Für Segelflugzeuge gilt grundsätzlich keine Emergency Locater Transmitter (ELT)-Pflicht. Bei vielen Segelflugzeugen wurde jedoch freiwillig ein ELT eingebaut. Wird nun eine Airworthiness Directive (AD) für ein ELT herausgegeben, ist diese demzufolge auch für jene Segelflugzeuge anwendbar, die das besagte ELT Modell installiert haben.
Am 19. Juli 2017 hat die Luftfahrtbehörde der USA (FAA) eine AD für ELTs von Ameri-King Corporation veröffentlicht. Es betrifft die Modelle der AK-450 und AK-451 Serien. Kontrollen bei Ameri-King AK-450 und AK-451 ELTs haben gezeigt, dass diese Geräte im Falle eines Unfalls nicht korrekt funktionierten.
Die betroffenen ELTs können in viele unterschiedliche Luftfahrzeugmuster eingebaut werden. Eine zuverlässige Auflistung aller möglichen Typen, die mit AK-450 und AK-451 Transpondern ausgerüstet sind, ist nicht möglich. Insbesondere können die betroffenen Segelflugzeuge nicht benannt werden, weil für diese keine Pflicht zum Einbau eines ELT besteht. Sobald ein ELT in ein Segelflugzeug eingebaut ist, sind ADs die das eingebaute Produkt betreffen, anwendbar. Auch wenn die AD mittlerweile fast zwei Jahre alt ist: Das BAZL prüft die Einhaltung der entsprechenden AD laufend im Rahmen von Zustandsprüfungen von Luftfahrzeugen.
Link zum FAA AD: 2017-16-01:
https://app02.bazl.admin.ch/web/bazl/de/#/lta/detail/1351458
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