Erhöhte Drohnenaktivitäten rund um den Verzasca-Stausee

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Dass das Verzascatal für Touristen eine beliebte Destination darstellt, ist nichts Neues. Nach der Entleerung des Stausees (Lago di Vogorno) in den letzten Wochen hat das Tal allerdings hunderte, neugieriger Schaulustige angezogen, die auf der Suche nach Spuren der Vergangenheit sind. Einige nutzten prompt die Gelegenheit, ihre Drohnen durchs Tal und die Landschaft zu fliegen und Videos und Fotos aufzunehmen. Angesichts der vielen Bilder und Videos in den sozialen Medien scheinen wohl viele Drohnenpilotinnen und -piloten nicht nur die geltenden Vorschriften vergessen zu haben. Sie waren sich vermutlich auch nicht bewusst, dass sie mit ihren Drohnen an einem gefährlichen “Hotspot” fliegen . Gerade in dieser Region findet nämlich ein reger Helikopterbetrieb statt und der Staudamm dient den Helikopterpiloten als wichtige Navigationspunkt (NH) für den Landeanflug auf die Heliports in Selvatica, Vogorno und Mergoscia sowie Monti Motti oder Monti di Lego. Ausserdem musste erst kürzlich ein Rettungshelikopter an der Nordseite des Staudammes verletzte oder steckengebliebene Schaulustige mit der Winde bergen. Auch in Zukunft ist jederzeit mit einer Rettungsmission mit Helikopter im Gebiet des Staudammes zu rechnen.

Da sich bereits 2018 in dieser Region eine Kollision zwischen einer Drohne und einem Helikopter ereignete, ist bei Drohnenflügen in dieser Region höchste Vorsicht geboten. Insbesondere wegen der Topologie des Tales (sehr eng) kann der Verlust des GPS-Signals zu einem “Flyaway” der Drohne führen, die dann autonom und unkontrolliert weiterfliegt. Deshalb gilt:

• Der Staudamm befindet sich in einem Radius von 5 km um den kantonalen Flugplatz Locarno, wo Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 g nur mit einer Ausnahmebewilligung des Flugplatzleiters Locarno oder von Skyguide fliegen dürfen

• Unabhängig vom Fluggewicht muss eine Drohne vom Piloten in ständigem Sichtkontakt geflogen und bei Annäherung eines Luftfahrzeuges gelandet werden
• Drohnen dürfen nur mit einer Distanz von mindestens 100 m zu Menschenansammlungen geflogen werden
• Alle Drohnenpiloten sind angehalten, die geltenden Regeln für das Fliegen mit Drohnen zu befolgen und mit Vorsicht und Respekt dort zu fliegen, wo sie für andere Luftfahrzeuge, Menschen und Tiere keine Gefahr darstellen

Titelbild: © keystone

 


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