Für Pilotinnen und Piloten, die nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) fliegen, bedeutet der Luftraum E Frei-heit. Sie können sich dort nach Belieben bewegen, ohne die Flugsicherung kontaktieren zu müssen. In der Schweiz können damit viele Rundflüge ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden. Gemäss der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) handelt es sich beim Luftraum E jedoch um einen kontrollierten Luftraum. Welche Auswirkungen hat eine solche Einstufung und was bedeutet sie in der Praxis?

Wie auf dem Boden gibt es auch am Himmel ein Streckennetz, mit dem Unterschied, dass dieses aus Abflug-, Transit- und Anflugrouten besteht. Diese sind so angelegt, dass ein genügend grosser Sicherheitsabstand zum Gelände sowie eine Funk- und Radarabdeckung gewährleistet sind. Den Luftraumklassen wird dabei allerdings nicht Rechnung getragen.

Ein Praxisbeispiel
Nehmen wir als Beispiel einen Transitflug nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) zwischen den Drehfunkfeuern (Omnidirectional Radio Range, VOR) Saint-Prex (SPR) und Freiburg (FRI). Ein Luftfahrzeug auf einem solchen Flug wird in Kontakt mit den Flugverkehrsleitenden der Bezirksleitstelle (Area Control Centre, ACC) von Genf stehen und die Flugflächen FL 80, FL 90 oder FL 100 nutzen. Die Obergrenze des Luftraums E liegt bei FL 100. Es kann deshalb durchaus möglich sein, dass in der Nähe VFR-Flüge durchgeführt werden. Da die Flugverkehrsleiten-den aber die Absicht dieser Pilotinnen und Piloten nicht kennen, können sie nicht wie gewohnt eine Staffelung vornehmen (3 NM/1000 ft bzw. 5 NM/1000 ft).

VFR und IFR im Luftraum Delta
Fluglotsinnen und -lotsen lernen bereits in ihrer Ausbildung, für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Flugzeugen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sorgen. Das ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Im Luftraum E ist jedoch keine Staffelung zwischen VFR- und IFR-Verkehr erforderlich. Es wird lediglich eine Verkehrsinformation verlangt, soweit dies möglich ist. Im Luftraum E können sich demnach «legale» Annäherungen ereignen, die aus der Sicht der Flugverkehrsleitenden äusserst unangenehm sind. Nur schon im Westschweizer Mittelland verlaufen die An- und Abflugrouten der Flugplätze Payerne und Les Eplatures und des Flughafens Bern durch den Luftraum E. Auf jeder dieser Routen können sich deshalb IFR- und VFR-Flieger gefährlich nahe kommen.

Hot Spots in den Alpen
Die «legalen» Annäherungen, die den Flugverkehrsleitenden in der Genfer Bezirksleitstelle am meisten Sorgen bereiten, kommen aber nicht im Mittelland, sondern in den Alpen, in der Region um Martigny vor. Dabei geht es um Konflikte zwischen IFR-Flügen ab Sitten und VFR-Transitflügen in den Alpen. Dort sind alle Voraussetzungen für potenziell gefährliche Annäherungen gegeben. Denn aufgrund des Reliefs müssen die Flugzeuge im Rhonetal fliegen und der Luftraum C oberhalb von FL 130 / 150 stellt oft eine gläserne Decke dar, die als undurchdringbar betrachtet wird. Die Abflugroute ab Sitten verläuft genau durch diese hindurch.

In solchen Fällen können die Verkehrsleitenden nur zusehen. Eine Staffelung ist praktisch unmöglich. Denn wegen der Topologie ist es kaum möglich, den Steigflug eines IFR-Fliegers zu stoppen oder ihn von seiner Abflugroute abzubringen. Verkehrsinformationen können weiterhin erteilt werden, sofern das Flugzeug bereits mit der Stelle in Genf in Kontakt steht. Jets, die von Sitten aus starten, haben oft eine hohe Steigflugleistung. Daraus resultiert eine starke Neigung, die die Sicht nach vorne erschwert. Hinzu kommt, dass die Pilotinnen und Piloten während der Startphase einer grossen Belastung ausgesetzt und an eine Staffelung gewohnt sind. Die Kombination all dieser Elemente führt zu potenziell gefährlichen Situationen.

Situational Awareness…
Der von VFR-Pilotinnen wegen seiner Freiheit geschätzte und von Fluglotsen aufgrund des gemischten Flugverkehrs gefürchtete Luftraum E ist also ein Sonderfall. IFR-Flüge werden nicht zwingend mit grossen Maschinen durchgeführt, die leicht zu orten wären. Auch einmotorige Kleinflugzeuge können nach IFR fliegen und sind aufgrund ihrer Grösse schwieriger zu sehen. Es gibt keinerlei Garantien dafür, dass die Pilotinnen und Piloten von IFR-Flügen immer genau wissen, in welcher Luftraumklasse sie sich befinden. Können sie daher eine Verkehrsinformation richtig interpretieren? Sind sie sich bewusst, dass ein anderes Flugzeug sehr nahe an sie heranfliegen könnte und die Flugsicherung ihnen nicht die übliche Staffelung garantieren muss?

…See and avoid
Die Bedeutung von «Sehen und gesehen werden» kann nicht oft genug betont werden, ist aber keine zu 100 Prozent sichere Lösung. Der Fluginformationsdienst bietet einen qualitativ hochwertigen Service und erteilt den Pilotinnen und Piloten wertvolle Informationen über den Verkehr in der Nähe, dies aber natürlich im Rahmen des Möglichen. In Zweifelsfällen oder bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Fluginformationszentrum (FIC) wenden. Das Wichtigste ist aber, den Blick nach draussen zu richten!

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Von 12.-23. Juni 2023 findet in Europa die NATO-Übung Air Defender 2023 statt. Dafür werden unter anderem in Deutschland tagsüber unter der Woche «Sperrgebiete» errichtet. Pilotinnen und Piloten, die nach oder in Deutschland fliegen, sollten sich vorgängig gut informieren. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat hierzu diverse Informationen publiziert. (siehe Link unten). Ausserdem hat das Fliegermagazin sich ebenfalls diesem Thema gewidmet.

Für die Schweiz: Der Sichtflugverkehr in der Schweiz ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen.

Deutsche Flugsicherung: Air Defender 2023: AIP SUP Militärische Übung Air Defender 2023 | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

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Für das Jahr 2023 ergeben sich zwar nur wenige, dafür sicherheitsrelevante Veränderungen der Schweizer Luftraumstruktur, die ab 23. März 2023 in Kraft treten.

  1. Umwandlung von Schiesszonen in Flugbeschränkungsgebiete (LS-R) für Schiessübungen der Schweizer Armee über 250m GND
  2. Umwandlung von Schiesszonen in Flugbeschränkungsgebiete (LS-R) für Fliegerschiessen und militärischer Fliegertätigkeit
  3. Aufhebung des Gefahrengebiets «LS-D 18 Thun» der Schweizer Armee

Zu den bereits im 2022 festgelegten Flugbeschränkungsgebieten werden für die Trainingsbedürfnisse der Schweizer Armee, d.h. für Schiessübungen über 250 m über GND sowie für die militärische Fliegertätigkeit, zahlreiche Schiesszonen in Flugbeschränkungsgebiete (LS-R) umgewandelt. Einzig das Gefahrengebiet LS-D Thun wird gänzlich aufgehoben.

Die Aktivierung der entsprechenden Flugbeschränkungsgebiete, welche zeitlich von Montag bis Freitag begrenzt sind, erfolgt via NOTAM und wird auf dem DABS publiziert. Verfügung Luftraumänderungen 2023 im Wortlaut als .pdf

 

(zur Vergrösserung der Karte klicke auf Bild)

Wir danken euch für eure sorgfältige Flugplanung und umsichtiges Fliegen ohne Luftraumverletzungen!


Veranstaltungshinweis AeCS Luftraum-Seminar 2023

Der Aero-Club der Schweiz (AeCS) führt ausserdem am 29. / 30. /31. März 2023 ein Luftraum/Safety-Seminar durch. Ziel ist es, Luftraumbenützer und Interessierte aus erster Hand über aktuelle Themen zu informieren.

Anmeldung für das Webinar:

  • Webinar in Deutsch (29.März 2023, 20:00 Uhr)
  • Webinar in Französisch (30. März 2023, 20:00 Uhr)
  • Webinar in Italienisch (31. März 2023, 20:00 Uhr)

 

#airspace #airnavigation #airoperation #avsafety #airspaceviolation #skyguide

 

Vom 28.-29. August 2022 findet in Basel der 125. Zionistenkongress statt. Damit verbunden sind umfangreiche und drastische Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Einschränkungen innerhalb des 10NM-Perimeters gelten nebst der manntragenden Luftfahrt auch für alle Luftfahrzeuge der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (VLK), d.h. Gleitschirme, Deltasegler, Drohnen, Modellflugzeuge etc. Die genauen Dimensionen und Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden vorab per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Wir danken allen Pilotinnen und Piloten, diese Luftraumeinschränkungen zu respektieren und die definierte Zone zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Sonntag, 28. August 2022, 06.00 Uhr bis Montag, 29. August 2022, 24:00 Uhr Lokalzeit.

Download Flyer als .pdf

Am 4. und 5. Juli 2022 findet in Lugano die Ukraine Recovery Conference (URC2022) statt, deren Fokus auf dem Wiederaufbau der Ukraine liegt. Dies bedingt umfangreiche Sicherheitsmassnahmen. Die Einschränkung der Luftraumnutzung wird am 1. Juli 2022 sowie am 4. und 5. Juli gelten und sich auf die Region Lugano konzentrieren.

Please check NOTAMS for details! https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/urc22.html

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 eine temporäre Einschränkung der Luftraumnutzung anlässlich der 12. Ministerkonferenz der WTO vom 12. bis 15. Juni 2022 in Genf genehmigt. Die Luftwaffe wird den Luftpolizeidienst und eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen.
Die Nutzung des Luftraums wird von Sonntag, 12. Juni 2022, ab 14 Uhr, bis Mittwoch, 15. Juni 2022, um 24 Uhr Lokalzeit, in der Region Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf sollte davon nicht betroffen sein.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/geneve.html

Seit rund einem Monat gilt es die neuen Änderungen der Luftraumstruktur 2022 zu berücksichtigen. Auf diversen Kanälen wurden diese kommuniziert und der Aeroclub hat dazu drei Seminare auf Deutsch, Französisch und Italienisch gehalten.

Mit Hilfe des Frühlingsquiz habt ihr die Gelegenheit, euch mit den wichtigsten Neuerungen noch einmal vertraut zu machen. Teste dein Wissen und gewinne eines von 10 Sets der Schweizer ICAO Luftfahrtkarte inkl. Areas Zurich und Genf im Wert von CHF 36.- oder eine Schweizer Segelflugkarte im Wert von CHF 28.-

Nimm dir doch kurz zwei Minuten Zeit zur Teilnahme an unserem Frühlingsquiz. Viel Glück!

Am 24. März 2022 wird im Luftraum der Nordostschweiz die TMZ NE eingeführt. Die TMZ NE wird mit einer freiwilligen Hörbereitschaft («Listening Squawk») verbunden. Die Hörbereitschaft dient der weiteren Erhöhung der Flugsicherheit und zur Verbesserung der situativen Aufmerksamkeit der Pilotinnen und Piloten (nachfolgend «Piloten»). Das entsprechende Konzept wurde vom BAZL in Zusammenarbeit mit der Flugsicherung Skyguide und mit Vertretern der Leichtaviatik erarbeitet.

Sinn und Zweck von “Listening Squawk”
Die Idee der «TMZ mit Hörbereitschaft» ist, dass VFR-Piloten nicht nur einen Transponder betreiben, sondern sich zusätzlich auf der Frequenz des zuständigen Flugsicherungssektors in Hörbereitschaft befinden. Es erfolgt kein aktiver Erstaufruf seitens der Piloten. Die Hörbereitschaft gibt den Flugverkehrsleitenden (nachfolgend «ATCO») die Möglichkeit, den VFR-Piloten entweder Informationen über startende oder landende IFR-Flüge zu erteilen oder, im Fall eines potentiellen Konflikts, VFR-Piloten gezielt anzusprechen, um deren Absichten zu klären und/oder Verkehrsinformationen (Traffic Information) zu erteilen.

Wie ist vorzugehen?
Beim Verfahren «Hörbereitschaft» stellt der Pilot vor dem Einflug in die TMZ NE den Transponder-Code 2677 Funkfrequenz 119.925 MHz ein. Anhand des Transponder-Codes 2677 erkennt der Flugverkehrsleiter, dass das Luftfahrzeug hörbereit ist und kann im Bedarfsfall mit dem Piloten Kontakt aufnehmen. Der Pilot soll sich weder an- noch abmelden und nur antworten wenn er explizit aufgerufen wird. Die Piloten, die bereits vor dem Einflug in die TMZ NE bei Zürich Information / FIC (124.700 MHz) angemeldet sind, teilen dem FIC ihre Flugabsicht mit, bleiben auf der Frequenz des FIC und behalten den vom FIC zugeteilten Transponder-Code auch während des Fluges in der TMZ NE.

Am 30. Dezember 2021 wurde ein AIC publiziert, in welchem die wichtigen Informationen zur TMZ NE mit freiwilliger Hörbereitschaft aufgeführt sind. Diese sind ab dem 24. März 2022 auch im VFR Manual zu finden.

Eure Mitarbeit zählt!
Die Hörbereitschaft in der TMZ NE gilt für Motor-und Segelflugzeuge sowie Ballone. Sie wird zumindest in einer ersten Phase freiwillig sein. Es sollen Erfahrungen gesammelt und ausgewertet werden, bevor über das weitere Vorgehen entschieden wird. Insofern danken wir allen Piloten für ihre Teilnahme an der Umfrage TMZ NE.

Weiter führende Informationen zur TMZ NE sind hier zu finden.

 

Während der WTO Ministerial Conference 2021 wird die Nutzung des Luftraums von Dienstag, 30.November 2021, ab 8 Uhr, bis Freitag, 3. Dezember 2021, um 20 Uhr Lokalzeit, in der Zone über dem Place des Nations in Genf eingeschränkt. Der kommerzielle Flugbetrieb vom und zum internationalen Flughafen Genf ist davon nicht betroffen.

Wir bitten euch, diese Luftraumeinschränkungen bei eurer Flugplanung zu beachten und – wie immer – das DABS sowie die erforderlichen NOTAM auf skybriefing zu konsultieren. Fly safe!

 

Vor kurzem sind die neuen Luftraumänderungen für das Jahr 2021 in Kraft getreten und wurden auf der Stay Safe präsentiert. Teste dein Wissen und gewinne eines von 10 Sets der Schweizer ICAO Luftfahrtkarte inkl. Areas Zurich und Genf im Wert von CHF 36.- oder eine Schweizer Segelflugkarte im Wert von CHF 28.-

Nimm dir doch kurz zwei Minuten Zeit zur Teilnahme an unserem Frühlingsquiz. Viel Glück!

Für das Jahr 2021 ergeben sich insgesamt sechs Veränderungen der Luftraumstruktur, sowohl Lockerungen als auch Einschränkungen. In einem knapp sieben minütigen Video-Podcast erläutern wir die Neuerungen im Detail. Die Präsentation ist ebenfalls auf Französisch und italienisch erhältlich.

Präsentation Luftraumänderungen 2021

Übersicht BAZL-Luftraumverfügungen

Gestern haben wir auf unserem Instagram-Profil eine Umfrage zum Begriff “LFN” lanciert. Immerhin kannten rund 75% der 191 Teilnehmenden die Abkürzung. Hier kommt die Auflösung:

 

Im September hat das BAZL ein AIC B publiziert, welches erneut auf IFR-Flüge in den Luftraumklassen E und G aufmerksam macht. IFR Flüge in den genannten Lufträumen umfassen unter anderem das Low Flight Network (LFN) für Helikopterflüge der Luftwaffe und der Rega. Eine Karte dieses LFN findet sich im AIC Serie B 005/2020, welches beim Klick auf das Bild nachgelesen werden kann.

 

 

Sie zeigt die Routen des LFN auf und dient lediglich der Awareness und nicht für Navigationszwecke. Bei dieser Gelegenheit möchten wir einmal mehr die Sichtflugregeln in den Luftraumklassen E und G in Erinnerung rufen:

 

– Stetige Luftraumüberwachung, es gilt «see & avoid» für alle
– Einhaltung der Wolkenabstände
– Beachtung der Halbkreis-Regel VFR/IFR
– Transponder einschalten, wenn vorhanden

 

Das LFN kann ggf. erweitert werden. Die LFN-Karte im VFR-Manual wird daher laufend nachgeführt. Mehr zum Thema LFN kann auch in der aktuellen Ausgabe der Aerorevue auf Seite 37 nachgelesen werden.

Die Schweizer Flugsicherung skyguide hat gestern ihre U-Space Apps für Drohnen lanciert. Diese beiden Apps (mobil und webbasiert) ermöglichen privaten Drohnenpiloten und kommerziellen Drohnenbetreibern, einen Flug effizient zu planen und durchzuführen, einschliesslich im Luftraum, welcher eine Genehmingung durch die Flugsicherung erfordert. Die Drohnenbetreiber können einsehen, ob für ihren Flug eine Genehmigung von skyguide erforderlich ist oder nicht.

Flüge, die einer Freigabe von skyguide unterliegen, müssen nach wie vor den üblichen Genehmigungsprozess über das Special Flight Office von skyguide durchlaufen. Die U-Space App ermöglicht die Erstellung und Einreichung von Flugplänen und liefert aktuelle Flug- und Regulierungsinformationen. Die Apps sind ab heute für Geräte mit den Betriebssystemen iOS und Android in den jeweiligen Shops erhältlich. Die über die U-Space Apps angebotenen Dienste werden für die Piloten und Betreiber zunächst kostenlos sein.

Die U-Space Apps von skyguide stehen hier zum Download zur Verfügung:

iOS: https://apps.apple.com/ch/app/swiss-u-space/id1471169224?ls=1
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.airmap.skyguide

Das Weltflüchtlingsforum wird am 17. und 18. Dezember 2019 in Genf stattfinden. An dieser Veranstaltung nehmen mehrere Staatsoberhäupter teil.
Der Bundesrat hat bei dieser Gelegenheit eine temporäre Luftraumbeschränkung beschlossen. Dies betrifft Kleinflugzeuge in der Region Genf und ergänzt die Sicherheitsmassnahmen der kantonalen Behörden.

Gleichzeitig wird die Schweizer Luftwaffe einen Luftpolizeidienst einrichten, der die Souveränität und Sicherheit des Schweizer Luftraums gewährleistet. Es wurde beschlossen, dass der gesamte VFR-Verkehr in einem Gebiet von 10 NM um den Palais des Nations in Genf verboten wird. Eine 25 NM-Zone wird das System vervollständigen und erfordert, dass Piloten, die mit ihrem Flugzeug in diesem Luftraum fliegen wollen, ihren Transponder im A:7000/C-Modus aktivieren.

Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden NOTAMs.

 

Seit dem 1. Januar 2019 sieht das Luftfahrtgesetz vor, dass die Kommunikation mit dem Flugsicherungsdienst in den Lufträumen C und D, sowie in CTR, TMA, RMZ und FIZ, bei Flügen nach Sichtflugregeln nur noch in englischer Sprache erfolgen darf. Die Reduktion und Standardisierung auf «English only» reduziert die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen und damit von Sicherheitsrisiken bei der Erbringung dieser Dienstleistungen. Dies, weil es zu keinem Sprachgemisch in der Kommunikation zwischen dem Flugsicherungsdienst und den Pilotinnen und Piloten mehr kommt und mithörende Pilotinnen und Piloten sich dank ein besseres Bild der Situation machen können («situational awareness»).

Neben Englisch wird im Luftraum E und G für den Sprechfunk mit dem Fluginformationsdienst die Möglichkeit der Verwendung der lokalen (in AIP publizierten) Sprache beibehalten.. Dies gilt auch für inaktive CTR und TMA oder Flugplätze ausserhalb der Betriebszeiten (HX). Nach den neuen Bestimmungen ist für Pilotinnen und Piloten in Lufträumen mit «English only» ein RTF-Eintrag mit gültigem «Language Proficiency Level 4» in Englisch erforderlich (96% der Piloten, die eine Motorflugausbildung absolvieren, verfügen über eine englische Radiotelefonie-Lizenz). Für Ballon- oder Segelflieger sowie für Bordtechniker wird der Nachweis der «Language Proficiency empfohlen, ist aber für sie in der Schweiz oder im grenzüberschreitenden Verkehr nicht erforderlich.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem Publikationsdatum im AIP: für Alpnach, Bern, Buochs, Dübendorf, Emmen, Grenchen, Meiringen, Payerne, Samedan, Sion und St Gallen-Altenrhein erfolgt die Publikation am 20. Juni 2019. Für andere Luftraume und Flugplätze laufen derzeit Gespräche über die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

 

Die herrlichen Landschaften unseres Landes ziehen eine grosse Vielfalt an Luftraumbenutzern an. Nebst allen möglichen Flugzeugen oder Helikoptern nutzen auch die Fallschirmspringer und die Hängegleiterpiloten den Luftraum.
Damit man sich nicht gegenseitig in die Quere kommt, gilt es einige Regeln zu beachten.

– Wählt unkontrollierte Flugplätze nie als Wapoints in eurer Flugplanung, da dort immer mit erhöhtem Verkehr irgendwelcher Art gerechnet werden muss. Das müssen nicht nur Fallschirmspringer sein – auch z.B Kunstflieger, Segelflieger oder Gyrokopter könnten den Luftraum mit euch teilen.
– Konsultiert vor jedem Flug DABS sowie NOTAM und prüft die Gebiete, die ihr an- oder durchfliegen wollt.
– Führt eure Flugroute doch über einen Flugplatz (zum Beispiel Reichenbach) denkt immer daran vor dem Durchfliegen die auf der ICAO-Karte notierte Frequenz aufzurufen (klassischer Funkspruch für das Durchfliegen einer Zone mit Restriktionen).
– Überwacht den Luftraum kontinuierlich und vor allem in der Nähe dieser Hotspots. Informiert auch eure Passagiere nach anderen Luftraumbenützern Ausschau zu halten.

Wohl jeder von uns wähnte sich in der Situation, dass ein Anflug nicht so verlief wie wir uns dies üblicherweise gewohnt sind. In solchen Momenten zeigt sich eben die «good airmanship» anstatt den Anflug fortzusetzen, den Go-around einzuleiten. Um es kurz zu machen: Go-around = Good airmanship. Und eine «Good airmanship» ist eine Kombination von Wissen, Können und Urteilsvermögen. Bezogen auf den Go-around heisst dies:

Wissen: Ich weiss wie ein Go-around eingeleitet und ausgeführt wird. Die dafür notwendigen Schritte gehe ich im Briefing mit Flight Instructor (FI) durch und studiere das AFM
Können: Ich kann einen Go-around fliegen. Dafür ist ggf. ein Checkflug mit dem FI und kontinuierliches üben von Durchstartmanövern notwendig
Urteilsvermögen: Ich entscheide mich im Zweifelsfall immer fürs Durchstarten, also einen Go-around

Der Go-around ist ein Standardverfahren und gehört zur Grundausbildung eines jeden Piloten. Leider – und das zeigen diverse Unfallberichte – wird dieses Verfahren zu selten angewendet. Wir empfehlen euch deshalb, dieses Verfahren anlässlich der bevorstehenden Trainingsflüge resp. Jahrescheckflüge mit euern Fluglehrer/innen zu üben. Achtung: das Einfahren der Widerstände ist flugzeugabhängig und muss gemäss den Angaben des AFM durchgeführt werden muss.

Als akustische Angewöhnung liefern wir euch gleich noch den notwendigen Ohrwurm mit. Für diesmal: Happy Go-arounds!

https://www.youtube.com/watch?v=vqFTD-Bqwl8

© Titelbild: Pilotworkshops.com

 

Nach wie vor führen in der Region Martigny die Instrumentenabflugrouten sowie das Durchstartverfahren durch den Luftraum E. Die Topografie kanalisiert den VFR Verkehr von Norden nach Süden (zum Beispiel Bex – Grosser Sankt Bernhard) oder von Süden nach Norden (Sanetschpass). Die Durchflüge in der Region Martigny konzentrieren sich auf einer Höhe zwischen 8‘600 ft AMSL und 13’000 ft AMSL. Jedes Jahr werden über 100 Vorfälle (sog. legal encounters) in diesem Luftraum registriert. Wir möchten euch deshalb folgende Tipps mit auf den Weg geben:

  • Überwacht stets den Luftraum. Im Luftraum E gilt „See and Avoid“
  • Schaltet immer den Transponder Mode S ein
  • Nehmt früh mit Geneva Information Kontakt auf (126.350) und informiert über den Flugweg und die beabsichtigte Höhe. Geneva Information fordert euch dann eventuell auf, Sion Tower (118.275) zu kontaktieren
  • Falls kein Kontakt mit Geneva Information besteht, meldet euch bei Sion Tower und informiert diesen über den Durchflug der Region Martigny mit Positions- und Höhenangabe

Bild: Rote Ellipse: Konfliktregion zwischen VFR und IFR Verkehr im Luftraum E zwischen 8’600 ft AMSL und 13‘000 ft AMSL

Weiterführende Informationen: Powerpoint-Präsentation Sensibilisierungskampagne Martigny.de

Die Flugsaison 2019 ist mit den ersten Thermiktagen gestartet und Ende Monat erscheinen die neuen Luftraumkarten der Schweiz. Neben den jährlichen Anpassungen und Neuerungen gibt es längerfristige und strategische Entwicklungen, welche auch die Leichtaviatik betreffen. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich über die aktuellen und künftigen Entwicklungen zu informieren und sich mit beteiligten Akteuren auszutauschen am Mittwoch 3. April 2019 von 19 bis 22 Uhr in Ittigen am “Luftraumabend” des SHV.
Es hat noch einige freie Plätze. Melden Sie sich also noch heute an, denn die Platzzahl ist beschränkt.

https://www.shv-fsvl.ch/verband/alle-news/news/luftraumabend-3419-jetzt-anmelden/

 

Per 28. März 2019 wird – wie bereits kommuniziert – der VFR Guide in das VFR Manual integriert. Zusätzlich zur Zusammenführung werden im Rahmen der Durchführungsverordnung (EU) 1079/2012 zur Festlegung der Anforderungen bezüglich des Sprachkanalabstands für den einheitlichen europäischen Luftraum die Frequenzen der unkontrollierten Flugplätze (inkl. den Frequenzen zu besonderer Verwendung) auf 8.33kHz-Kanäle umgestellt. Im neuen VFR Manual werden die Kanäle analog der COM 2-Tabelle und dem Radio Facility Index dargestellt sein.

Derzeit gibt es ein Problem mit Prevent Overdue: Die BAZL-Applikation ist vorübergehend nicht im App Store (Version für IOS) verfügbar. Wenn die Anwendung jedoch bereits auf dem Gerät installiert ist, funktioniert sie einwandfrei. Das Problem betrifft nicht der Android-Version. Die Suche nach einer Lösung ist im Gange, die Störung sollte spätestens in zwei Wochen behoben sein.

Wer die App noch nicht kennt: Die Prevent Overdue App hilft den Piloten daran zu denken, Flugpläne rechtzeitig zu schliessen.

Refresh «close your flightplan»

In Winterhalbjahr kommt es im Mittelland immer wieder vor, dass der Wetterbericht einen prächtigen Flugtag verspricht, der Zielflugplatz aber bis am Mittag in dichtem Nebel steckt. Nicht selten bildet sich aber auch im Verlaufe des Nachmittags schnell wieder Bodennebel, noch bevor die Abenddämmerung beginnt. Ist eine Landung wegen schlechter Sichtverhältnisse nicht möglich, wird eine Landung auf dem Zielflughafen gefährlich und muss die Landung auf einem Ausweichflugplatz durchgeführt werden.

Bist du schon einmal auf einem VFR Flug unbeabsichtigt in IMC Bedingungen geraten? Hast du dich dabei zurück auf den sicheren Boden gewünscht?

Die EASA sucht zwölf repräsentative GA Piloten mit unterschiedlichem Trainingsstand und Erfahrung für die Teilnahme an einem “VFR into IMC” Projekt. Die EASA organisiert eine Simulator Sitzung mit einem Workshop zum Thema. Nutze die einmalige Chance, an diesem Simulator- Training in Deutschland dabei zu sein! Die EASA übernimmt sogar die Reisekosten. Wer für die Teilnahme ausgewählt wird, kann seine eigenen Skills verbessern und auch noch aktiv dazu beitragen, das heikle Thema «VFR into IMC» näher zu erforschen.

Wenn du an diesem Versuch teilnehmen möchtest, dann bewirb dich bis zum 25. Januar 2019 bei der EASA unter https://www.easa.europa.eu/stayincontrol

Bild  © MFVS

Vom 22. Januar bis zum 25. Januar 2019 findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 21. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden auch per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 21. Januar 2019 von 0800 – Samstag, 26. Januar 2019 1700 Lokalzeit

 

Auch dieses Jahr werden wieder Drohen als Weihnachtsgeschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen. Auf welchem der zahlreichen Wege diese in die warme Stube gefunden haben, wollen wir hier nicht näher eingehen. Unser Augenmerk gilt der «Betriebsanleitung» für einen sicheren Flug. Damit seine Drohne nicht zur Gefahr für andere wird, muss sich der Drohnenpilot vor dem ersten Flug unbedingt mit den wichtigsten Regeln vertraut machen. Wir haben diese in einem Video kurz zusammengefasst.

Drohnen-Regeln als Text

Drohen-Regeln als Video

 

 

Um sich besser an die Flugaktivitäten in der Region anzupassen, hat das Flight Information Center (FIC) Genf seine Öffnungszeiten erweitert. Die neuen Öffnungszeiten sind seit 1. November 2018 gültig: FIC Genf ist neu täglich von 07:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, ausser am Mittwoch. An diesem Tag haben viele Flugplätze für NVFR-Flüge längere Öffnungszeiten. Deshalb hat auch das FIC GVA bis 22:00 Uhr geöffnet. Ausserhalb dieser Öffnungszeiten steht der Flight Information Service (FIS) jederzeit zur Verfügung, um die Piloten mit den notwendigen Informationen per Tonband zu versorgen.

Zur Erinnerung: Die Frequenz des FIC Genf beträgt 126.350 MHz.

 

«The sky has no limit», so könnte das Motto von «Handiflight around the world» lauten, einem Dutzend passionierter Piloten mit einer körperlichen Behinderung, die am 18. November 2018 mit zwei Ultraleichtflugzeugen in Genf zur ersten Weltumrundung abheben werden. Aufgeteilt auf 2er-Teams werden sie über 6 Kontinente fliegen und rund 80’000 Kilometer mit zwei Light Sport Aircrafts (LSA) vom Typ CTLS von Flight Design zurücklegen. Diese wurden für die Handicap-Piloten entsprechend mit Handsteuerungen für die Seitenruder eingebaut, damit sie ohne Beine geflogen werden können. Ausserdem verfügen sie für die langen Flugstrecken über zusätzliche Kraftstofftanks in den Flügeln und in den Cockpits.

Die Organisation «Handiflight» wurde 2007 gegründet und ist inzwischen die grösste Vereinigung von Piloten mit einer Mobilitätseinschränkung. Die rund zehn Monate dauernde Weltumrundung wird von Luftfahrtpionieren und –abenteurern wie Bertrand Piccard und Brian Jones sowie in- und ausländischen Organisation und Unternehmen unterstützt. Ziel von Handiflight ist es primär, Vorurteile und Ausgrenzungen von Menschen mit einem Handicap abzubauen, Träume zu verwirklichen und die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Fliegerei zu fördern.

Video:

https://youtu.be/bDdk5qVe5CU

Bild: © Handiflight

Mit einem neuen Drohnenflyer sowie einem Drohnenquiz will das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Verantwortungsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer von Drohnen stärken und sie auf die wichtigsten Regeln hinweisen.
Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Drohnenquiz!

 

Bin ich sicher, dass meine Drohne zu 100% genau das macht, was ich will? Hoffentlich nicht. Es gibt zahllose Beispiele im Web, die das Gegenteil bezeugen. Deshalb darf ich nie mit meiner Drohne über oder nahe bei einer Menschenmenge fliegen. Für überschaubare Anlässe wie ein Hochzeitsfest oder eine Firmenfeier  gibt es beim BAZL eine Standardbewilligung. Bei grösseren Anlässen gibt es eine Standardbewilligung für angebundene Drohnen. (Bild Imago)

Bewilligungen

Ich fliege meine Drohne sicher

 

Meine Drohne hat rund um einen Flugplatz ohne Bewilligung nichts verloren! Auf der Karte des BAZL, die ich auch bei Swisstopo als App herunterladen kann, sehe ich, wo es Einschränkungen gibt. Dies gilt nicht nur für die grossen Flughäfen, sondern für alle Flugplätze und Heliports. Start und Landung sind für Pilotinnen und Piloten die anspruchsvollste Phase eines Fluges. Kreuzt dann noch eine Drohne die Flugbahn, kann es zu einer gefährlichen Situation kommen. (Bild Imago)

Ich fliege meine Drohne sicher

Startet die Patrouille Suisse von Emmen aus oder führt die Pilatus Testflüge im Raum Buochs durch, werden die entsprechenden Lufträume aktiviert. Dabei kommt es gemäss der Flugsicherung skyguide in jüngster Zeit vermehrt zu Luftraumverletzungen durch VFR Piloten! Wir rufen Euch daher nochmals die Handhabung von Kontrollzonen (CTR) und Nahkontrollbezirken (TMA) mit der Bezeichnung «HX» in Erinnerung:
Die Aktivierung eines mit «HX» gekennzeichneten Luftraums ausserhalb der im VFR Guide veröffentlichen Zeiten ist jederzeit möglich. Ein als “HX” publizierter Luftraum ist grundsätzlich als aktiv zu betrachten! Der Luftraumstatus muss vor dem geplanten Einflug bei der zuständigen Verkehrsleitstelle, einer bezeichneten Frequenz, einer Telefonnummer oder wo vorhanden ATIS abgefragt werden. Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus aus irgend einem Grund nicht möglich, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten und es muss auf der TWR Frequenz aufgerufen werden. In der Region rund um den Vierwaldstättersee gibt die Info Frequenz 134.125 Aufschluss über den Status der Lufträume Emmen, Buochs und Alpnach. Hört die Frequenz rechtzeitig ab, damit Euch genügend Zeit bleibt, die nächsten Schritte vorzubereiten (Kontaktaufnahme mit dem TWR falls Luftraum aktiv, ansonsten Positionsangaben absetzen und Hörbereitschaft sicherstellen).
Weitere Informationen zur Handhabung der «HX»- Lufträume findet Ihr auch im VFR Manual Schweiz, RAC 4-0-0-1.

“Letztendlich geht es darum, sämtliche Luftraumnutzungs-Bedürfnisse bei der Gestaltung des Schweizer Luftraums und der Aviatikinfrastruktur für die kommenden Jahrzehnte so gut wie möglich zu berücksichtigen.”
Florian Kaufmann, Programmleiter AVISTRAT-CH, klärt in einer Kolumne in der AeroRevue über das Programm AVISTRAT-CH auf.

Zukunftsweisende Lösung für die Schweizer Aviatik – AeroRevue 5-2018

Version française – solution d’avenir pour l’aviation suisse

Versione italiana – Soluzione rivolta al futuro per l’aviazione svizzera

 

Weitere Infos zu AVISTRAT-CH: www.bazl.admin.ch/avistrat

Luftraumverletzungen Raum Zürich 2017 (PDF)

Trotz diverser Sensibilisierungskampagnen kommt es im Raum Zürich leider immer noch zu Luftraumverletzungen. Dies zeigt die Grafik über die von der Flugsicherung gemeldeten Vorfälle des letzten Jahres.  So kommt es zum Beispiel auch in der Nähe der ILS14 LSZH nach wie vor zu kritischen Luftraumverletzungen, wie dieser anonymisierte Bericht der Flugsicherung veranschaulicht:

«VFR traffic was observed flying into TMA 1 LSZH (west of ILS14) in climb up to 4’900ft without clearance nor radio contact. 3 inbound flights for the ILS14 received traffic information (reported the VFR on TCAS and/or insight) and received delayed descent clearances. When entering the TMA1, the VFR traffic created a loss of separation with a 4th inbound traffic, with minimum separation of 2.7 NM/475ft. (Graphik: gelb gestrichelter Bogen westlich ILS14)»

Die komplexe Luftraumstruktur im Raum Zürich erfordert optimalste Flugvorbereitung und höchste Konzentration während des Fluges. In jüngster Zeit haben wir Videos und viele andere Beiträge zum Thema veröffentlicht. Schaut euch diese zum Saisonstart doch nochmals an.

Grafik: © BAZL: von der Flugsicherung gemeldete Luftraumverletzungen im Raum Zürich/Dübendorf 2017

 

 

Wer hat vor in nächster Zeit nach Österreich zu fliegen? Denkt daran: Seit Ende März gibt es dort mit 134.625 MHz eine weitere Frequenz für Fluginformations- und Alarmdienst. Diese ergänzt die bereits bestehenden Frequenzen 124.4 MHz und 118.525 MHz. Österreich ist neu dreigeteilt. Im südlichen Teil des Landes ist 124.4 MHz vorgesehen, für den nördlichen Teil gilt 134.625 MHz. Der Bereich der TMA Wien wird wie bisher von einem Teil der Anflugstelle Wien auf einer eigenen Frequenz 118.525 MHz betreut.

Die Frequenzen 124,4 MHz und 134,625 MHz werden durchgehend während der veröffentlichten Dienstzeiten von FIC (0700-2100 Uhr lokal) betrieben. Je nach Verkehrsbelastung werden die Frequenzen von einem FIC-Mitarbeiter gemeinsam oder von zwei Mitarbeitern getrennt betrieben. Bei Überfliegen der Trennlinie werden Piloten auf die jeweils andere Frequenz geschickt.
Sollte der Funkkontakt mit FIC auf einer Frequenz abreissen, werden Piloten gebeten, es auf der jeweils anderen Frequenz zu probieren.

Weitere Informationen zum Thema: https://www.austrocontrol.at/piloten/wien_information

Bild: © AOPA Austria

Wir hoffen, ihr geniesst das schöne Flugwetter! Denkt bitte immer daran, euch gut auf eure Flüge vorzubereiten und die Luftraumkarten zu studieren. Wie wir gerade von @skyguideCH erfahren haben, ist es in den letzten Tagen leider vermehrt zu Luftraumverletzungen im Raum St. Gallen gekommen. Bitte gebt acht und geniesst das wunderbare Wochenende!

Dazu auch unsere Beiträge zum Them Luftraumverletzungen.

 

In den ersten Tagen der neu eingeführten Flight Information Zone (FIZ) in Grenchen hat sich herausgestellt, dass der operationelle Betrieb nicht so funktioniert, wie vorgesehen.

Aus diesem Grund gilt ab sofort das untenstehende NOTAM
(diese Information gilt nicht als offizielle Publikation – bitte prüft immer das NOTAM auf der offiziellen Publikationsseite: https://www.skybriefing.com/portal/de/services/notam-briefing).

Zusammen mit den betroffenen Stakeholdern ist das BAZL nun daran, die Vorgehensweise des FIZ-Betriebs weiter zu klären und zu überarbeiten.

AIP AD2.20 §2 “OPERATING MODES AND TIMES”, AIP SUP006/2018 “OPERATING MODES AND TIMES,”, VFR SUP002/2018 “OPERATING MODES AND TIMES” ARE DUE TO SUSPENSION OF FIZ SUPERSEDED WITH FOLLOWING INFORMATION:

  • RMZ DAILY FROM 1500-0700UTC and FROM 1015-1145 UTC
  • CTR DAILY FROM 0700-1015UTC and  1145-1500UTC.

Weitere Informationen: http://www.airport-grenchen.ch/flughafen/

 

Bild: Airport Grenchen

Am Flughafen Grenchen wird zusätzlich zur CTR und RMZ eine Flight Information Zone (FIZ) eingeführt. Grenchen Airport hat dazu ein sehr aufschlussreiches Video erstellt, das euch die neuen Gegebenheiten am Flughafen Grenchen visuell aufzeigt.

 

Weitere Informationen: www.airport-grenchen.ch/info,
Link zum Video: https://player.vimeo.com/video/260870175

 

Das Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) ist unverzichtbarer Bestandteil der Flugvorbereitung. Es stellt den aktuellen Luftraumstatus anhand der NOTAM-Publikationen grafisch dar und dient zur erweiterten Flugvorbereitung für die VFR-Nutzer.

Neu wird  ab 28. März 2018 das DABS des Folgetags um 16.00 Uhr publiziert. Täglich um 9.00 / 13.00 / 16.00 Uhr (Lokalzeit) wird immer eine Neupublikation veröffentlicht. Diese zeigt an, welche Lufträume gegenüber dem DABS vom Vortag freigegeben wurden. Neu können dagegen Lufträume während des aktuellen Tages nicht mehr kurzfristig gesperrt werden. Dies ist nur noch bei Notfällen möglich, wenn aus Sicherheitsgründen eine temporäre Luftraumsperre verfügt werden muss. Für diesen Fall wird auch ein DABS ausserhalb der ordentlichen Publikationszeiten veröffentlicht.

Als Pilot habe ich somit auf dem DABS zu fixen Zeiten einen raschen Überblick über den Schweizer  Luftraum. Die Nachtflüge der Luftwaffe werden spätestens um 16.00 Uhr des aktuellen Tages auf dem DABS aufgeführt.

Links zu skybriefing DABS: https://www.skybriefing.com/portal/de/dabs

Die herrlichen Landschaften unseres Landes ziehen eine grosse Vielfalt an Luftraumbenutzern an. Nebst allen möglichen Flugzeugen oder Helikoptern nutzen auch die Fallschirmspringer und die Hängegleiterpiloten den Luftraum.

Damit man sich nicht gegenseitig in die Quere kommt, gilt es einige Regeln zu beachten. Zu Beginn der neuen Flugsaison rufen das BAZL und die Militärluftfahrtbehörde MAA mit einem Plakat die Hotspots des Fallschirmsprungs in Erinnerung. Worauf achtet ihr, wenn ihr in der Nähe solcher Hotspots unterwegs seid? Wie verhaltet ihr euch? Wir freuen uns auf eure Kommentare!

Letzte Woche haben wir bei euch nachgefragt, worauf ihr bei der Vorbereitung eurer Nachtflüge achtet. Leider haben wir keine Rückmeldungen erhalten. Trotzdem (oder gerade deshalb) möchten wir euch nun einige Tipps weitergeben, die das Portal Skybrary veröffentlicht hat. Der Artikel beinhaltet zudem einige weiterführende Links. Hier geht es zum Originalartikel auf Englisch.

Vor dem Flug

Vergewissert euch, dass ihr vor dem Fliegen vollständig ausgeruht seid. Fatigue kann einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit haben. Vermeidet schwere Mahlzeiten, die eure Wachsamkeit beeinträchtigen können.

 Flugplanung

  • NOTAMs. Wenn ihr NOTAMs checkt, überlegt euch welche Auswirkungen die Informationen auf das Fliegen in der Nacht haben können – beispielsweise die Auswirkungen für euch, wenn die Beleuchtung eines Flugplatzes nicht funktioniert (z.B. VASIS) oder wenn die Rollwege geschlossen sind.
  • Wettervorhersage. Achtet auf alles, was zu einer rapiden Verschlechterung der Sichtverhältnisse während des Fluges (auf der Strecke oder im Landeanflug) führen kann. Das Risiko eines VFR-Fluges in IMC wird in der Nacht erhöht. Achtet besonders auf die Differenz zwischen Taupunkt und Bodentemperatur und wie sich diese entwickelt. Dies kann auf Bodennebel hinweisen.
  • Routenplanung und Navigation. Navigationspunkte, die euch an einem VFR-Tag nützlich sein können, sind dafür nachts nicht unbedingt auch geeignet. Denkt an markante, gut beleuchtete Autobahnkreuze oder Brücken, grössere Städte, einzigartige Inseln oder Landzungen. Überprüft diese Orientierungspunkte mit Hilfe von Funknavigationsgeräten – verlasst euch jedoch nie vollständig auf GPS. Nehmt auch immer eure Karten zur Hilfe. Denkt daran, dass euch das dezente Rotlicht im Cockpit zwar zur Nachtsicht verhilft, dass dieses aber bestimmte Tintenfarben schwer sichtbar macht. Verwendet also immer Farben, die trotz Flugzeugbeleuchtung lesbar sind.

Vorflugkontrolle

Seid beim Outside Check besonders aufmerksam. In der Dunkelheit ist es nicht immer leicht, Dinge zu erkennen, die fehl am Platz, undicht oder beschädigt sind. Eine Taschenlampe ist für eine ordnungsgemässe Inspektion unerlässlich.

Optische Täuschungen 

Da ihr während Nachtflügen weniger visuelle Hinweise und Referenzen zur Verfügung habt als bei Tagesflügen (z.B. der Horizont), kann es schneller zu einer räumlichen Desorientierung kommen. Ruft euch die verschiedenen Arten der optischen Täuschungen in Erinnerung und denkt daran, wie man diese vermeiden kann. Fragt andere Piloten, die eure Route schon geflogen sind, welche typischen Illusionen sie auf dieser Strecke erlebt haben.

  • Somatogravic und Somatogyral Illusions – Sogenannte Scheindrehungen und Illusionen des Steigens oder Sinkens sind die häufigsten Formen falscher Empfindungen. Diese können auftreten, wenn kein klarer Horizont sichtbar ist und ganz auf der Basis von externen visuellen Referenzen geflogen wird.
  • Runway Visual Perspective – Diese optische Täuschung kann dazu führen, dass der Pilot oder die Pilotin die Piste falsch einschätzt. Dadurch kann es zu zu kurzen oder harten Landungen, zu einem Überschiessen der Landebahn, aber auch zu einer räumlichen Desorientierung oder zum Kontrollverlust kommen.
  • Autokinetischer Effekt – wenn man auf einen einzelnen Lichtpunkt vor einem dunklen Hintergrund starrt, kann es so aussehen, als würde dieser sich bewegen. So kann es vorkommen, dass Sternen oder Planeten fälschlicherweise als Flugzeuge identifiziert werden. Um dies zu vermeiden, behält immer euer normales Scanmuster bei.
  • Falscher Horizont – Ein falscher Horizont kann auftreten, wenn der natürliche Horizont verdeckt oder schlecht erkennbar ist. Dazu kann es kommen wenn helle Sterne und Stadtlichter verwechselt werden oder während zum Ufer eines Ozeans oder grossen Sees geflogen wird. Aufgrund der relativen Dunkelheit von Wasser können die Lichter entlang der Küste mit Sternen am Himmel verwechselt werden.

Eine gute Möglichkeit zur Vermeidung von Nachtillusionen ist der Flug von und zu Flughäfen mit Visual Approach Slope Indicator (VASI) oder Anflugbefeuerungssystemen.

Verwendung von Fluginstrumenten

Wenn du beabsichtigst nachts zu fliegen, verbessert eine Instrumentenflugausbildung selbst bei klarem Wetter deine Chancen auf eine sichere Reise.

Der Einsatz von Fluginstrumenten in Verbindung mit visuellen Referenzen erhöht die Sicherheit und reduziert das Risiko von optischen Täuschungen. So zum Beispiel die Verwendung des Vertikal Speed Indicator (VSI) zur Sicherstellung einer positiven Steigrate beim Start in ein “schwarzes Loch” oder die Verwendung des Attitude Indicator zur Ergänzung eines leicht sichtbaren Horizontbezugs.

 

Geländevermeidung

Auch bei sehr guter Sicht und wolkenlosem Himmel sind Hindernisse und Gelände nicht immer leicht zu erkennen. Besonders wenn wenig künstliche Beleuchtung (Städte etc.) und/oder kein Mondlicht vorhanden ist. Passt die Cockpitbeleuchtung an, um eure Nachtsicht zu verbessern und Reflexionen zu reduzieren.

Beachtet die Minimum Sector Altitude (MSA) auf eurer Karte – höher als die MSA zu fliegen, hilft euch dabei, jederzeit die Hindernis- und Geländefreiheit zu gewährleisten.

 

Top-Tipp, um eure Leben zu retten

Wenn ihr in der Nacht auf eurer Reiseflughöhe oder auch beim Absinken Bodenlichter sehen könnt und diese plötzlich verschwinden, überlegt euch, sofort hochzuziehen. Möglicherweise liegt ein dunkler Grat oder eine Hügelkuppe auf eurem Flugweg.

 

Bild: Bernhard Baur

Schon wieder sind eure Meinungen und Bedürfnisse gefragt! Im Rahmen des Projekts GRIMASSE (Programm Horizon 2020) werden GA-Pilotinnen und -piloten gesucht, die bis am 9. März eine Umfrage (ca. 10 – 15 Minuten) zum Thema Search and Rescue ausfüllen. Weitere Informationen findet ihr direkt in der Umfrage.

Liebe GA-Piloten. Helft mit eine europäische Kampagne zur Förderung der Flugsicherheit zu entwickeln. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) sucht Piloten der General Aviation, die an einer 10-minütigen und anonymen Umfrage zum Thema Luftraumverletzungen und Kollisionen mit Verkehrsflugzeugen teilnehmen. Der Schwerpunkt liegt auf Ausrüstung, Navigationstechnologien und bewährten Verfahren vor, während und nach VFR-Flügen. Die Umfrage dauert nur 10 Minuten und kann bis am 28. Februar ausgefüllt werden.

Link zur Umfrage

Über Rickenbach im Thurgau kam es im Sommer 2014 zu einer Kollision von zwei Motorflugzeugen. In der Unfalluntersuchung hat sich herausgestellt, dass die beiden Piloten den Luftraum zu wenig aktiv überwacht haben (SUST Bericht ).

Interessante Beiträge zum Thema Mid Air Collision:
Die Grenzen des Wahrnehmungsvermögens – Effektivität von “see and avoid“ zur Verhinderung von Zusammenstössen 
Film: „See and Avoid“ – Gefahren rechtzeitig erkennen
EGAST Leaflet: Collision Avoidance
Berichte zu Mid Air Collisions:
Kollision Segelflugzeug und Motorflugzeug
Skybrary: Another example of the limitations of “see and avoid” in Class E airspace