Für Segelflugzeuge gilt grundsätzlich keine Emergency Locater Transmitter (ELT)-Pflicht. Bei vielen Segelflugzeugen wurde jedoch freiwillig ein ELT eingebaut. Wird nun eine Airworthiness Directive (AD) für ein ELT herausgegeben, ist diese demzufolge auch für jene Segelflugzeuge anwendbar, die das besagte ELT Modell installiert haben.

Am 19. Juli 2017 hat die Luftfahrtbehörde der USA (FAA) eine AD für ELTs von Ameri-King Corporation veröffentlicht. Es betrifft die Modelle der AK-450 und AK-451 Serien. Kontrollen bei Ameri-King AK-450 und AK-451 ELTs haben gezeigt, dass diese Geräte im Falle eines Unfalls nicht korrekt funktionierten.

Die betroffenen ELTs können in viele unterschiedliche Luftfahrzeugmuster eingebaut werden. Eine zuverlässige Auflistung aller möglichen Typen, die mit AK-450 und AK-451 Transpondern ausgerüstet sind, ist nicht möglich. Insbesondere können die betroffenen Segelflugzeuge nicht benannt werden, weil für diese keine Pflicht zum Einbau eines ELT besteht. Sobald ein ELT in ein Segelflugzeug eingebaut ist, sind ADs die das eingebaute Produkt betreffen, anwendbar. Auch wenn die AD mittlerweile fast zwei Jahre alt ist: Das BAZL prüft die Einhaltung der entsprechenden AD laufend im Rahmen von Zustandsprüfungen von Luftfahrzeugen.

Link zum FAA AD: 2017-16-01:

https://app02.bazl.admin.ch/web/bazl/de/#/lta/detail/1351458

Such- und Rettungsdienstleistungen (SAR) sind Dienstleistungen, die man lieber nicht in Anspruch nehmen möchte. Gleichwohl ist es gut zu wissen, dass die Rettungsprofis rund um die Uhr und sieben Tage die Woche für den Einsatz bereit sind. Bei einem allfälligen SAR-Einsatz können allerdings wichtige Elemente resp. Vorkehrungen einen wesentlichen Unterschied machen. Das BAZL hat bislang eine Reihe von Themen in Form von Merkblättern festgehalten, die es als Pilot einfach zu kennen gilt. In Zukunft werden weitere Merkblätter mit hilfreichen Tipps erstellt. Es lohnt sich also, diese Rubrik regelmässig zu besuchen.

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/sicherheits–und-risikomanagement/search–and-rescue.html

 

Nach einer neuen EASA-Vorschrift können PLB-Geräte (Personal Locator Beacon) ELTs (Emergency Locator Transmitter) in der Flugzeugausrüstung ersetzen. Beide Typen – ELT und PLB – sollen es Such- und Rettungskräften erleichtern, verunfallte Flugzeuge orten zu können. Die Funktionsweise der Geräte ist ähnlich: Beide senden nach dem Einschalten ein Signal auf den vorgesehenen Alarmfrequenzen (406 MHz und 121,5 MHz). Praktisch alle PLBs sowie immer mehr ELTs sind ebenfalls mit GPS ausgestattet und liefern so die genaue Position des Gerätes.

Doch welche Aspekte unterscheiden die beiden Systeme?

Die zwei grössten Unterschiede sind die Portabilität sowie die Aktivierung. Das ELT-Gerät ist ein integraler Bestandteil des Flugzeugs: Er ist fest in der Kabine montiert. Dagegen ist der PLB nicht fix im Flugzeug montiert, sondern wurde für den mobilen Einsatz konzipiert. Der wesentliche Unterschied besteht jedoch darin, dass das ELT-Gerät beim Aufprall automatisch aktiviert wird. Das PLB-Gerät hingegen muss manuell aktiviert werden, damit es Signale übermittelt.

Wenn es also zu einem Absturz kommt und der Pilot und seine Passagiere sich mit einem PLB nicht auskennen oder nicht in der Lage sind, dieses zu aktivieren, werden keine Signale übermittelt. Für Such- und Rettungsdienste kann es also schwieriger sein die Absturzstelle zu lokalisieren, wenn kein ELT-Gerät im Flugzeug eingebaut ist.

So kann die ursprüngliche Frage beantwortet werden: Ein PLB-Gerät ist eine optionale Zusatzausrüstung, kann in der Luftfahrt jedoch nicht ein ELT ersetzen.

Die Videos werden von COSPAS-SARSAT zur Verfügung gestellt:
Übersicht https://youtu.be/yZjCWoN67_I
Beacons – https://youtu.be/W1W4wmAF6uE
Innovationen – https://youtu.be/AHENqb1VAQs

Das Dokument des Bundesamts für Kommunikation enthält wichtige Informationen über den Einsatz von ELT und  PLB in Liechtenstein und der Schweiz.

 

Damit Such- und Rettungsteams in Notfällen ein verunfalltes Fluggerät möglichst schnell finden können, sind sie auf GPS-Daten angewiesen. Diese werden in der Regel von Notsendern (ELT) in Fluggeräten automatisch gesendet.

Bei Gesprächen mit Fluggruppen und anderen Organisationen haben wir jedoch festgestellt, dass einige Notsender (ELT) mit einem eingebauten GPS die Daten nicht übermitteln. Das liegt daran, dass die Geräte mit einem Protokoll kodiert sind, das nicht zulässt, dass die GPS-Koordinaten gesendet werden. Damit auch Fluggeräte mit solchen Notsendern im Notfall möglichst schnell gefunden werden können, müssen die Notsender umkodiert werden.

Die Schweiz erlaubt drei verschiedene Arten, wie die Geräte kodiert sein können, damit die Daten vollständig übertragen werden. Das BAZL empfiehlt die Kodierung, bei der die 24-Bit Adresse verwendet wird.

Wie finde ich aber überhaupt heraus, ob der Notsender in meinem Fluggerät GPS-Daten sendet?

Alle notwendigen Informationen finden Sie im Luftfahrzeugregister des BAZL(www.bazl.admin.ch/luftfahrzeugregister):

  1. Wie beginnt die HEX-ID (im Luftfahrzeugregister der “406 MHz ELT”-Code) des Gerätes?
    –  21A… = Das ELT wird im Notfall auch GPS-Angaben liefern. Sind diese Angaben dem BAZL gemeldet (elt@bazl.admin.ch), müssen Sie nichts unternehmen.
    –  A1A… = Wenn Ihr Fluggerät über ein internes GPS verfügt, übermittelt der Sender im Notfall keine GPS-Daten. Das ELT muss umkodiert werden. Das BAZL empfiehlt die Kodierung, bei der die 24-Bit Adresse verwendet wird. Das neu kodierte ELT mit der neuen HEX-ID muss dem BAZL (elt@bazl.admin.ch) gemeldet werden, damit die Datenbank nachgeführt werden kann.
  2. Wie finde ich meine 24-Bit Adresse?
    Sie finden den 24-BIT ICAO Code im Luftfahrzeugregister des BAZL (www.bazl.admin.ch/luftfahrzeugregister). Geben Sie dazu das Luftfahrzeug-Kennzeichen ein. Der 24-BIT ICAO Code finden Sie unter Aircraft Address (hex).