euch auf den Zustand der Piste vorbereiten.

*Flugplätze der Kategorie 1 für den Winterflugbetrieb sind konzessioniert und/oder erlauben den Betrieb von Luftfahrzeugen mit einem MTOM > 5700 kg.

 

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Juni 2021 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich des Treffens zwischen den Präsidenten Biden und Putin vom 15. bis 17. Juni 2021 in Genf genehmigt. Die Nutzung des Luftraums wird von Dienstag, 15. Juni 2021, ab 8 Uhr, bis Donnerstag, 17. Juni 2021, um 17 Uhr Lokalzeit, in der Zone über dem Place des Nations in Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen.

Wir bitten euch, diese Luftraumeinschränkungen bei eurer Flugplanung zu beachten und – wie immer – das DABS sowie die erforderlichen NOTAM auf skybriefing zu konsultieren. Fly safe!

 

 

Nach und nach öffnen europäische Länder ihre Lufträume auch für grenzüberschreitende Flüge der General Aviation. In diesem Zusammenhang hat die EASA eine nützliche Übersicht erstellt, mit Links zu den nationalen aviation authorities.

Wie bereits erwähnt, erfordert die gegenwärtige Flugplanung aufgrund eventueller Restriktionen oder Auflagen mehr Zeit als üblich. (siehe dazu auch Beitrag “Wiederaufnahme Flugbetrieb nach COVID19-Pause: Das gilt es zu beachten!) Vielleicht hilft dem einen oder anderen die europaweite Übersicht, gerade im Hinblick auf die bevorstehenden Sommerferien. In diesem Kontext hat die GASCO aus den UK zur Vorbereitung auf die Rückkehr ins Cockpit ein gutes Video produziert.

Wenn du weitere wichtige Infos oder Anregungen hast, dann schick uns deine Rückmeldung als Kommentar oder an staysafe@bazl.admin.ch

Das Weltflüchtlingsforum wird am 17. und 18. Dezember 2019 in Genf stattfinden. An dieser Veranstaltung nehmen mehrere Staatsoberhäupter teil.
Der Bundesrat hat bei dieser Gelegenheit eine temporäre Luftraumbeschränkung beschlossen. Dies betrifft Kleinflugzeuge in der Region Genf und ergänzt die Sicherheitsmassnahmen der kantonalen Behörden.

Gleichzeitig wird die Schweizer Luftwaffe einen Luftpolizeidienst einrichten, der die Souveränität und Sicherheit des Schweizer Luftraums gewährleistet. Es wurde beschlossen, dass der gesamte VFR-Verkehr in einem Gebiet von 10 NM um den Palais des Nations in Genf verboten wird. Eine 25 NM-Zone wird das System vervollständigen und erfordert, dass Piloten, die mit ihrem Flugzeug in diesem Luftraum fliegen wollen, ihren Transponder im A:7000/C-Modus aktivieren.

Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden NOTAMs.

 

Vor rund einer Woche haben wir gefragt, wer von euch durch eine Gefahrenzone fliegt oder diese doch besser umgeht. 12% der Teilnehmer nehmen das Risiko in Kauf, ggf. mit Hilfe der Funkunterstützung. Der Grossteil geht aber auf Nummer sicher und fliegt einen grossen Bogen um die Zone. Unten stehendes Illustrationsbeispiel zeigt, dass der Pilot eines Business Jets sich weder über Funk verständigte noch die Gefahrenzone umflog.

Mitte September spielte sich im Schweizer Luftraum folgende Situation ab: Trotz Publikation im DABS sowie einer Warnung von Skyguide «DELTA» entschied sich ein Business-Jet Pilot für den Durchflug einer aktiven Schiesszone. Glücklicherweise wurde gerade eine Schiesspause eingelegt. Dieses Beispiel von Mitte September ist kein Einzelfall. Gemäss VBS wurden in den letzten 12 Monaten über 40 Durchflüge durch aktive Schiesszonen registriert. Aus Safety-Gründen möchten wir diesem Thema kurz Beachtung schenken.

Durch eine aktive Schiesszone zu fliegen, ist keine Luftraumverletzung. Trotzdem: Ein Pilot muss sich bewusst sein, dass er beim Durchfliegen einer Schiesszone sich und das Leben seiner Passagiere einem Risiko aussetzt. Wir empfehlen deshalb, die NOTAMs der publizierten Schiesszonen genau zu beachten und den Flugweg respektive die Flughöhe gegebenenfalls anzupassen.
Reminder: Per NOTAM publizierte Gefahren im Luftraum können für den laufenden und nächsten Tag (ab 16:00) dem DABS entnommen werden. Also, fly safe and stay alive!

https://www.skybriefing.com/portal/dabs

 

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Seit einiger Zeit bemängelten diverse Nutzer und Nutzergruppenvertreter die inhaltliche Qualität des VFR Guides. Letztes Jahr nahmen das BAZL und Skyguide eine Auslegeordnung vor und eruierten das Verbesserungspotential. Kurz darauf wurden die Arbeiten für eine inhaltliche Weiterentwicklung und zeitgemässe Gestaltung der VFR Publikationen aufgenommen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung bei Publikationen lag das Hauptaugenmerk auf der Erarbeitung einer digitalen Anwendung mit stets aktuellen Inhalten und dies zu einem fairen Preis.

Gemeinsam mit Vertretern der verschiedenen Nutzergruppen und Skyguide wurden Lösungswege gesucht und
beschlossen:

1. Der VFR Guide wird per 28. März 2019 mit dem ersten Teil des VFR Manual zusammengeführt.
2. Der erste Teil des VFR Manuals wird künftig nur noch digital, sprachlich getrennt (de/fr/it/en) geführt und ist künftig registrierungspflichtig über www.skybriefing.com erhältlich.
3. Während den ersten sechs Monaten ist die neue Publikation kostenlos, später kann sie zu einem moderaten Abonnementspreis bezogen werden.
4. Der AIRAC Publikationsprozess stellt die Aktualität der Inhalte sicher (Nachführung alle 28 Tage).

Der Teil Aerodrome Informationen (AD INFO) Teil bleibt weiterhin auch in gedruckter Form verfügbar. In einer ausserordentlichen Aktion haben Vertreter von BAZL und Skyguide die Integration in kürzester Zeit umgesetzt um auf die Flugsaison 2019 die Erstausgabe präsentieren zu können. Fragen und Anregungen nehmen wir gerne unter aip@skyguide.ch entgegen.

Vom 23. Januar bis zum 26. Januar findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 22. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 22. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 27. Januar 2017 1700 Lokalzeit.

Morgen Freitag, 8. September 2017 ab 19:30 Uhr Ortszeit (Sunset: 19:59 Uhr LT) starten die Wettkämpfer des 61. Gordon-Bennett-Cup ab dem Flugplatz Greyerz (Aérodrome de la Gruyère – LSGT) in Epagny zur diesjährigen Gasballon-Langdistanz-Weltmeisterschaft. Denkt bei eurer Flugvorbereitung unbedingt daran das NOTAM sowie das DABS (W1547/17 und W1550/17) zu konsultieren. Eine einwandfreie Koordination aller Akteure der Luftfahrt ist im geplanten Zeitfenster zwingend, da die Ballone aufgrund der Winde und der angestrebten Höhen diverse Lufträume, die von der General Aviation wie auch vom gewerbsmässigen Luftverkehr genutzt werden, durchqueren können.

 

Foto: Bernhard Baur, Ebnat-Kappel 1. September 2012

 

Denkt immer daran für eure Flugvorbereitung das NOTAM sowie das DABS anzuschauen. Gerade im Sommer wird zum Beispiel ab und zu eine Flugvorführung geflogen. Genau so auch dieses Wochenende im Raum Spiez. Die Patrouille Suisse wird am Freitag trainieren und am Samstag ein Display fliegen.

https://www.skybriefing.com/portal/en/dabs

 

Foto: Bernhard Baur, Spiez 25. Juli 2015

Gewinne einen von fünf skybriefing basic Plus Accounts. Erhalte damit die Möglichkeit während einem Jahr deine Flugpläne über skybriefing aufzugeben und deine Briefings mit SmartNOTAM abzurufen.

Zum Quiz: http://clients.smartfactory.ch/quiz/

Kann ich von SmartNOTAM profiteren wenn ich im Ausland fliege oder ist dies nur für Flüge im Schweizer Luftraum möglich? SmartNOTAM können auch für einen Flug ausserhalb der Schweiz abgerufen werden. Welche Regionen als SmartNOTAM verfügbar sind findest du mit folgendem Link unter General Aviation IFR low:
https://www.skybriefing.com/portal/de/services/notam-briefing

Lerne SmartNOTAM kennen und erfahre von welchen Vorteilen du für deine zukünftige Flugvorbereitung profitieren kannst.

Link zum Film: https://www.skybriefing.com/portal/de/services/notam-briefing

“Kennst Du Smart NOTAM und wenn ja, weshalb brauchst Du es?”

(Per italiano cliccare su „FR“ in alto a destra)

In meiner Flugvorbereitung für einen Gebirgsflug zum Gebirgslandeplatz Theodulgletscher (VS) habe ich die NOTAMs für die Area „Switzerland“ (LSAS) konsultiert. Ebenfalls habe ich die Hindernissituation in WEGOM geprüft. Dort habe ich ein Kabel in der Nähe des Landeplatzes zur Kenntnis genommen. Ein Fluglehrer hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich dabei um ein neues Kabel handelt.

Als ich in der Region angekommen bin und meine Blindtransmission auf 130.35 „Leaving Unterrothorn, proceding direction Theodulgletscher“ eingestellt hatte, hat mich ein Pilot aus der Region kontaktiert und gefragt, ob ich über das Kabel informiert sei. Ich bin diesem Pilot sehr dankbar, er hat meine “Situational Awareness” damit noch einmal gesteigert, obwohl mich bei der Flugvorbereitung bereits jemand darauf aufmerksam gemacht hatte.

Im Debriefing habe ich realisiert, dass es zwar ein entsprechendes NOTAM gegeben hätte, dieses jedoch nur ersichtlich ist, wenn man nach LSYT (ICAO Identificator für Theodulgletscher) sortiert. Bei der allgemeinen Suche nach LSAS wurde dieses NOTAM nicht angezeigt.

Die Situation hätte gefährlich sein können, denn das Kabel befindet sich im Anflug aus Norden bzw. verhindert Abflüge oder Go-Arounds aus Süden. In meiner Situation ist nichts passiert, weil verschiedene „safety barriers“ gewirkt haben: Kabel in WEGOM gesehen, Hinweis vom Fluglehrer, Hinweis eines anderen Piloten.

Ich muss zugeben, dass ich nicht sicher bin, ob ich nur mit der Information aus WEGOM realisiert hätte, dass es sich um ein neues Kabel handelt (ich wäre fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich um ein bereits bekanntes Kabel handelt).

Lessons learned: Bei Gebirgslandeplätzen suche ich nicht nur nach NOTAMs für LSAS, sondern auch für den Platz selber (die ICAO Identificators findet man im VFR Manual unter AGA 3-3-1). Zudem darf nicht vergessen werden, dass nicht alle Hindernisse als NOTAM publiziert sind. Die Liste in VFR Manual RAC 5.3 sollte auch angeschaut werden.

Anmerkung stay safe: Mittlerweile wurde in diesem Fall aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz das NOTAM angepasst, so dass es auch unter LSAS ersichtlich ist. Ebenfalls wurde ein zusätzliches NOTAM publiziert, das die Piloten auf die noch fehlende Markierung hinweist.

 

 

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