Per 1. Mai 2022 traten das revidierte Luftfahrtgesetz (LFG) und die dazugehörenden Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) in Kraft. Für den nichtkommerziellen Sichtflugverkehr wird die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten nebst in Englisch neu auch wieder in der lokalen Amtssprache möglich sein. Das betrifft folgende Flugplätze und deren Luftraum:

Bern (LSZB), Grenchen (LSZG), Buochs (LSZC), St. Gallen-Altenrhein (LSZR), Samedan (LSZS) sowie Alpnach (LSMA), Dübendorf (LSMD), Emmen (LSME), Meiringen (LSMM) und Payerne (LSMP). Für Grenchen ist zu beachten: Die lokale Amtssprache gilt nur für “Flugsicherungsdienste”. Da während der RMZ in Grenchen kein solcher Dienst angeboten wird, gilt hier einzig und alleine die englische Sprache zur Kommunikation.

Das VFR-Manual wurde mit Ausnahme der COM AFIS Karte entsprechend angepasst. Die Anpassung der COM AFIS Karte und des AIP erfolgen am 16. Juni 2022.

Die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten der Flugplätze Genf (LSGG), Les Eplatures (LSGC), Lugano (LSZA) und Locarno (LSZL) ist aktuell uneingeschränkt in Englisch und der lokalen Amtssprache möglich.

Die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten des Flughafens Zürich findet wie bisher ausschliesslich in Englisch statt.

Die Schweizer Flugsicherung skyguide hat gestern ihre U-Space Apps für Drohnen lanciert. Diese beiden Apps (mobil und webbasiert) ermöglichen privaten Drohnenpiloten und kommerziellen Drohnenbetreibern, einen Flug effizient zu planen und durchzuführen, einschliesslich im Luftraum, welcher eine Genehmingung durch die Flugsicherung erfordert. Die Drohnenbetreiber können einsehen, ob für ihren Flug eine Genehmigung von skyguide erforderlich ist oder nicht.

Flüge, die einer Freigabe von skyguide unterliegen, müssen nach wie vor den üblichen Genehmigungsprozess über das Special Flight Office von skyguide durchlaufen. Die U-Space App ermöglicht die Erstellung und Einreichung von Flugplänen und liefert aktuelle Flug- und Regulierungsinformationen. Die Apps sind ab heute für Geräte mit den Betriebssystemen iOS und Android in den jeweiligen Shops erhältlich. Die über die U-Space Apps angebotenen Dienste werden für die Piloten und Betreiber zunächst kostenlos sein.

Die U-Space Apps von skyguide stehen hier zum Download zur Verfügung:

iOS: https://apps.apple.com/ch/app/swiss-u-space/id1471169224?ls=1
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.airmap.skyguide

Weshalb muss ich meine Drohne immer auf Sicht fliegen? Ganz einfach, weil sie sonst mit einem Luftfahrzeug kollidieren kann, wie unlängst im Tessin geschehen. Nur mit einer Kamera ist das Sichtfeld stark eingeschränkt. Nähert sich seitlich oder von hinten ein anderes Luftfahrzeug, kann ich dieses unmöglich sehen. Und dessen Crew hat keine Chance, mit ihrem Flugzeug oder Helikopter auszuweichen, da sie die Drohne erst kurz vor dem Aufprall überhaupt sehen können. Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich daher jederzeit mit direktem Sichtkontakt und weiche rechtzeitig einem anderen Luftfahrzeug aus. (Bild Imago)
Ich fliege meine Drohne sicher

Bitte aktuelles NOTAM beachten. Auf dem Flugplatz Grenchen kann per heute wieder zu den gewohnten Zeiten geflogen werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat gestern einen Antrag des Flugplatzes Grenchen bewilligt. Somit werden die Zeiten, in denen in Grenchen ein Instrumentenflug-Betrieb (IFR) ohne Flugsicherung (ATC) angeboten wird, ausgedehnt. Nach eingehender Prüfung der sicherheitsrelevanten sowie aber auch der rechtlichen Aspekte, kann das BAZL nun den Antrag des Flughafen Grenchen bewilligen. In den Randstunden und über die Mittagszeit wird nun auch IFR ohne ATC ermöglicht (IFR ohne ATC: 17.00 – 9.00 Uhr, 12.15-13.45 Uhr). Das BAZL ist sich der Wichtigkeit des Grenchner Flugplatzes bewusst. Vertreter des BAZL haben den Flughafen und Skyguide darin unterstützt, ein Konzept zu finden, das einerseits sicher ist und andererseits den nationalen und internationalen Vorgaben standhält.

Über das Wochenende hat die temporäre Verkürzung der Betriebszeiten auf dem Flugplatz Grenchen sowohl in den Medien wie in der Szene einigen Staub aufgewirbelt.

Bekanntlich läuft in Grenchen das Pilotprojekt IFR ohne ATC, das in den Randstunden am Morgen und am Abend einen IFR-Betrieb ohne ATC, aber mit einer Radio Mandatory Zone (RMZ) vorsieht. Skyguide kann nun aus personellen Gründen den ATC-Betrieb nicht mehr im vorgesehenen und vertraglich festgelegten Rahmen weiterführen. Aus diesem Grund wollen der Flugplatz und Skyguide eine Ausweitung der RMZ in den Randstunden und über die Mittagszeit. Ein erster Antrag an das BAZL Anfang August musste wegen inhaltlicher Mängel zurückgewiesen werden. In der Zwischenzeit wurde weder ein ergänztes Gesuch noch eine Sicherheitsüberprüfung vorgelegt, so dass das BAZL am Freitag nicht in der Lage war, kurzfristig eine Bewilligung für eine Erweiterung der RMZ zu erteilen. Mittlerweile liegt ein neuer Antrag des Flugplatzes vor, der nun geprüft wird. Wenn dieser Antrag vollständig und inhaltlich korrekt ist, kann eine Bewilligung zeitnah erfolgen. Ein Mitarbeiter des BAZL hat den Flughafen am Samstag beim Erstellen des Antrags unterstützt. Da sich Skyguide ausserstande sieht, bis zur Bewilligung des Antrages ihre Leistungen weiter zu erfüllen, bleibt der Flugplatz stundenweise geschlossen.

Instrumentenanflüge (IFR) auf einen Flugplatz waren in der Schweiz bislang nur mit Unterstützung der Flugsicherung (ATC) möglich. Ab dem 30. März gibt es in Grenchen gleich zwei Neuerungen: erstmals wird IFR ohne ATC eingeführt, und zum ersten Mal wird eine Radio Mandatory Zone (RMZ) etabliert. In der Pilotphase des Projektes wird sich jedoch nicht allzu viel ändern. Von 8 bis 18 Uhr wird der Airport Grenchen nach wie vor mit einem Tower betrieben. Nur in den Randstunden vorher und nachher werden IFR-Bewegungen ohne ATC stattfinden.

Weitere Informationen zu IFR ohne ATC