Am 15. und 16. Juni 2024 findet auf dem Bürgenstock eine hochrangige Konferenz zum Frieden in der Ukraine statt. Um die Sicherheit zu gewährleisten, hat der Bundesrat die vorübergehende Einschränkung zur Benutzung des Luftraumes rund um den Bürgenstock (LSR91) sowie weitere Sicherheitsmassnahmen beschlossen. Unter anderem ist in der Zeit vom 13. Juni, 08:00 Uhr bis und mit 17. Juni, 20:00 Uhr Ortszeit die freie Benützung des Luftraums in einem Umkreis von 25NM resp. 46.3Km und der Flugplätze in dieser Zone erheblich eingeschränkt. Die Luftwaffe stellt den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicher.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um den Bürgenstock (NW) gilt für den VFR- sowie nicht kommerziellen IFR-Flugverkehr ein generelles Flugverbot. (VFR, IFR non commercial, Joining, Leaving, Special Flights, Training, Glider). Flüge mit Hängegleitern, Gleitschirmen und Deltaseglern sowie Modellflugzeugen und Drohnen unterliegen speziellen Regelungen. Details dazu sind auf der Webseite des Schweizer Hängegleiterverbandes (SHV), des Schweizer Modellflugverbandes (SMV) sowie der Schweizer Drohnenkarte verfügbar.

Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

Offene Flugplätze mit Auflagen:
An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Die Einschränkungen in der LSR91 werden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen.

Vergessen Sie nicht, bei der Flugvorbereitung sämtliche Details zur Luftraumeinschränkung den offiziellen Publikationen ( NOTAM, DABS etc.) auf Skybriefing zu entnehmen.

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Vom 13. bis 15. Dezember 2023 findet in Genf das Globale Flüchtlingsforum statt. Um die Sicherheit zu garantieren, hat der Bundesrat eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung und verschiedene Sicherheitsmassnahmen erlassen. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen.
Die Nutzung des Luftraums wird von Dienstag, 12. Dezember 2023, ab 8:00 Uhr Lokalzeit bis Samstag, 16. Dezember 2023, 17:00 Uhr Lokalzeit, in der Region Genf eingeschränkt. Die Einschränkung betrifft lediglich Kleinflugzeuge wie Sportflugzeuge, Helikopter sowie nichtkommerzielle private Businessflüge. Der Flugplatz Montricher bleibt geschlossen. Für Hängegleiter bleibt die Region gesperrt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen.

Wir bitten euch, diese Luftraumeinschränkungen bei eurer Flugplanung zu beachten und – wie immer – das DABS sowie die erforderlichen NOTAM auf skybriefing zu konsultieren. Fly safe!

 

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Oberhalb des Bünder Dorfes Brienz droht ein Bergsturz und das Dorf wurde kürzlich evakuiert. Dementsprechend gross ist das Medien- und Öffentlichkeitsinteresse. Zum Schutz der laufenden Aktivitäten der Einsatzkräfte zu Lande und in der Luft wurde der Luftraum rund um Brienz/Tiefencastel für alle zivilen Luftfahrzeuge (auch Drohnen) präventiv gesperrt. Die Luftraumsperre ist temporärer Natur und dauert bis am 7. Juli, 23 Uhr. (GND bis 10 000 Fuss). Zugelassen sind weiterhin Rettungs- und Blaulichtaktivitäten.

Die laterale Ausdehnung der Luftraumsperre ist zwar nicht mit jener anlässlich des WEFs vergleichbar. Gleichwohl dürfte diese wichtige Info für diejenigen Pilotinnen und Piloten nützlich sein, die in den nächsten Tagen einen Flug via Julierpass ins oder vom Oberengadin / Samedan planen.

Bitte konsultiert, wie immer, bei eurer Flugplanung die entsprechenden NOTAMs sowie das DABS.

In Davos findet in der Zeit vom 16. bis zum 21. Januar 2023 das Weltwirtschaftsforum (WEF) statt. Um die Sicherheit zu garantieren, sind auf Antrag der Bündner Regierung verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen worden. Unter anderem ist am 13. Januar sowie in der Zeit vom 16. bis 21. Januar die freie Benützung des Luftraums und der Flugplätze in der Region Davos eingeschränkt. Der Bundesrat beauftragte die Luftwaffe mit der Wahrung der Lufthoheit.

In einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 47 Kilometer) um das Zentrum von Davos wird der Flugverkehr über schweizerischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. Ähnliche Beschränkungen gelten für grenznahe Gebiete in Österreich und Italien. An- und Abflüge zu den Flugplätzen innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat.

Für die innerhalb der R-Area gelegenen Plätze Bad Ragaz, Balzers und Samedan gelten spezielle Regeln und Verfahren für den Flugbetrieb. Alle Flüge zu und von diesen Flugplätzen bedürfen einer vorherigen Bewilligung durch die Luftwaffe.

Die Luftfahrt besteht nicht nur aus Helikoptern oder Flächenflugzeugen. So sind vom 13. Januar bis am 21. Januar 2023 auch die andern Luftraumbenutzer Beschränkungen unterworfen. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen erlässt die Kantonspolizei des Kanton Graubünden, Details sind auf der Webseite des Hängegleiterverbandes und auf der Drohnenkarte verfügbar.

Die detaillierten Informationen sind den offiziellen Publikationen (VFR Manual SUP, NOTAM, DABS, s. weiterführende Informationen) zu entnehmen.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen (Ausnahme Drohnen und Hängegleiter, siehe oben):

  • Freitag 13. Januar 2023, von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr Lokalzeit 
    und 
  • von Montag, 16. Januar 2023, 08.00 Uhr bis Samstag, 21 Januar 2023, 17.00 Uhr Lokalzeit.

Identifikation eines Flugzeuges durch die Luftwaffe

Was muss ich als Pilot unternehmen, wenn neben mir plötzlich ein Militärflugzeug auftaucht? Wie muss ich mich verhalten? Was bedeutet es überhaupt und was will die Luftwaffe von mir? Jérôme d’Hooghe “Geronimo”, Chief of Air Defense Branch, Deputy Chief A3 der Luftwaffe erklärt in diesem Video alles ausführlich.

Weiterführende Informationen sowie Dokumente sind auf der BAZL-Website publiziert.

Vom 28.-29. August 2022 findet in Basel der 125. Zionistenkongress statt. Damit verbunden sind umfangreiche und drastische Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Einschränkungen innerhalb des 10NM-Perimeters gelten nebst der manntragenden Luftfahrt auch für alle Luftfahrzeuge der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), d.h. Gleitschirme, Deltasegler, Drohnen, Modellflugzeuge etc. Die genauen Dimensionen und Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Wir danken allen Pilotinnen und Piloten, diese Luftraumeinschränkungen zu respektieren und die definierte Zone zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Sonntag, 28. August 2022, 06.00 Uhr bis Montag, 29. August 2022, 24:00 Uhr Lokalzeit.

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Vom 23. Januar bis zum 26. Januar findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 22. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 22. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 27. Januar 2017 1700 Lokalzeit.

Alle Jahre wieder: World Economic Forum (WEF) in Davos und damit verbunden Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Das WEF dauert vom 17. bis 20. Januar, aber die Restricted Area ist zum Teil bereits ab 16. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 16. Januar 2017 von 0800 – Samstag, 21. Januar 2017 1700 Lokalzeit.