Kurz vor 19 Uhr wurden wir von der Rega-Einsatzzentrale zu einem Einsatz für einen verletzten Wanderer beim Harder aufgeboten. Gemäss Alarmierung war eine Landung direkt beim Patienten nicht möglich, weshalb wir uns auf einen Einsatz mit der Rettungswinde vorbereiteten. Das bedeutet, dass die Notärztin bereits auf der Basis das «Gstältli» anlegt und der Rettungssanitäter als Windenoperator hinten in der Kabine mitfliegt, statt wie sonst üblich vorne im Cockpit.

Dohne gesichtet…
Wenige Minuten später und nach dem kurzen Überflug von der Basis Wilderswil zum Harder befanden wir uns bei den von der Einsatzzentrale übermittelten Koordinaten. Nach kurzer Suche konnten wir die verletzte Person auf dem Wanderweg oberhalb der Schibeflue aus der Luft ausmachen. Als wir die bevorstehende Windenaktion kurz zusammen besprachen, befand sich der Helikopter auf der Höhe der Schibefluehütte im Schwebeflug. In diesem Moment bemerkte der Rettungssanitäter eine Drohne unter uns und informierte mich darüber. Bei der Drohne handelte es sich eher um ein kleines Modell mit einem Durchmesser von ca. 20 cm.

Looking out.
Unsere Distanz zum Hang betrug ca. 60 Meter, die Höhe über Unterseen ca. 180 Meter. Der Rettungssanitäter sass hinten auf dem Windensitz an der geöffneten Schiebetüre und hatte eine gute Sicht nach unten. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Sichtkontakt zur Drohne. Gemäss seiner Aussage flog die Drohne in einem Abstand von ca. 10 Meter und mit hoher Geschwindigkeit unter dem Helikopter durch und verschwand dann aus seinem Sichtfeld.

Unnötige Störmanöver führen zu Abbruch des Rettungseinsatzes
Ich drehte den Helikopter linksherum weg vom Harder Richtung Spital Interlaken und konnte die Drohne kurz darauf rechts von uns sehen. Wir beobachteten, wie sie sich Richtung Unterseen Lehn von uns entfernte. Nach kurzer Zeit hatten wir keinen Sichtkontakt mehr. Ich flog eine Volte und wir suchten den Luftraum nach der Drohne ab, konnten sie jedoch nicht finden. Darauf entschieden wir uns, mit der Windenaktion zu starten.
Kurz nach Beginn des Anfluges zum Absetzen der Notärztin mit der Winde tauchte die Drohne erneut auf. Ich sah sie von Unterseen herkommend auf uns zufliegen. Sofort informierte ich die Crew und brach den Anflug ab. Unsere Ärztin befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits an der Winde ausserhalb vom Helikopter, jedoch noch auf Höhe der «Step bar». Die Drohne kreuzte unseren Flugweg ca. 10 Meter unterhalb und ca. 20 Meter vor dem Helikopter. Nach dem Vorbeiflug konnte ich beobachten, wie die Drohne steil nach oben stieg und die Geschwindigkeit verringerte. Zu diesem Zeitpunkt konnte auch der Rettungssanitäter die Drohne auf der rechten Seite von uns sehen. Ich drehte die Maschine umgehend Richtung Unterseen ab, um uns mehr Distanz zur Drohne zu verschaffen. Wir entschlossen uns, den Einsatz zu unterbrechen und landeten in sicherer Entfernung beim Spital Interlaken. Via Rega-Einsatzzentrale informierten wir die Polizei über den Vorfall.

Zweiter Rettungsversuch erfolgreich
Vom Landeplatz beim Spital Interlaken hatten wir gute Sicht zur Schibeflue. Nachdem wir ca. 5 Minuten gewartet hatten und die Drohne in dieser Zeit nicht mehr sehen konnten, entschlossen wir uns für einen erneuten Rekognoszierungsflug beim Einsatzort. Die Drohne haben wir nicht mehr gesehen und konnten unseren Einsatz fortsetzen, den Patienten medizinisch versorgen und anschliessend ohne weitere Zwischenfälle ins nächste, geeignete Spital fliegen. Die Polizei fuhr mit einem Patrouillenfahrzeug vor Ort, konnte jedoch den Drohnenpiloten nicht ausfindig machen.

«Ich habe Vortritt. Deine Drohne bleibt am Boden.»
Das Fliegen von Drohnen in der Nähe von laufenden Rettungseinsätzen ist verboten. Solche Aktionen können nicht nur uns als Helikopter-Crew gefährden, sondern auch das Leben von Patienten, die je nach Einsatz dringend auf die medizinische Versorgung angewiesen sind.

Auch kleine und leichte Drohnen stellen eine grosse Gefahr dar für uns, weshalb die Regel für die Drohnenpiloten einfach ist: Nähert sich ein Rettungshelikopter dem Fluggebiet einer Drohne, so muss der Drohnenpilot oder die Drohnenpilotin die Drohne unverzüglich landen und solange am Boden bleiben, bis der Rettungseinsatz abgeschlossen ist oder der Rettungshelikopter wieder aus dem Sichtfeld geflogen ist. Wenn sich alle an diese Regel halten, kommen wir gut und ohne kritische Situationen aneinander vorbei.

Das BAZL hat kürzlich dieses Thema im Rahmen der Kampagne #DrohneSicherFliegen aufgegriffen und diverse Plakat erstellt.

Kampagne #DrohneSicherFliegen (admin.ch)

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten. Das BAZL hat mit den Umsetzungsarbeiten für die Einführung der europäischen Regelung begonnen. Diese erlaubt es Drohnenpiloten, künftig im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen.
Das rasante Wachstum der Drohnentechnologie hat in der europäischen Union den Ruf nach einer einheitlichen Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge schon vor Jahren verstärkt. 2015 begann die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA an den Arbeiten an einer umfassenden europäischen Drohnenregulierung. Die Schweiz konnte sich auch als Nicht-EU-Mitglied an diesen Arbeiten aktiv beteiligen. Die neue Regulierung, die ab Juni 2020 auch in der Schweiz umgesetzt wird, erlaubt den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit eine Grundvoraussetzung für die wachsende Drohnenindustrie.
Durch die einheitliche Gesetzgebung wird es aber auch für Freizeitpiloten einfacher, ihre Drohne im Nachbarland einzusetzen. Das BAZL hat seit diesem Sommer damit begonnen, die Grundlagen für eine Umsetzung der europäischen Regulierung zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Registrierungsplattform, die Anpassung des bestehenden schweizerischen Regelwerks und die Vorbereitung der Kommunikationsmassnahmen. Für den traditionellen Modellflug lässt die EU-Regulierung genügend Spielraum für Ausnahmen zu. Diese Regelung wird eng zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband vorgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Freizeit-Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne spezielle Bewilligungen betrieben werden können und die kein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Im Vergleich zur bestehenden Regelung wird neu gelten:

  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.
    Registrierungspflichtig sind auch Drohnen unter 250g, sofern sie mit einer Kamera ausgerüstet sind.
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE Siegel.
  • In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen unter 250g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.
  • Der Modellflug im Rahmen von Verbänden und Organisationen kann weitgehend im bisherigen Rahmen weiterbetrieben werden. Die Grundlagen dafür werden zusammen mit dem Modellflugverband SMV erarbeitet.

Auch dieses Jahr werden wieder Drohen als Weihnachtsgeschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen. Auf welchem der zahlreichen Wege diese in die warme Stube gefunden haben, wollen wir hier nicht näher eingehen. Unser Augenmerk gilt der «Betriebsanleitung» für einen sicheren Flug. Damit seine Drohne nicht zur Gefahr für andere wird, muss sich der Drohnenpilot vor dem ersten Flug unbedingt mit den wichtigsten Regeln vertraut machen. Wir haben diese in einem Video kurz zusammengefasst.

Drohnen-Regeln als Text

Drohen-Regeln als Video

 

 

Der Modellflug weist in der Schweiz eine gute Sicherheitsbilanz aus. Dazu tragen auch Massnahmen des Schweizerischen Modellflugverbandes bei, wie das Safety! First Kompendium. In diesem sind alle  relevanten Aspekte zum Thema Sicherheit im Modellflug übersichtlich zusammengefasst.
Die seit Jahren bekannten Checklisten sind ebenfalls enthalten und werden im Detail erklärt. Das Kompendium konzentriert sich auf die potentiellen Gefahrenbereiche Mensch, Technik und Organisation, über welche sich eine gefährliche Ereigniskette potentiell erstreckt. Die Sammlung wird fortlaufend ergänzt und eignet sich für vereinsinterne Schulungen genauso wie zur Abgabe an Neumitglieder.

Die aktuelle Version steht hier zum Download zur Verfügung oder kann von Vereinen in gedruckter Form beim Aero Club Zentralsekretariat bestellt werden.

Safety! First – Kompendium Modellflug

Schweizerischer Modellflugverband – Sicherheit im Modellflug

 

Mit einem neuen Drohnenflyer sowie einem Drohnenquiz will das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Verantwortungsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer von Drohnen stärken und sie auf die wichtigsten Regeln hinweisen.
Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Drohnenquiz!

 

Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt, und sie dringen auch in Gebiete ein, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt, sie in die Flucht treibt oder zu Angriffen provoziert. Das ist eine Belastung für die Tiere und kann das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen. Mit Rücksicht und dem Einhalten der in diesem Merkblatt aufgeführten Regeln können Pilotinnen und Piloten von Drohnen Störungen vermeiden und so den Stress für Vögel und andere Wildtiere verringern.

Eine Merkblatt und weitere Informationen sind auf der Webseite von der Schweizerische Vogelwarte verfügbar.

Ist mit einer leichten Drohne mit einem Fluggewicht von unter 500g wirklich fast alles erlaubt?
Es trifft zwar zu, dass aufgrund der geltenden Vorschriften des Luftfahrtrechtes (VLK 748.941) die Einschränkungen bezüglich Flüge im Umkreis von 5km um Flugplätze (inkl. Heliports) sowie über Menschenmengen für Drohnen unter 500g Fluggewicht juristisch nicht gelten. Es gelten aber auch andere Bestimmungen, die beachtet werden müssen. So schreibt die Luftverkehrsregelung SERA 3101 unabhängig von einer Gewichtsklasse vor: Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Und gemäss Art. 237 des Strafgesetzbuches ist die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs strafbar. Verboten sind zudem generell Flüge in den auf der Karte des BAZL ausgewiesenen Naturschutzzonen. Deshalb ist es sinnvoll, auch mit leichten Drohnen die (wenigen) Regeln zu beachten – im eigenen Interesse und im Interesse der anderen.

Ich fliege meine Drohne sicher

(Bild Imago)

Bin ich sicher, dass meine Drohne zu 100% genau das macht, was ich will? Hoffentlich nicht. Es gibt zahllose Beispiele im Web, die das Gegenteil bezeugen. Deshalb darf ich nie mit meiner Drohne über oder nahe bei einer Menschenmenge fliegen. Für überschaubare Anlässe wie ein Hochzeitsfest oder eine Firmenfeier  gibt es beim BAZL eine Standardbewilligung. Bei grösseren Anlässen gibt es eine Standardbewilligung für angebundene Drohnen. (Bild Imago)

Bewilligungen

Ich fliege meine Drohne sicher

 

Meine Drohne hat rund um einen Flugplatz ohne Bewilligung nichts verloren! Auf der Karte des BAZL, die ich auch bei Swisstopo als App herunterladen kann, sehe ich, wo es Einschränkungen gibt. Dies gilt nicht nur für die grossen Flughäfen, sondern für alle Flugplätze und Heliports. Start und Landung sind für Pilotinnen und Piloten die anspruchsvollste Phase eines Fluges. Kreuzt dann noch eine Drohne die Flugbahn, kann es zu einer gefährlichen Situation kommen. (Bild Imago)

Ich fliege meine Drohne sicher

Weshalb muss ich meine Drohne immer auf Sicht fliegen? Ganz einfach, weil sie sonst mit einem Luftfahrzeug kollidieren kann, wie unlängst im Tessin geschehen. Nur mit einer Kamera ist das Sichtfeld stark eingeschränkt. Nähert sich seitlich oder von hinten ein anderes Luftfahrzeug, kann ich dieses unmöglich sehen. Und dessen Crew hat keine Chance, mit ihrem Flugzeug oder Helikopter auszuweichen, da sie die Drohne erst kurz vor dem Aufprall überhaupt sehen können. Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich daher jederzeit mit direktem Sichtkontakt und weiche rechtzeitig einem anderen Luftfahrzeug aus. (Bild Imago)
Ich fliege meine Drohne sicher

Was passiert, wenn ich meine Drohne in der Anflugschneise eines Flughafens fliege?

In letzter Zeit werden immer mehr Drohnen eingesetzt, die Mehrzahl davon für den Privatgebrauch. Eine verantwortungslose Benutzung kann neue Gefahren mit sich bringen, auch dort, wo man es nicht erwarten würde.

https://www.youtube.com/watch?v=-Bl3XErcSt8&feature=youtu.be

Ende Juni hatte eine Airline-Crew leider eine unerfreuliche Begegnung mit einer Drohne. Die Embraer 190 der Fluggesellschaft Helvetic befand sich im Landeanflug, als es am 28. Juni über der Ortschaft Weiach auf einer Höhe von rund 700 m über Meer zu einer Beinahe-Kollision mit einer Drohne kam. Weiach liegt in der Kontrollzone des Flughafen Zürich, das heisst, Drohnen dürfen hier maximal 150m über Grund fliegen. Diese Drohne befand sich auf einer Höhe von über 330m über Grund, ihr “Pilot” verhielt sich somit illegal, auch weil er die Drohne auf diese Distanz gar nicht mehr sicher erkennen konnte. Mit dieser Aktion hat der Unbekannte eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs verursacht. Bis jetzt konnte er noch nicht eruiert werden. Auf der Drohnenkarte des BAZL hätte er auf den ersten Blick sehen können, dass es in Weiach Einschränkungen gibt. Weitere informationen zu Drohnenregeln hier.

Auch dieses Jahr werden Drohnen wieder ein beliebtes Weihnachtsgeschenk sein. Damit man mit seiner Drohne nicht zur Gefahr für andere wird, muss man vor dem ersten Start unbedingt die wichtigsten Regeln kennen.

Die Regeln in einem Video erklärt

Direkt zu den Regeln

Das Fliegen von Drohnen ist eine schöne Erfahrung. Das wollen auch Nadia und Neal ausprobieren und treffen sich an einem sonnigen Frühlingsmorgen auf der Bütschelegg. Mit atemberaubenden Bildern wird aufgezeigt, was beim Gebrauch von Drohnen beachtet werden muss, wo Risiken entstehen und wie diese vermieden werden können.

Dieses Drohneninformationsvideo wurde von Olivier Bienz, mit Unterstützung durch FOCUSVIDEO, im Rahmen der IPA (Abschlussarbeit Mediamatiklehre) erstellt. Das Video ist auch in Französisch und Italienisch verfübar.

Link  zum Video: Regeln für den Gebrauch von Drohnen

 

Einen Airbus bei seiner Landung mit einer Drohne zu filmen, muss offenbar auf gewisse Zeitgenossen einen unwiderstehlichen Drang ausüben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass dieses Jahr bereits vier Crews von Passagierflugzeugen Sichtungen von Drohnen rund um den Flughafen Zürich gemeldet haben. Mit einer solchen Aktion gefährde ich den öffentlichen Luftverkehr. In einem solchen Fall läuft das Verfahren nicht mehr über das BAZL, sondern über die Staatsanwaltschaft. Und da komme ich mit Sicherheit nicht mehr so glimpflich davon.

Bild: imago

Multikopter, umgangssprachlich oft Drohnen genannt, sind weit verbreitet und können mittlerweile in fast jedem Warenhaus gekauft werden. Beim Drohnenfliegen müssen einige Punkte beachtet werden. Die häufigsten Fragen und Antworten hier: FAQ Drohnen

 

Unerlaubtes Fliegen einer Drohne nahe bei einem Flughafen ist kein Bagatelldelikt! Kürzlich hat eine Airbus-Besatzung im Landeanflug auf den Euro-Airport Basel-Mühlhausen in unmittelbarer Nähe des Flugzeuges eine Drohne gesichtet. Ein solches Verhalten eines Drohnenpiloten ist verantwortungslos und nicht tolerierbar. Kann er eruiert werden, wird sich die Staatsanwaltschaft dem Fall annehmen, die gestützt auf Art. 90 LFG Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis aussprechen kann. Deshalb:

  • Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich nicht im Umkreis von 5 Kilometern rund um einen Flughafen oder Flugplatz
  • Ich fliege nie über einer Menschenmenge
  • Ich fliege nie ohne Augenkontakt zu meiner Drohne
  • Ich respektiere die Privatsphäre meiner Mitmenschen

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html