Nach wie vor führen in der Region Martigny die Instrumentenabflugrouten sowie das Durchstartverfahren durch den Luftraum E. Die Topografie kanalisiert den VFR Verkehr von Norden nach Süden (zum Beispiel Bex – Grosser Sankt Bernhard) oder von Süden nach Norden (Sanetschpass). Die Durchflüge in der Region Martigny konzentrieren sich auf einer Höhe zwischen 8‘600 ft AMSL und 13’000 ft AMSL. Jedes Jahr werden über 100 Vorfälle (sog. legal encounters) in diesem Luftraum registriert. Wir möchten euch deshalb folgende Tipps mit auf den Weg geben:

  • Überwacht stets den Luftraum. Im Luftraum E gilt „See and Avoid“
  • Schaltet immer den Transponder Mode S ein
  • Nehmt früh mit Geneva Information Kontakt auf (126.350) und informiert über den Flugweg und die beabsichtigte Höhe. Geneva Information fordert euch dann eventuell auf, Sion Tower (118.275) zu kontaktieren
  • Falls kein Kontakt mit Geneva Information besteht, meldet euch bei Sion Tower und informiert diesen über den Durchflug der Region Martigny mit Positions- und Höhenangabe

Bild: Rote Ellipse: Konfliktregion zwischen VFR und IFR Verkehr im Luftraum E zwischen 8’600 ft AMSL und 13‘000 ft AMSL

Weiterführende Informationen: Powerpoint-Präsentation Sensibilisierungskampagne Martigny.de

Die Flugsaison 2019 ist mit den ersten Thermiktagen gestartet und Ende Monat erscheinen die neuen Luftraumkarten der Schweiz. Neben den jährlichen Anpassungen und Neuerungen gibt es längerfristige und strategische Entwicklungen, welche auch die Leichtaviatik betreffen. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich über die aktuellen und künftigen Entwicklungen zu informieren und sich mit beteiligten Akteuren auszutauschen am Mittwoch 3. April 2019 von 19 bis 22 Uhr in Ittigen am “Luftraumabend” des SHV.
Es hat noch einige freie Plätze. Melden Sie sich also noch heute an, denn die Platzzahl ist beschränkt.

https://www.shv-fsvl.ch/verband/alle-news/news/luftraumabend-3419-jetzt-anmelden/

 

Die Flugsaison 2019 steht vor der Tür! Nebst wunderschönen Flugerlebnissen erwartet uns somit auch die Auseinandersetzung mit einer wiederkehrenden Gefahr – dem unerlaubten Eindringen in kontrollierte Lufträume. Die Schweizer Flugsicherung hat dem BAZL im vergangenen Jahr 282 Luftraumverletzungen gemeldet. Die Karte von Bern/Grenchen illustriert exemplarisch eine interessante Entwicklung, welche die Vorfallanalyse aufgedeckt hat. Während es in den vorangegangenen Jahren vermehrt zu unerlaubten Durchflügen von Kontrollzonen kam, wurden im vergangenen Jahr häufig die Luftraumgrenzen nur geringfügig verletzt (einige 100 ft zu hoch oder knapp innerhalb von lateralen Grenzen). Wie erklärt ihr euch dieses Phänomen?

Mit 800 Luftraumverletzungen im 2018 zählt das Thema nicht nur in der Schweiz, sondern auch in England zu den Top Risiken in der General Aviation. Die Airspace & Safety Initiative der CAA UK bietet zu diesem Thema auf ihrer Website ein Tutorial an, welches auch für Schweizer Piloten und Pilotinnen lehrreich ist: http://infringements.caa.co.uk

 

Ende Juni hatte eine Airline-Crew leider eine unerfreuliche Begegnung mit einer Drohne. Die Embraer 190 der Fluggesellschaft Helvetic befand sich im Landeanflug, als es am 28. Juni über der Ortschaft Weiach auf einer Höhe von rund 700 m über Meer zu einer Beinahe-Kollision mit einer Drohne kam. Weiach liegt in der Kontrollzone des Flughafen Zürich, das heisst, Drohnen dürfen hier maximal 150m über Grund fliegen. Diese Drohne befand sich auf einer Höhe von über 330m über Grund, ihr “Pilot” verhielt sich somit illegal, auch weil er die Drohne auf diese Distanz gar nicht mehr sicher erkennen konnte. Mit dieser Aktion hat der Unbekannte eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs verursacht. Bis jetzt konnte er noch nicht eruiert werden. Auf der Drohnenkarte des BAZL hätte er auf den ersten Blick sehen können, dass es in Weiach Einschränkungen gibt. Weitere informationen zu Drohnenregeln hier.

Wir hoffen, ihr geniesst das schöne Flugwetter! Denkt bitte immer daran, euch gut auf eure Flüge vorzubereiten und die Luftraumkarten zu studieren. Wie wir gerade von @skyguideCH erfahren haben, ist es in den letzten Tagen leider vermehrt zu Luftraumverletzungen im Raum St. Gallen gekommen. Bitte gebt acht und geniesst das wunderbare Wochenende!

Dazu auch unsere Beiträge zum Them Luftraumverletzungen.

 

 

Luftraumverletzungen sind nicht nur bei uns in der Schweiz ein Thema. Nun haben auch unsere Kollegen aus Finnland, Grossbritannien und Belgien spannende Videos dazu produziert. Sie alle zeigen einen unterschiedlichen Blickwinkel und liefern gute Tipps, wie ihr Luftraumverletzungen vermeiden könnt.

Schaut euch auch nochmal unsere Videos aus dem letzten Jahr an. Haben die Kollegen oder auch wir wertvolle Hinweise vergessen? Teilt eure Tipps in unseren Kommentaren!  

@SPFMobilite  @Trafi.Finland @European.Aviation.Safety.Agency

Links:

Alle Videos und zusätzliche Safety Promotion-Informationen auf der Seite der EASA: Airspace Infringements 

Videos Luftraumverletzungen der Airspace Infringement Working Group (AIWG) und des BAZL

 

Finnish CAA Video

UK CAA Video

https://www.youtube.com/watch?v=wwPAN_3NUgo&rel=0

Belgian CAA Video

EASA Video

 

 

Vom 23. Januar bis zum 26. Januar findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 22. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 22. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 27. Januar 2017 1700 Lokalzeit.

Vor etwas mehr als einem Jahr wurde die Meldepflicht auch für die General Aviation eingeführt. In einem Jahr sind rund 200 Meldungen beim BAZL eingegangen. Dank den Ereignismeldungen können Vorläufer für schwere Vor- und Unfälle frühzeitig erkennt werden und – wo solche möglich sind – geeignete Gegenmassnahmen getroffen werden. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer wird das Gesamtbild über das Sicherheitsniveau der Zivilluftfahrt.

Hier einen Einblick über die Meldungen des ersten Jahres:

Am meisten gemeldet wurden Luftraumverletzungen, insgesamt 70. Aber auch in anderen Kategorien wurde aber einiges rapportiert.

  • rund 20 Meldungen zu Abeichungen von ATM Procedures (ATM Procedure Deviation). Beispiele dafür sind Landungen von Piloten oder Pilotinnen auf falschen Flugplätzen, der falscher Piste, dem Taxiway statt der Piste, oder Landung in die falsche Pistenrichtung.
  • ca. 10 Meldungen zu Annäherungen von Fluggeräten (Airprox). Beispiel: Piloten und Pilotinnen melden, dass die Distanz zwischen mehreren Luftfahrzeugen die Sicherheit beeinträchtigt hat.
  • Etwas mehr als 30 Meldungen kamen aus dem Bereich Flight Operation.
    • ca. 10 Meldungen im Bereich Helikopter Operation (OPS HELO ).
    • ca. 10 Meldungen im Bereich Remotely Piloted Aircraft Systems (OPS RPAS Multikopter).
    • ca. 10 Meldungen im Bereich von Landungen ( OPS APCH-LDG zB. harte Landungen, destabilisierte Landeanflüge oder Landungen ohne Erlaubnis).
  • Im Technischen Bereich gab es ungefähr 20 Meldungen: Davon etwas mehr als 10 zum Thema Engine & Fuel und einige im Bereich Landing Gear & Wheel.
  • Auch im Bereich der Boden Operation (Aerodrome) sind einige Meldungen eingegangen.

Diese Meldungen fliessen laufend in die Erarbeitung neuer Stay Safe-Themen mit ein. Hier einige Beispiele:

Teste dein Wissen im «Stay Safe Quiz» zum Thema Luftraumverletzungen. Die Antworten zu allen Fragen findest du in unseren Kurzfilmen zum Thema Luftraumverletzungen.

Mit etwas Glück gewinnst du ein Jahresabonnement für Swiss Map Mobile. Öffne http://clients.smartfactory.ch/quiz/, um am Quiz teilzunehmen.

Zwei Hängegleiterpiloten geniessen einen Streckenflug in der Region Stockhorn.  Da das Wetter sich schnell verändert, entscheiden sie in der Nähe von Thun zu landen. Kurz vor der Landung kreuzen zwei Maschinen des PC-7 Teams ihre Flugbahn. Dass sie in ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet eingeflogen sind, realisieren die Piloten erst am Boden. Mit eindrücklichen Bilder der Hängeleiter, des PC-7 Teams und des Kantonalen Turnfestes 2016 in Thun zeigt der letzte Film der Serie wie wichtig es ist, seinen Flug gut vorzubereiten und dadurch (temporäre) Sperrzonen einzuplanen.

(Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.)

Alpines Segelfluglager Münster – wolkenloser Himmel, sommerliche Temperaturen. Ein Segelflugpilot findet den Einstieg in eine Welle und geniesst zusammen mit seinem Passagier die Schweizer Bergwelt von oben. Beide staunen nicht schlecht, als eine PC7 der Schweizer Luftwaffe links neben ihnen auftaucht. Erst in diesem Moment wird dem Piloten bewusst, dass er sich in einem aktiven militärischen Luftraum befindet. Ein weiterer Kurzfilm mit eindrücklichen Flugaufnahmen zum wichtigen Thema Luftraumverletzungen.

(Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.)

Der nächste Film zum Thema Luftraumverletzungen ist da. Ein Motorflugzeug kommt auf einem Rundflug in der Region Thun einem Helikopter unangenehm und gefährlich nahe. Wie schnell es zu einer solchen Situation kommen kann, wie solche Ereignisse verhindert werden können und wie Piloten reagieren müssen, zeigt dieser Film.

Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.

 

Wieso geraten Piloten immer wieder in die Situation, dass sie Luftraumverletzungen begehen? Diese stellen immer eine grosse Gefahr für die Flugsicherheit dar. Gute Flugvorbereitung, Konzentration während des gesamten Fluges und der laufende Kontakt mit der Flugsicherung sind drei Schlüsselelemente, um diese Missgeschicke zu vermeiden. Dieser Clip zeigt wie schnell ein Pilot in eine unerwartete Situation geraten kann, wenn er durch seine Passagiere abgelenkt wird und welche Auswirkungen dies haben kann.

Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.

 

Was muss ich als Pilot unternehmen, wenn neben mir plötzlich ein Militärflugzeug auftaucht? Wie muss ich mich verhalten? Was bedeutet es überhaupt und was will die Luftwaffe von mir? Jérôme d’Hooghe “Geronimo”, Chief of Air Defense Branch, Deputy Chief A3, der Luftwaffe erklärt in einem Video alles ausführlich.

Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.

Zum Video

2015 verzeichnete die Statistik des Bundesamtes für Zivilluftfahrt 359 Luftraumverletzungen. Im Jahr 2016 dürfte diese Zahl, nicht zuletzt wegen der Meldepflicht nach EU 376/2014, sogar noch höher liegen. Dies, obwohl immer mehr elektronische Hilfsmittel zur Verfügung stehen, die Piloten eigentlich vor dem Eindringen in einen kontrollierten oder gar gesperrten Luftraum warnen sollten.

Die vom BAZL geleitete Airspace Infringement Working Group (AIWG) setzt sich aus Expertinnen und Experten der Luftwaffe, Skyguide, der General Aviation und des BAZL zusammen. 2015 beschloss die AIWG, fünf Kurzfilme zum Thema Luftraumverletzungen zu produzieren. Zusammen mit dem Berner Filmemacher Urs Gruenig wurden 2016 diese Filme unter Einbezug der AIWG-Vertreter gedreht. Die Filme zeigen, wie ein von seinen Passagieren abgelenkter Motorflugpilot im Raum Zürich den Durchstart eines Linienflugzeuges provoziert. Man sieht, wie eine wetterbedingte Abweichung vom Flugplan zu einer gefährlichen Annäherung zwischen einem Helikopter und einem Motorflugzeug führt. Und man erfährt, was geschieht, wenn ein Segelflugzeug oder Hängegleiter versehentlich in einen militärisch genutzten Luftraum eindringen. Zuletzt erklärt ein Profi der Luftwaffe, wie man sich korrekt bei einem Abfangmanöver durch die Luftwaffe verhalten soll.

Ab nächster Woche werden die Filme in jeweils einer deutschen und einer französischen Version auf stay safe gestellt. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.

Alle Jahre wieder: World Economic Forum (WEF) in Davos und damit verbunden Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Das WEF dauert vom 17. bis 20. Januar, aber die Restricted Area ist zum Teil bereits ab 16. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 16. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 21. Januar 2017 1700 Lokalzeit.

Ein Pilot startet mit seinem einmotorigen Reiseflugzeug an einem wolkenfreien, stahlblauen Donnerstagnachmittag auf einem Flugplatz im Schweizerischen Mittelland  und fliegt via Zentralschweiz, Grimsel ins Oberwallis und weiter via Nufenen ins Bedretto für eine Zwischenlandung im Tessin.

Kurz nach dem Start kontaktiert er Zürich Information und meldet dort seine geplante Flugroute. Vom FIC Zürich wird der Pilot kurz danach aufgefordert für das Kreuzen der vorausliegenden Kontrollzone Emmen mit Emmen Tower auf 120.425 Kontakt aufzunehmen und sich später bei Zürich Information wieder über dem Grimsel-Pass zu melden.
Auf der Emmen Tower Frequenz erhält der Pilot dann auch unverzüglich die Durchflug-Erlaubnis für die CTR Emmen. Über Luzern wird der Pilot von der Flugsicherung Emmen angehalten, die Kontrollzone Buochs wegen Testflug-Aktivitäten zu meiden und sich bei Alpnach Tower für das Kreuzen der Kontrollzone Alpnach zu melden. Dieser Passing Request wird ihm von Alpnach Turm ebenfalls bewilligt und der Pilot meldet sich wie gefordert über Sarnen nach dem Passieren der Zone bei Alpnach ab.
Anschliessend stellt der Pilot nun wieder die Information Frequenz 124.700 ein und nimmt sich vor, die Position Grimsel zu melden. Dabei hat er die vorgefasste Meinung, dass Zürich Information ja keine weiteren Einschränkungen zu Lufträumen gemacht habe und er somit frei bis zur Grimsel fliegen könne. Dass er nun aber auch noch die allenfalls aktiven Lufträume von Meiringen kreuzen muss, verdrängt der Pilot somit ganz aus seinen Überlegungen, und macht somit prompt ein Airspace Infringement in der Kontrollzone Meiringen.

Lesson learned: Der Flight Information Service (FIS) kann insbesondere an schönen VFR Flugtagen mit entsprechend viel Flugverkehr nicht jedes Flugzeug permanent am Radar verfolgen, auch dann nicht, wenn ein spezifischer Transponder Code (squawk) vergeben wurde. Der Pilot bleibt somit für seinen Flugweg selber verantwortlich, auch wenn er sein Routing dem FIS bekannt gegeben hat und möglicherweise sogar erstmalig über entsprechende vorausliegende aktive Lufträume gewarnt wurde. Also keine falsche Erwartungshaltung entstehen lassen, trotz Funkkontakt mit der Flight Information den Flugweg permanent selber überwachen. Nicht verifizierte, aber vorgefasste Meinungen können trotz Kontakt mit dem FIC zu Luftraumverletzungen führen. Im Zweifelsfall besser rechtzeitig nachfragen (Funkkontakt gemäss ICAO Karte herstellen) oder ansonsten Lufträume grosszügig umfliegen.