Was sagt dir die Zahlenkombination 376/2014?

Gemäss EU-Verordnung 376/2014 müssen sicherheitsrelevante Vorfälle von allen Akteuren der General Aviation gemeldet werden. Diese Regelung ist mittlerweile 5 Jahre in Kraft, in der Schweiz seit 1. April 2016. Und damit sich die Europäische Kommission ein Bild über die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit dieser Meldepflicht machen kann, hat sie eine Stakeholderumfrage lanciert. Damit soll beurteilt werden, wie wirksam, effizient, relevant und kohärent die Vorschriften sind und ob sie einen Mehrwert darstellen.

Die Öffentlichkeit und insbesondere die adressierten Stakeholder sind dazu eingeladen, ihr Feedback zur geltenden Vorschrift abzugeben. Wir möchten euch dazu ermutigen daran teilzunehmen. Die Rückmeldung kann bis spätestens 22. Mai 2019 mittels unten stehender Links erfolgen.

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