In Davos findet Mitte Januar das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 12. Januar sowie in der Zeit vom 15. bis 20. Januar 2024 die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen (Ausnahme Drohnen siehe unten):

  • Freitag, 12.01.2024 10.00 LT – Samstag, 13.01.2024 17.00 LT
  • Montag, 15.01.2024 09.00 LT – Samstag 20.01.2024 18.00 LT (durchgehend)

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern, Flächenflugzeugen oder Gleitschirmfliegern. Für unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gelten in einer speziellen Zone von Schiers bis Davos Mondstein durchgehende Beschränkungen vom 12. bis am 20. Januar 2024. Für Gleitschirm- und Deltapiloten gelten oben genannte Einschränkungen.

Die detaillierten Informationen werden in den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) publiziert. Änderungen und Verschärfungen bleiben vorbehalten und sind dem DABS zu entnehmen.

Identifikation eines Flugzeuges durch die Luftwaffe

Was muss ich als Pilot unternehmen, wenn neben mir plötzlich ein Militärflugzeug auftaucht? Wie muss ich mich verhalten? Was bedeutet es überhaupt und was will die Luftwaffe von mir? Jérôme d’Hooghe “Geronimo”, Chief of Air Defense Branch, Deputy Chief A3 der Luftwaffe erklärt in diesem Video alles ausführlich.

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Während des WEF kommt es im Engadiner Luftraum vorübergehend zu Einschränkungen (siehe Beitrag WEF: Flugeinschränkungen vom 13. – 21. Januar 2023). Um eine Sperrung, wie man in Publikumsmedien oft liest, handelt es sich aber nicht. Mit ein wenig zusätzlichem Aufwand bleibt für Pilotinnen und Piloten nämlich vieles möglich, wie eine Nachfrage bei der militärischen Luftfahrtbehörde (MAA) zeigt.

Im Hinblick auf das Weltwirtschaftsforum in Davos hat der Bundesrat beschlossen, den Luftraum in der betroffenen Region einzuschränken. Konkret bedeutet das, dass in einer Zone von 25 nautischen Meilen (ca. 46 km) um Davos während rund einer Woche nur mit Erlaubnis und auf vorgegebenen Routen geflogen werden darf. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Vorbereitung.

«Wer dort fliegt, ist unter permanenter Beobachtung.»
Oberst im Generalstab Martin Hess

 

Mit der Cessna nach Samedan
Wir begleiten die fiktive Pilotin Anna, die mit ihrer Cessna über die Alpen nach Samedan fliegen will. Dazu muss sie vorgängig ein Gesuch stellen. Eine Begründung braucht es nicht, wohl aber eine Kopie ihrer ID oder ihres Passes. Weiter muss sie, anders als für sonstige inländische VFR-Flüge üblich, zwingend einen Flugplan einreichen. Wenig später erhält sie von der Luftwaffe die Erlaubnis und ihren zufällig generierten, persönlichen Transpondercode.

Am nächsten Tag fliegt Anna bereits über den Gotthard. Während sie sich dem Splügenpass nähert, stellt sie ihren Transponder von 7000 auf ihren persönlichen Code um und kontaktiert auf der publizierten Frequenz die Einsatzzentrale (EZ) der Luftwaffe, um sich anzumelden und ihre Absicht mitzuteilen: Landung in Samedan via Route Delta, also via Splügenpass, Thusis, Tiefencastel und Julier.

In der EZ wird kontrolliert, ob der Transpondercode und die Immatrikulation des Flugzeugs stimmen und ob die genannte Route zum Flugplan passt. Gibt es keine Auffälligkeiten, erhält Anna grünes Licht, und zwar in doppelter Hinsicht. Ihre Cessna erscheint nämlich ab jetzt auf dem Radar als grüner Punkt, nicht nur in der EZ selbst, sondern auch bei den Piloten der Luftwaffe, die den Luftraum vor Ort kontrollieren.

Jetzt muss Anna bloss noch darauf achten, dass sie immer auf der reservierten Route bleibt: «Flugzeuge im eingeschränkten Luftraum werden permanent überwacht. Bereits bei kleinen Abweichungen können wir vor Ort sofort intervenieren», erklärt Oberst im Generalstab Martin Hess, Chef der Flugbetriebsbehörde bei der MAA und selbst als Pilot im WEF-Einsatz. Auch ohne Fehlverhalten muss man als Pilotin oder Pilot jederzeit damit rechnen, dass man von einem militärischen Flugzeug in der Luft identifiziert und kontrolliert wird.

Keine Plauschflüge über Davos
Deutlich strenger reglementiert ist der Luftraum über Davos selbst. Dort besteht für die Dauer des WEF eine Kontrollzone (CTR) mit einem Radius von 2.7 nautischen Meilen (5 km). Die CTR ist nur für ganz spezifische Flüge zugänglich, zum Beispiel für die militärischen Helikopterflüge, mit denen die Armee unter anderem völkerrechtlich geschützte Personen nach Davos transportiert, für akkreditierte private Anbieter von VIP-Helikoptertaxis oder selbstverständlich für medizinische Notfalltransporte, wie sie die REGA oder die Alpine Air Ambulance durchführt.

 

Die Luftfahrtkarte zeigt die möglichen Routen durch den Luftraum um Davos.

 

 

Autor: Philipp Imhof

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In Davos findet in der Zeit vom 16. bis zum 21. Januar 2023 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 13. Januar sowie in der Zeit vom 16. bis 21. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind vom 13. Januar bis am 21. Januar 2023 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kanton Graubünden, Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes und auf der Drohnenkarte verfügbar.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen (Ausnahme Drohnen und Hängegleiter, siehe oben):

  • Freitag 13. Januar 2023, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Lokalzeit 
    und 
  • von Montag, 16. Januar 2023, 08.00 Uhr bis Samstag, 21 Januar 2023, 17.00 Uhr Lokalzeit.

Identifikation eines Flugzeuges durch die Luftwaffe

Was muss ich als Pilot unternehmen, wenn neben mir plötzlich ein Militärflugzeug auftaucht? Wie muss ich mich verhalten? Was bedeutet es überhaupt und was will die Luftwaffe von mir? Jérôme d’Hooghe “Geronimo”, Chief of Air Defense Branch, Deputy Chief A3 der Luftwaffe erklärt in diesem Video alles ausführlich.

Weiterführende Informationen sowie Dokumente sind auf der BAZL-Website publiziert.

Vom 22. Januar bis zum 25. Januar 2019 findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 21. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden auch per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 21. Januar 2019 von 0800 – Samstag, 26. Januar 2019 1700 Lokalzeit

 

Vom 23. Januar bis zum 26. Januar findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 22. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 22. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 27. Januar 2017 1700 Lokalzeit.

Alle Jahre wieder: World Economic Forum (WEF) in Davos und damit verbunden Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Das WEF dauert vom 17. bis 20. Januar, aber die Restricted Area ist zum Teil bereits ab 16. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 16. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 21. Januar 2017 1700 Lokalzeit.