Für Pilotinnen und Piloten unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen, Modellflugzeuge etc.) gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Bestimmungen. Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme der EU-Drohnenreglementierung durch die Schweiz beschlossen. Der schweizerischen Drohnenbranche bringt der mit der EU harmonisierte Rechtsrahmen etliche Vorteile. Der Modellflug im Rahmen eines Vereins oder Verbandes ist von dieser Neuregelung allerdings ausgenommen.

Das Wichtigste in Kürze
Die neuen Regelungen setzen neue Sicherheitsstandards für die Herstellung, Zulassung und den Betrieb von Drohnen. In Zukunft wird abhängig vom Betriebsrisiko zwischen den drei Kategorien «offen», «speziell» und «zulassungspflichtig» unterschieden. Wer eine Drohne betreibt, muss sich auf dem «UAS-Gate» registrieren und eine Ausbildung mit abschliessender Prüfung absolvieren. Ausserdem wird in der offenen Kategorie das maximale Gewicht von Drohnen der offenen Kategorie von 500 auf 250Gramm reduziert und eine maximale Flughöhe von 120 Metern eingeführt. Davon betroffen ist die Mehrheit von Pilotinnen und Piloten von so genannten «Freitzeitdrohnen».

Ausnahmen für den Modellflug
Modellflugpiloten, die im Rahmen eines Modelflugvereins oder eines -Verbandes fliegen, haben weitreichende Privilegien. Weil zahlreiche für die Flugsicherheit notwendigen Aspekte durch den Verein oder den Verband abgedeckt sind, entfällt für diese Modellflugpiloten die Registrierungspflicht sowie die obligatorische Ausbildung auf dem UAS-Gate. Ausserdem gilt für sie auch keine Höhenbeschränkung, sofern auf Sicht geflogen wird. Modellflugpilotinnen und -piloten, die in keinem Verein oder Verband aktiv sind, können ebenfalls von den Privilegien profitieren. Dazu müssen sie jedoch eine Erklärung (Code of good practise) unterzeichnen, dass sie die Richtlinien des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) studiert haben und einhalten werden. Diese Erklärung ist beim Modellfliegen stets mitzuführen. Weitere Informationen zum Modellflug sind auf der Website des Schweizer Modellflugverbandes zu finden.

Das BAZL hat auf seiner Website einen umfangreichen «Fragen-Antworten-Katalog» bereitgestellt, die mit den neuen Regeln fürs Drohnenfliegen ab 1. Januar 2023 einhergehen. Wer immer noch Fragen hat, der soll mit uns am besten per E-Mail via RPAS@bazl.admin.ch Kontakt aufnehmen.

Im Rahmen des Trainings für die Flugshow in Mollis hat die Patrouille Suisse auf der Höhe Fronalpstock auf ca.9000ft von Nord nach Süd eine Drohne (Typ Quadrokopter) unterflogen. Die Meldung über eine Sichtung kam zuerst von #6 und wurde von #4 bestätigt. Dem Leader ist die Drohne nicht aufgefallen, da er sich bereits auf die Flugwegeinteilung zur Achse beschäftigte.
Gemäss Aussagen der beiden Patrouille Suisse Piloten unterflog der Verband die Drohne mit einem Abstand von rund 10m. Mit der Onboard-Kamera von #5 konnte die Sichtung im Debriefing bestätigt werden (siehe Bild). Das Training wurde anschliessend in einer anderen Flugregion normal durchgeführt.

Weitere Informationen sowie Empfehlungen des BAZL können unter folgendem SAND (Safety Awareness Notification) nachgelesen werden.

 

 

Drohnenpiloten aufgepasst: Unterschätzt die Wirkung selbst von kleinen Drohnen nicht, wenn die im Flug mit einem bemannten Luftfahrzeug kollidieren. Das University of Dayton Research Institute (UDRI) demonstrierte anhand eines Versuches, welche Wirkung ein Phantom 2 Quadrokopter mit einem Gewicht von rund einem Kilo (je nach Ausstattung) beim frontalen Aufprall an die Flügelvorderkante einer Mooney M20 erzeugen kann. Im Video ist zu sehen, wie sich die Drohne in den Flügel bohrt. Der Hauptholm des Flügels der Mooney wurde dabei beschädigt.

 

Was ist zu tun, wenn es zu Vorfällen mit anderen Luftfahrzeugen (Airprox) oder sogar zu einem Unfall kommt?
Drohnenbetreiber/-piloten haben die Pflicht, Unfälle und schwere Vorfälle über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zu melden. Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle, d.h. auch Unfälle, innerhalb von 72 Stunden dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) via Aviation Reporting Portal der EASA gemeldet werden.

Im Hinblick auf das Inkraftreten der neuen europ. Drohnenregulierung werden diese Vorschriften noch präzisiert.

Fachbeiträge:

Impact tests prove large aircraft won’t always win in collision with small drones

UDRI tests impact of drone on aircraft at high speed

Dass das Verzascatal für Touristen eine beliebte Destination darstellt, ist nichts Neues. Nach der Entleerung des Stausees (Lago di Vogorno) in den letzten Wochen hat das Tal allerdings hunderte, neugieriger Schaulustige angezogen, die auf der Suche nach Spuren der Vergangenheit sind. Einige nutzten prompt die Gelegenheit, ihre Drohnen durchs Tal und die Landschaft zu fliegen und Videos und Fotos aufzunehmen. Angesichts der vielen Bilder und Videos in den sozialen Medien scheinen wohl viele Drohnenpilotinnen und -piloten nicht nur die geltenden Vorschriften vergessen zu haben. Sie waren sich vermutlich auch nicht bewusst, dass sie mit ihren Drohnen an einem gefährlichen “Hotspot” fliegen . Gerade in dieser Region findet nämlich ein reger Helikopterbetrieb statt und der Staudamm dient den Helikopterpiloten als wichtige Navigationspunkt (NH) für den Landeanflug auf die Heliports in Selvatica, Vogorno und Mergoscia sowie Monti Motti oder Monti di Lego. Ausserdem musste erst kürzlich ein Rettungshelikopter an der Nordseite des Staudammes verletzte oder steckengebliebene Schaulustige mit der Winde bergen. Auch in Zukunft ist jederzeit mit einer Rettungsmission mit Helikopter im Gebiet des Staudammes zu rechnen.

Da sich bereits 2018 in dieser Region eine Kollision zwischen einer Drohne und einem Helikopter ereignete, ist bei Drohnenflügen in dieser Region höchste Vorsicht geboten. Insbesondere wegen der Topologie des Tales (sehr eng) kann der Verlust des GPS-Signals zu einem “Flyaway” der Drohne führen, die dann autonom und unkontrolliert weiterfliegt. Deshalb gilt:

• Der Staudamm befindet sich in einem Radius von 5 km um den kantonalen Flugplatz Locarno, wo Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 500 g nur mit einer Ausnahmebewilligung des Flugplatzleiters Locarno oder von Skyguide fliegen dürfen

• Unabhängig vom Fluggewicht muss eine Drohne vom Piloten in ständigem Sichtkontakt geflogen und bei Annäherung eines Luftfahrzeuges gelandet werden
• Drohnen dürfen nur mit einer Distanz von mindestens 100 m zu Menschenansammlungen geflogen werden
• Alle Drohnenpiloten sind angehalten, die geltenden Regeln für das Fliegen mit Drohnen zu befolgen und mit Vorsicht und Respekt dort zu fliegen, wo sie für andere Luftfahrzeuge, Menschen und Tiere keine Gefahr darstellen

Titelbild: © keystone

 

Mittlerweile ist eine neue Generation von Drohnen auf dem Markt erhältlich, die punkto Gewicht und Leistung bisherige Drohnen in den Schatten stellt. Dieser technologische Fortschritt ist beindruckend. Die neuen Drohnen verfügen mit Geschwindigkeiten bis zu 140 km/h über Flugleistungen, die in falschen oder ungeübten Händen zu viel Unheil führen können.

Mit rund 40 Metern pro Sekunde dauert es gerade mal knappe fünf Sekunden, dann ist diese Drohne für den Piloten nicht mehr sichtbar. Selbst geübte Drohnenpiloten mit jahrelanger Erfahrung gelangen bei diesen Flugleistungen an ihre Grenzen.

Wenn auch zusätzlich ein so genannten Motion Controller erhältlich ist, will der Umgang damit geübt sein. Viele Piloten stufen die Fluglageseteuerung mit solch einem Controller als ungewohnt und nach deren Einschätzung deutlich weniger präzise als die normale Drohnesteuerung ein. Dies birgt gerade für ungeübte RC-Piloten die Gefahr eines «Loss of control in flight».

Hier ein paar Beispielvideos FPV Drone Crash Compilation

Wir raten euch deshalb zu besonderer Vorsicht mit den Drohnen der neuesten Generation und danken euch für die Einhaltung der übliche Drohnenregeln sowie eurer Selbstverantwortung.

Eine Drohne im Winter zu fliegen kann dich vor neue Herausforderungen stellen. Die kalten Temperaturen wirken sich negativ auf die Flugleistungen aus. Beachte deshalb folgende Punkte für einen sicheren Flug:

  • Wärme die Batterien deiner Drohne vor dem Flug auf rund 20°C.
  • Batterien entladen bei kalten Temperaturen schneller. Überprüfe deshalb den Batteriestatus öfters während des Fluges.
  • Vermeide Landungen auf Schnee. Die Feuchtigkeit kann die Elektronik beschädigen. Es empfiehlt sich ein Landing Pad zu verwenden.
  • Plane deinen Flug wie immer und schaue dir vorgängig den Wetterbericht an. Verschiebe deine Flugpläne, wenn es windet, regnet oder schneit.

Besonderes Augenmerk gilt den Bild- und Videoaufnahmen im Winter. Für Winteraufnahmen musst du die Belichtung und den Weissabgleich entsprechend konfigurieren, um gute Fotos zu erhalten. Sich auf den automatischen Modus zu verlassen kann zu dunklen Bildern führen. Durch Erhöhung der entsprechenden Zahl (Kelvin Wert), wird das Bild zwar leicht überbelichtet, allerdings wirkt sich dies bei Schneebildern positiv aus. Andernfalls könnte der Schnee grau aussehen.

Wenn du diese Tipps beachtest, bringst du deine Drohne nicht nur heil zu Boden sondern gelingen dir auch tollen Winteraufnahmen!

Die Schweizer Flugsicherung skyguide hat gestern ihre U-Space Apps für Drohnen lanciert. Diese beiden Apps (mobil und webbasiert) ermöglichen privaten Drohnenpiloten und kommerziellen Drohnenbetreibern, einen Flug effizient zu planen und durchzuführen, einschliesslich im Luftraum, welcher eine Genehmingung durch die Flugsicherung erfordert. Die Drohnenbetreiber können einsehen, ob für ihren Flug eine Genehmigung von skyguide erforderlich ist oder nicht.

Flüge, die einer Freigabe von skyguide unterliegen, müssen nach wie vor den üblichen Genehmigungsprozess über das Special Flight Office von skyguide durchlaufen. Die U-Space App ermöglicht die Erstellung und Einreichung von Flugplänen und liefert aktuelle Flug- und Regulierungsinformationen. Die Apps sind ab heute für Geräte mit den Betriebssystemen iOS und Android in den jeweiligen Shops erhältlich. Die über die U-Space Apps angebotenen Dienste werden für die Piloten und Betreiber zunächst kostenlos sein.

Die U-Space Apps von skyguide stehen hier zum Download zur Verfügung:

iOS: https://apps.apple.com/ch/app/swiss-u-space/id1471169224?ls=1
Android: https://play.google.com/store/apps/details?id=com.airmap.skyguide

Die Schweiz wird die neue europäische Drohnenregulierung übernehmen. Sie tritt ab Juni 2020 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Registrierungspflicht für Drohnenpiloten. Das BAZL hat mit den Umsetzungsarbeiten für die Einführung der europäischen Regelung begonnen. Diese erlaubt es Drohnenpiloten, künftig im gesamten europäischen Luftraum nach den gleichen Regeln zu fliegen.
Das rasante Wachstum der Drohnentechnologie hat in der europäischen Union den Ruf nach einer einheitlichen Gesetzgebung für unbemannte Luftfahrzeuge schon vor Jahren verstärkt. 2015 begann die Europäische Agentur für Flugsicherheit EASA an den Arbeiten an einer umfassenden europäischen Drohnenregulierung. Die Schweiz konnte sich auch als Nicht-EU-Mitglied an diesen Arbeiten aktiv beteiligen. Die neue Regulierung, die ab Juni 2020 auch in der Schweiz umgesetzt wird, erlaubt den grenzüberschreitenden Transfer der Drohnentechnologie und schafft damit eine Grundvoraussetzung für die wachsende Drohnenindustrie.
Durch die einheitliche Gesetzgebung wird es aber auch für Freizeitpiloten einfacher, ihre Drohne im Nachbarland einzusetzen. Das BAZL hat seit diesem Sommer damit begonnen, die Grundlagen für eine Umsetzung der europäischen Regulierung zu schaffen. Im Mittelpunkt steht dabei die Registrierungsplattform, die Anpassung des bestehenden schweizerischen Regelwerks und die Vorbereitung der Kommunikationsmassnahmen. Für den traditionellen Modellflug lässt die EU-Regulierung genügend Spielraum für Ausnahmen zu. Diese Regelung wird eng zusammen mit dem Schweizerischen Modellflugverband vorgenommen. Die überwiegende Mehrheit der Freizeit-Drohnen wird in der offenen Kategorie betrieben. In dieser Kategorie ist der Betrieb von Drohnen geregelt, die ohne spezielle Bewilligungen betrieben werden können und die kein hohes Sicherheitsrisiko darstellen.
Im Vergleich zur bestehenden Regelung wird neu gelten:

  • Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht ab 250g betreibt, muss sich ab Juni 2020 registrieren und eine Onlineprüfung absolvieren.
    Registrierungspflichtig sind auch Drohnen unter 250g, sofern sie mit einer Kamera ausgerüstet sind.
  • Neu gilt in der offenen Kategorie eine Maximale Flughöhe von 120 Metern über Grund. Wie bis anhin muss die Drohne im direkten Sichtkontakt betrieben werden.
  • Drohnen müssen gewisse industrielle Grundstandards erfüllen und erhalten dafür ein CE Siegel.
  • In der EU-Regelung ist ein Mindestalter von 16 Jahren für den selbstständigen Betrieb von Drohnen vorgesehen. Dieses kann von den nationalen Aufsichtsbehörden auf höchstens 12 Jahre gesenkt werden.
  • Kleine Drohnen unter 250g Fluggewicht können ohne Einschränkungen betrieben werden, ausser sie sind mit einer Kamera ausgerüstet.
  • Der Modellflug im Rahmen von Verbänden und Organisationen kann weitgehend im bisherigen Rahmen weiterbetrieben werden. Die Grundlagen dafür werden zusammen mit dem Modellflugverband SMV erarbeitet.

Auch dieses Jahr werden wieder Drohen als Weihnachtsgeschenke unter dem Weihnachtsbaum liegen. Auf welchem der zahlreichen Wege diese in die warme Stube gefunden haben, wollen wir hier nicht näher eingehen. Unser Augenmerk gilt der «Betriebsanleitung» für einen sicheren Flug. Damit seine Drohne nicht zur Gefahr für andere wird, muss sich der Drohnenpilot vor dem ersten Flug unbedingt mit den wichtigsten Regeln vertraut machen. Wir haben diese in einem Video kurz zusammengefasst.

Drohnen-Regeln als Text

Drohen-Regeln als Video

 

 

Der Modellflug weist in der Schweiz eine gute Sicherheitsbilanz aus. Dazu tragen auch Massnahmen des Schweizerischen Modellflugverbandes bei, wie das Safety! First Kompendium. In diesem sind alle  relevanten Aspekte zum Thema Sicherheit im Modellflug übersichtlich zusammengefasst.
Die seit Jahren bekannten Checklisten sind ebenfalls enthalten und werden im Detail erklärt. Das Kompendium konzentriert sich auf die potentiellen Gefahrenbereiche Mensch, Technik und Organisation, über welche sich eine gefährliche Ereigniskette potentiell erstreckt. Die Sammlung wird fortlaufend ergänzt und eignet sich für vereinsinterne Schulungen genauso wie zur Abgabe an Neumitglieder.

Die aktuelle Version steht hier zum Download zur Verfügung oder kann von Vereinen in gedruckter Form beim Aero Club Zentralsekretariat bestellt werden.

Safety! First – Kompendium Modellflug

Schweizerischer Modellflugverband – Sicherheit im Modellflug

 

Mit einem neuen Drohnenflyer sowie einem Drohnenquiz will das Bundesamt für Zivilluftfahrt das Verantwortungsgefühl der Nutzerinnen und Nutzer von Drohnen stärken und sie auf die wichtigsten Regeln hinweisen.
Testen Sie Ihr Wissen mit unserem Drohnenquiz!

 

Drohnen werden immer häufiger und zu vielerlei Zwecken eingesetzt, und sie dringen auch in Gebiete ein, welche bisher wenig oder gar nicht durch Störungen beeinträchtigt waren. Vögel und andere Wildtiere können Drohnen als Bedrohung wahrnehmen, was zu Stress führt, sie in die Flucht treibt oder zu Angriffen provoziert. Das ist eine Belastung für die Tiere und kann das Überleben und den Fortpflanzungserfolg beeinträchtigen. Mit Rücksicht und dem Einhalten der in diesem Merkblatt aufgeführten Regeln können Pilotinnen und Piloten von Drohnen Störungen vermeiden und so den Stress für Vögel und andere Wildtiere verringern.

Eine Merkblatt und weitere Informationen sind auf der Webseite von der Schweizerische Vogelwarte verfügbar.

Ist mit einer leichten Drohne mit einem Fluggewicht von unter 500g wirklich fast alles erlaubt?
Es trifft zwar zu, dass aufgrund der geltenden Vorschriften des Luftfahrtrechtes (VLK 748.941) die Einschränkungen bezüglich Flüge im Umkreis von 5km um Flugplätze (inkl. Heliports) sowie über Menschenmengen für Drohnen unter 500g Fluggewicht juristisch nicht gelten. Es gelten aber auch andere Bestimmungen, die beachtet werden müssen. So schreibt die Luftverkehrsregelung SERA 3101 unabhängig von einer Gewichtsklasse vor: Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Und gemäss Art. 237 des Strafgesetzbuches ist die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs strafbar. Verboten sind zudem generell Flüge in den auf der Karte des BAZL ausgewiesenen Naturschutzzonen. Deshalb ist es sinnvoll, auch mit leichten Drohnen die (wenigen) Regeln zu beachten – im eigenen Interesse und im Interesse der anderen.

Ich fliege meine Drohne sicher

(Bild Imago)

Bin ich sicher, dass meine Drohne zu 100% genau das macht, was ich will? Hoffentlich nicht. Es gibt zahllose Beispiele im Web, die das Gegenteil bezeugen. Deshalb darf ich nie mit meiner Drohne über oder nahe bei einer Menschenmenge fliegen. Für überschaubare Anlässe wie ein Hochzeitsfest oder eine Firmenfeier  gibt es beim BAZL eine Standardbewilligung. Bei grösseren Anlässen gibt es eine Standardbewilligung für angebundene Drohnen. (Bild Imago)

Bewilligungen

Ich fliege meine Drohne sicher

 

Meine Drohne hat rund um einen Flugplatz ohne Bewilligung nichts verloren! Auf der Karte des BAZL, die ich auch bei Swisstopo als App herunterladen kann, sehe ich, wo es Einschränkungen gibt. Dies gilt nicht nur für die grossen Flughäfen, sondern für alle Flugplätze und Heliports. Start und Landung sind für Pilotinnen und Piloten die anspruchsvollste Phase eines Fluges. Kreuzt dann noch eine Drohne die Flugbahn, kann es zu einer gefährlichen Situation kommen. (Bild Imago)

Ich fliege meine Drohne sicher

Weshalb muss ich meine Drohne immer auf Sicht fliegen? Ganz einfach, weil sie sonst mit einem Luftfahrzeug kollidieren kann, wie unlängst im Tessin geschehen. Nur mit einer Kamera ist das Sichtfeld stark eingeschränkt. Nähert sich seitlich oder von hinten ein anderes Luftfahrzeug, kann ich dieses unmöglich sehen. Und dessen Crew hat keine Chance, mit ihrem Flugzeug oder Helikopter auszuweichen, da sie die Drohne erst kurz vor dem Aufprall überhaupt sehen können. Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich daher jederzeit mit direktem Sichtkontakt und weiche rechtzeitig einem anderen Luftfahrzeug aus. (Bild Imago)
Ich fliege meine Drohne sicher

Was passiert, wenn ich meine Drohne in der Anflugschneise eines Flughafens fliege?

In letzter Zeit werden immer mehr Drohnen eingesetzt, die Mehrzahl davon für den Privatgebrauch. Eine verantwortungslose Benutzung kann neue Gefahren mit sich bringen, auch dort, wo man es nicht erwarten würde.

https://www.youtube.com/watch?v=-Bl3XErcSt8&feature=youtu.be

Ende Juni hatte eine Airline-Crew leider eine unerfreuliche Begegnung mit einer Drohne. Die Embraer 190 der Fluggesellschaft Helvetic befand sich im Landeanflug, als es am 28. Juni über der Ortschaft Weiach auf einer Höhe von rund 700 m über Meer zu einer Beinahe-Kollision mit einer Drohne kam. Weiach liegt in der Kontrollzone des Flughafen Zürich, das heisst, Drohnen dürfen hier maximal 150m über Grund fliegen. Diese Drohne befand sich auf einer Höhe von über 330m über Grund, ihr “Pilot” verhielt sich somit illegal, auch weil er die Drohne auf diese Distanz gar nicht mehr sicher erkennen konnte. Mit dieser Aktion hat der Unbekannte eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs verursacht. Bis jetzt konnte er noch nicht eruiert werden. Auf der Drohnenkarte des BAZL hätte er auf den ersten Blick sehen können, dass es in Weiach Einschränkungen gibt. Weitere informationen zu Drohnenregeln hier.

Auch dieses Jahr werden Drohnen wieder ein beliebtes Weihnachtsgeschenk sein. Damit man mit seiner Drohne nicht zur Gefahr für andere wird, muss man vor dem ersten Start unbedingt die wichtigsten Regeln kennen.

Die Regeln in einem Video erklärt

Direkt zu den Regeln

Meine kleine Drohne wiegt keine 500 Gramm. Gibt es keinerlei Einschränkungen für mich?

Doch, auch für den Betrieb von Minidrohnen gibt es Vorschriften. Auch wenn ich mit einer solchen Kleindrohne ausser in den auf der Drohnenkarte eingezeichneten Naturschutzgebieten grundsätzlich überall fliegen darf, muss ich mich an einige Grundregeln halten. Ich muss jederzeit Sichtkontakt zur Drohne haben und muss die Privatsphäre anderer Menschen beachten. Grundsätzlich darf ich über einer Menschenmenge fliegen, bei einem Unfall bin ich aber haftbar. Auch bei einer Minidrohne gilt: Ich bin verantwortlich für den sicheren Betrieb meines Luftfahrzeuges.

Bild: dji.com

Das Fliegen von Drohnen ist eine schöne Erfahrung. Das wollen auch Nadia und Neal ausprobieren und treffen sich an einem sonnigen Frühlingsmorgen auf der Bütschelegg. Mit atemberaubenden Bildern wird aufgezeigt, was beim Gebrauch von Drohnen beachtet werden muss, wo Risiken entstehen und wie diese vermieden werden können.

Dieses Drohneninformationsvideo wurde von Olivier Bienz, mit Unterstützung durch FOCUSVIDEO, im Rahmen der IPA (Abschlussarbeit Mediamatiklehre) erstellt. Das Video ist auch in Französisch und Italienisch verfübar.

Link  zum Video: Regeln für den Gebrauch von Drohnen

 

Einen Airbus bei seiner Landung mit einer Drohne zu filmen, muss offenbar auf gewisse Zeitgenossen einen unwiderstehlichen Drang ausüben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass dieses Jahr bereits vier Crews von Passagierflugzeugen Sichtungen von Drohnen rund um den Flughafen Zürich gemeldet haben. Mit einer solchen Aktion gefährde ich den öffentlichen Luftverkehr. In einem solchen Fall läuft das Verfahren nicht mehr über das BAZL, sondern über die Staatsanwaltschaft. Und da komme ich mit Sicherheit nicht mehr so glimpflich davon.

Bild: imago

Ich fliege mit meiner Drohne auf einer grünen Wiese, gestört höchstens durch das eine oder andere tieffliegende Kleinflugzeug. Dummerweise liegt die grüne Wiese nahe bei einem Kleinflugplatz, wie mir die vom Flugplatzchef alarmierte Polizei erklärt. Was passiert nun? Die Polizei nimmt meine Personalien auf, inklusive Informationen über den Standort und die Drohne. Diese Informationen fliessen ans BAZL, das ein Verwaltungsstrafverfahren gegen mich eröffnet. Ist es der erste Fall, komme ich wohl mit einer vergleichsweise geringen Busse von mehreren hundert Franken davon. Bin ich aber ein Wiederholungstäter, wird es teuer.

Wie es aussehen kann, wenn eine Drohne mit einem Flugzeug kollidiert, zeigt uns die Aufnahme von Peter Schärer (Fotokurse.ch) Der Hawker Hunter kollidierte im Tiefflug mit einem Modellflugzeug. Dessen Pilot war allerdings unschuldig am Crash und erhielt von der Luftwaffe ein neues Modell!

Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen

 

Bild: Peter Schärer, Fotokurse.ch

Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Das zeigt sich gerade bei der Gesetzgebung für Drohnen. Wenn es kein kommunales Verbot gibt, darf ich mit meiner Drohne durchaus im Quartier umherfliegen. Was mir als Pilot Spass macht, kann andere aber empfindlich stören. Deshalb fliege ich im Normalfall ausserhalb von Wohnquartieren und beachte die Privatsphäre der Nachbarn. Bei Tiefflügen über ein Grundstück ohne Einwilligung des Eigentümers kann sich dieser rechtlich zur Wehr setzen, weil ich damit sein Recht auf Eigentum und das Recht auf Privatsphäre verletze.

 

Bild: Imago

Habt ihr bei eurer Flugplanung auch schon gedacht, dass es nützlich wäre, wenn ihr genaue Informationen über das Wetter in Bodennähe hättet? Das gibt es jetzt!

Existierende Wettermodelle haben bis heute grosse Probleme, Phänomene wie Nebel, Hochnebel und Gewitter richtig vorherzusagen. Das liegt daran, dass diese Wetterphänomene zum einen von lokalen Gegebenheiten geprägt sind und zum anderen, dass gerade in den unteren Luftschichten (bis ca. 2km über Grund) praktisch keine Daten verfügbar sind.

Als erstes Schweizer Unternehmen entwickelte Meteomatics eine Wetterdrohne, die sogenannte Meteodrohne. Als fliegende Wetterstation erhebt die Meteodrohne Daten aus der Grundschicht und kann so die bisherige Datenlücke schliessen. Damit ist es zum ersten Mal möglich, präzise und direkt die Temperatur, die Feuchte und den Wind in der Grundschicht zu erfassen.

Damit Piloten ihre Flüge besser planen können, hat Meteomatics die Webseite http://flightweather.meteomatics.com/ eingerichtet. Auf dieser Seite sind auch Wetterinformationen in Bodennähe verfügbar. Schaut rein, dass kann für euch in der General Aviation sehr interessant sein!

 

Bild: Meteomatics

Ferngesteuerte Multikopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Kaufhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. So gab es in diesem Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten, die im Anflug auf Basel bzw. auf Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne bemerkten.

 Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge nicht in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz betrieben werden dürfen. Für eine Ausnahmebewilligung muss die Flugverkehrsleitstelle des Flugplatzes oder bei kleineren Plätzen der Flugplatzhalter angefragt werden. Rund um Flughäfen und Flugplätze mit einer Flugverkehrskontrolle gibt es zudem sogenannte Kontrollzonen, die teilweise weit über den Fünf-Kilometer-Radius hinausgehen. In solchen Zonen darf ohne Bewilligung eine Höhe von 150 Meter über Grund nicht überstiegen werden.

Mit der neuen Drohnenkarte des BAZL kann nun genau festgestellt werden, wo der Betrieb eines Modellflugzeuges oder einer Drohne ohne räumliche Einschränkung erfolgen kann. Falls ein Einsatz einer Drohne innerhalb der Verbotszone nötig ist, beispielsweise für Filmaufnahmen, kann die Bewilligungsstelle auf der Karte eruiert werden. Die Karte kann im Browser über „map.aviation.admin.ch“ und in der App „Swiss Map Mobile“ betrachtet werden, die in Zusammenarbeit mit swisstopo geschaffen wurde. Mit der App lässt sich zudem der eigene Standort dank GPS-Lokalisierung des mobilen Gerätes genau eruieren.

 

 

Multikopter, umgangssprachlich oft Drohnen genannt, sind weit verbreitet und können mittlerweile in fast jedem Warenhaus gekauft werden. Beim Drohnenfliegen müssen einige Punkte beachtet werden. Die häufigsten Fragen und Antworten hier: FAQ Drohnen

 

Unerlaubtes Fliegen einer Drohne nahe bei einem Flughafen ist kein Bagatelldelikt! Kürzlich hat eine Airbus-Besatzung im Landeanflug auf den Euro-Airport Basel-Mühlhausen in unmittelbarer Nähe des Flugzeuges eine Drohne gesichtet. Ein solches Verhalten eines Drohnenpiloten ist verantwortungslos und nicht tolerierbar. Kann er eruiert werden, wird sich die Staatsanwaltschaft dem Fall annehmen, die gestützt auf Art. 90 LFG Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis aussprechen kann. Deshalb:

  • Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich nicht im Umkreis von 5 Kilometern rund um einen Flughafen oder Flugplatz
  • Ich fliege nie über einer Menschenmenge
  • Ich fliege nie ohne Augenkontakt zu meiner Drohne
  • Ich respektiere die Privatsphäre meiner Mitmenschen

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html

Bericht “Zivile Drohnen in der Schweiz”
Die rasante Entwicklung von Drohnen ist eine Herausforderung für die ganze Gesellschaft. Der neu vorliegende Drohnenbericht des BAZL gibt einen Überblick über technische und rechtliche Fragen zum Thema Drohnen. Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern erstellt. Zum Bericht: http://ow.ly/Ytorf

Mehr zum Thema Drohnen: www.bazl.admin.ch/rpas

Bild/image: imago