Seitdem so genannte Dash- oder Actioncams auf dem Markt sind, erfreuen sich diese nicht nur bei abenteuerlustigen Sportlern, sondern auch bei Pilotinnen und Piloten grosser Beliebtheit. Sie liefern faszinierende Bilder aus einer Perspektive, die sich für das menschliche Auge sonst nicht erschliessen. Dass bei Luftfahrzeugen für die Montage von solchen Leichtkameras besondere Bestimmungen gelten, erläutert dieser Beitrag am Beispiel einer DA40 NG. Ein Instandhaltungsbetrieb (PART 145-Betrieb) einer Motorfluggruppe in der Schweiz installierte an einem seiner Flugzeuge des Musters DA40 NG auf der Oberseite des Flügelrandbogens und auf der Unterseite der linken Höhenflosse je eine Halterung für eine GoPro-Kamera und gab dieses zum Flugbetrieb frei (release to service), ohne dass die Halterungen durch einen lizenzierten Flugzeugmechaniker (LAE) gemäss «LAE installation checklist» geprüft sowie die Checkliste ausgefüllt und unterschrieben wurde. Die Motorfluggruppe als Besitzerin der DA40 NG verfasste lediglich ein «Supplement to the airplane flight manual».

Berechtigte Sicherheitsbedenken
Bereits 2012 hat das BAZL Sicherheitsbedenken in Form einer Safety-Notiz (FOCA SAND-2012-003) geäussert. Darin weist das BAZL darauf hin, dass das Anbringen von Kameraausrüstungen oder Halterungen das Betriebsverhalten, die Aerodynamik oder das Schwingungsverhalten des Luftfahrzeugs negativ beeinflussen kann. Als Folge davon resultiert eine nicht unwesentliche Gefahr für die Besatzung oder Drittpersonen.

Vorschrift für die Montage von Leichtkameras: CS-STAN
Da jegliche Änderung an einem Luftfahrzeug genehmigungspflichtig ist, benötigt es auch für die Montage von Dash- oder Actioncams ausserhalb der Kabine entsprechende Nachweise. Im Gegensatz zu früher bietet sich heute mit den EASA-Vorschriften für Standard Changes and Standard Repairs ( CS-STAN) die Möglichkeit einer vereinfachten, regelkonformen Umsetzung derartiger Installationen. Diese Vorschriften dürfen auch für nicht-EASA-Flugzeuge angewendet werden, also z.B. auch bei Experimental- oder Eigenbauflug-zeugen. Die dafür geltenden Vorschriften sind:

  • CS-STAN (Issue 4 vom 27. April 2022) der EASA und spezifisch CS-SC403
  • CAA UK CAP 136912 (Policy and Guidance on mounting cameras on aircraft).

Wichtige Voraussetzung ist, dass nicht nur Pilotinnen und Piloten, die «rasch» eine Go-Pro-Halterung anbringen möchten, von dieser Vorgabe Kenntnis haben, sondern Instandhaltungsbetriebe die Prozesse der CS-STAN kennen, entsprechend anwenden und sich der Tragweite derartiger Installationen bewusst sind, die einer weiter gehenden technischen Beurteilung bedürfen.

“Sign-off” – a must
Für die Installation einer Leichtkamera muss ein lizenzierter Flugzeugmechaniker die Checkliste im Appendix A der CAA UK CAP 136912 verwenden. Einzelne Punkte dieser Checkliste sind nicht nur administrativer Art, sondern betreffen die Beurteilung von statischen Festigkeitsaspekten. Es ist hervorzuheben, dass bei ungünstiger Platzierung der Leichtkamera, beispielsweise am Randbogen eines Höhenleitwerks, Schwingungsbelastungen auftreten können, die zu einem Strukturversagen führen können und daher einer weitergehenden technischen Beurteilung bedürfen. Im Zweifelsfall steht das BAZL gerne für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung.

Detaillierte Informationen findest du auf der Website der EASA und des BAZL (Instandhaltung von Luftfahrzeugen)

Als Head Up für alle Halter von Segelflugzeugen des betroffenen Musters möchte die Stay Safe Redaktion folgende Information der SUST weiterleiten. Die bisherige Untersuchung durch die SUST des am 28. Mai 2022 verunfallten Segelflugzeuges ergab folgende Feststellungen betreffend der Steuerorgane und Steuergestänge:

Sicherung der Gelenkköpfe
Beim verunfallten Segelflugzeug des Musters DG-800 B waren diverse Kontermuttern bei den Gelenkköpfen der Steuerstangen lose, was sich nicht durch die Folgen des Unfalls erklären liess. Daraus kann geschlossen werden, dass sich die Verbindungen bereits vor dem Unfall gelöst haben und dieser Zustand möglicherweise seit längerer Zeit bestand. Das unbeabsichtigte Lösen der Kontermuttern an den Steuerstangen kann die Betriebssicherheit der Steuerelemente beinträchtigen.

Bei zwei weiteren in der Schweiz resp. Norditalien verunfallten DG-800 B mit ähnlichem Baujahr wurden gleichartige Befunde betreffend gelöste Kontermuttern an Steuerstangen festgestellt. Zu diesen Unfällen wurden bisher noch keine Zwischen- oder Schlussberichte veröffentlicht.

Zum jetzigen Zeitpunkt der Untersuchung gibt es keine Hinweise, dass das obengenannte Sicherheitsdefizit ursächlich für die Entstehung des Unfalls gewesen sein könnte.

Es ist denkbar und naheliegend, dass das Design der Steuerelemente bei der DG-800 B in ähnlicher Art und Weise auch bei anderen Segelflugzeugmustern und Herstellern verwendet wird. Aus diesem Grund ist es wahrscheinlich, dass das Sicherheitsdefizit auch bei anderen Segelflugzeugmustern und Herstellern auftritt, weshalb die SUST einen entsprechende Sicherheitsempfehlung und einen Sicherheitshinweis ausspricht.

Sicherheitsempfehlung
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency – EASA) sollte in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrzeughersteller DG-Flugzeugbau GmbH Massnahmen ergreifen, dass Segelflugzeuge des Musters DG-800 B in Bezug auf die Installation der Gelenkköpfe sicher betrieben werden.

Sicherheitshinweis
Hersteller, Halter und Eigentümer von Segelflugzeugen sollten die Unversehrtheit der Steuergestänge regelmässig überprüfen und insbesondere sicherstellen, dass die Sicherungen an Steuerelementen sachgemäss angebracht sind.

Hast du bei den von dir betriebenen oder unterhaltenen Muster gleiche oder ähnliche Feststellungen machen können? Für allfällige Hinweise oder Bestätigungen ist dir die SUST und das BAZL dankbar.

Fachkontakt SUST:
Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle – Bereich Aviatik (SUST-AV)
Igor Canepa
Untersuchungsleiter

igor.canepa@sust.admin.ch
www.sust.admin.ch

oder
https://aviationreporting.eu/

 

Dem BAZL wurden via Meldeportal (Occurrence reporting EU) zahlreiche Vorfälle gemeldet, bei welchen die Ursache für falsche Alarme (ACAS/TCAS «alerts/advisories») auf unsachgemäss ausgeführte Transpondertests am Boden zurückzuführen sind.

Normalerweise werden solche Transpondertests vorgängig mit der Flugsicherung (ATC) abgestimmt (entsprechende Vereinbarungen mit Skyguide sind zu befolgen), und/oder die Instandhaltungsbetriebe /-personal haben spezielle Prozesse etabliert, damit nicht durch Transpondertests hervorgerufene Signale ungewollte und falsche ACAS/TCAS «alerts/advisories» ausgelöst werden. Denn diese können den Verkehr stören oder gar gefährden.

Für die Durchführung von Transpondertests muss in der Regel das durch den Testgerätehersteller vorgeschriebene Equipment (z.B. Antennenabschottung) verwendet werden. Ausserdem sind entsprechende Testverfahren festgelegt, damit ungewollte «traffic alerts/advisories» verhindert werden können. Diese sind unbedingt zu beachten.

Mit dem vorliegenden SAND (Safety Awareness Notification Data) möchte das BAZL Instandhaltungsbetriebe und –personal für die anzuwendenden Verfahren sensibilisieren.

Das BAZL hat im Rahmen einer Untersuchung festgestellt, dass bei einem Luftfahrzeug ein Motorenöl verwendet wurde, das vom Hersteller nicht genehmigt war. Das betreffende Öl war zwar früher in den Unterlagen des Motoren-Herstellers gelistet, wurde aber mit einer Revision der Service-Instruktion des Motorenherstellers über die zugelassenen Betriebsstoffe entfernt. Es ist denkbar, dass diese nicht zugelassene Verwendung des Öls noch bei anderen Wartungsbetrieben und Haltern vorgekommen ist.

Mit dem vorliegenden SAND (Safety Awareness Notification Data) und einer technischen Analyse möchte das BAZL auf oben genannte Problematik sowie Risiken hinweisen.

Meldung des Piloten: «On a VFR flight from XXX to YYY, I was approaching the sector X of YYYY from the south at 3500ft climbing to 4000ft when the engine partially lost power. It felt like it went back to idle or something in between. I took back the throttle and the engine was responding again. I could apply power again but just for 15 to 20 seconds, then it happend again. I tried again with the controls at my disposal in order to get back control of the engine which I could twice more before the engine quitted completely. During the whole process I was looking for an area to land, I then selected a field that I rated as the most suitable. On the XXXX frequency I declared a Mayday and started the approach. In final I noticed that the field was not as level as expected, I touched down where intended but the aircraft bounced back and after the second landing the deceleration due to the soft field was such that the aircraft flipped on his back. I could extract myself from the plane and announce on the frequency that I was ok. I then secured the aircraft and call the REGA to report the accident.»

Weitere Informationen sowie Empfehlungen des BAZL zu diesem Vorfall können unter folgendem SAND (Safety Awareness Notification) nachgelesen werden.

Das BAZL hat von der Industrie diverse Vorfallmeldungen erhalten, die eine unsachgemässe Ausführung oder ungenügende Qualität von Sattlerarbeiten adressierten. Oftmals soll eine vollständige Dokumentation sowie die Nachweise der ausgeführten Arbeiten gefehlt haben.

Seit der Publikation der Zulassungsspezifikation für Standardänderungen und -reparaturen (CS-STAN) und CS-STAN Revision 3 (ED Decision 2019/010/R) sind die regulatorischen Vorgaben für die General Aviation reduziert worden. Im Gegensatz zu den früher benötigten DOA-Genehmigungen sind mit CS-STAN einfache Änderungen und Reparaturen nun möglich, ohne dass ein DOA Betrieb involviert werden muss.

Mit dem vorliegenden SAND (Safety Awareness Notification Data) möchte das BAZL auf diese Problematik hinweisen und die neuen Anforderungen erläutern.

 

Am 28. und 29. April 2021 eröffnet die EASA zum ersten Mal virtuell die Saison der Allgemeinen Luftfahrt. Die EASA hat dieses virtuelle Format mit der GA-Gemeinschaft ins Leben gerufen, weil die momentane Situation persönliche Treffen noch nicht zulässt und die AERO 2021 von April auf den Juli verschoben wurde.

Sei dabei und erfahre mehr über den sicheren Neustart, den Umgang mit dem Wetter und das Neueste über Lufttüchtigkeit und Wartung von Luftfahrzeugen.

Folgende Themen stehen auf dem Programm:
Updates zur GA Roadmap, Rolle des Instrumentenflugs, Part-M Light, Technikerlizenzen, Part-21 Light und CS-STAN teilen und austauschen u.v.m.

Programm EASA General Aviation Season Opener 2021 

Registriere dich noch heute am EASA General Aviation Season Opener 2021 und nimm am 28. und 29. April 2021 am virtuellen EASA-Anlass teil. Wir freuen uns auf diesen virtuellen Austausch mit euch. Die Teilnahme ist kostenlos.

Die verordneten Einschränkungen im öffentlichen Leben im Zusammenhang mit der «Corona-Krise» betreffen nicht nur den gewerbsmässigen Luftverkehr sondern auch den privaten Einsatz von «General Aviation» Luftfahrzeugen. Dieser ist stark zurück gegangen, sei es weil Vereinsaktivitäten von Fluggruppen ruhen oder die Prioritäten privater Piloten und Luftfahrzeughalter aktuell anders gerichtet sind.

In diesem Zusammenhang wurden Luftfahrzeuge faktisch stillgelegt oder zumindest die Betriebszeiten der Kolbenmotoren stark reduziert. Um entsprechende Schäden an den Kolbentriebwerken präventiv entgegnen zu können, verweisen wir auf ein aufschlussreiches Dokument der Australischen Luftfahrtaufsichtsbehörde (Australian Government Civil Aviation Safety Authority) mit dem Titel «Piston Engine Low Utilisation Maintenance Practices». Darin werden die Ursachen für Korrosionsschäden infolge chemischer und physikalischer Vorgänge im Triebwerk im Zusammenhang mit längeren Standzeiten aufgezeigt. Ferner werden wirksame Mittel/Instandhaltungsmassnahmen zur Prävention derartiger Korrosionsschäden aufgezeigt und auch kontraproduktive Massnahmen erörtert.

Natürlich ist dieses Dokument nicht nur in Zeiten der «Corona-Krise» von Bedeutung. Im Prinzip sind die Erwägungen und Schlussfolgerungen für sämtliche verlängerten Standzeiten von Relevanz, insbesondere für die Wintermonate.