Für Pilotinnen und Piloten, die nach Sichtflugregeln (Visual Flight Rules, VFR) fliegen, bedeutet der Luftraum E Frei-heit. Sie können sich dort nach Belieben bewegen, ohne die Flugsicherung kontaktieren zu müssen. In der Schweiz können damit viele Rundflüge ohne jegliche Einschränkungen durchgeführt werden. Gemäss der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (International Civil Aviation Organization, ICAO) handelt es sich beim Luftraum E jedoch um einen kontrollierten Luftraum. Welche Auswirkungen hat eine solche Einstufung und was bedeutet sie in der Praxis?

Wie auf dem Boden gibt es auch am Himmel ein Streckennetz, mit dem Unterschied, dass dieses aus Abflug-, Transit- und Anflugrouten besteht. Diese sind so angelegt, dass ein genügend grosser Sicherheitsabstand zum Gelände sowie eine Funk- und Radarabdeckung gewährleistet sind. Den Luftraumklassen wird dabei allerdings nicht Rechnung getragen.

Ein Praxisbeispiel
Nehmen wir als Beispiel einen Transitflug nach Instrumentenflugregeln (Instrument Flight Rules, IFR) zwischen den Drehfunkfeuern (Omnidirectional Radio Range, VOR) Saint-Prex (SPR) und Freiburg (FRI). Ein Luftfahrzeug auf einem solchen Flug wird in Kontakt mit den Flugverkehrsleitenden der Bezirksleitstelle (Area Control Centre, ACC) von Genf stehen und die Flugflächen FL 80, FL 90 oder FL 100 nutzen. Die Obergrenze des Luftraums E liegt bei FL 100. Es kann deshalb durchaus möglich sein, dass in der Nähe VFR-Flüge durchgeführt werden. Da die Flugverkehrsleiten-den aber die Absicht dieser Pilotinnen und Piloten nicht kennen, können sie nicht wie gewohnt eine Staffelung vornehmen (3 NM/1000 ft bzw. 5 NM/1000 ft).

VFR und IFR im Luftraum Delta
Fluglotsinnen und -lotsen lernen bereits in ihrer Ausbildung, für einen ausreichenden Sicherheitsabstand zwischen den Flugzeugen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sorgen. Das ist ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit. Im Luftraum E ist jedoch keine Staffelung zwischen VFR- und IFR-Verkehr erforderlich. Es wird lediglich eine Verkehrsinformation verlangt, soweit dies möglich ist. Im Luftraum E können sich demnach «legale» Annäherungen ereignen, die aus der Sicht der Flugverkehrsleitenden äusserst unangenehm sind. Nur schon im Westschweizer Mittelland verlaufen die An- und Abflugrouten der Flugplätze Payerne und Les Eplatures und des Flughafens Bern durch den Luftraum E. Auf jeder dieser Routen können sich deshalb IFR- und VFR-Flieger gefährlich nahe kommen.

Hot Spots in den Alpen
Die «legalen» Annäherungen, die den Flugverkehrsleitenden in der Genfer Bezirksleitstelle am meisten Sorgen bereiten, kommen aber nicht im Mittelland, sondern in den Alpen, in der Region um Martigny vor. Dabei geht es um Konflikte zwischen IFR-Flügen ab Sitten und VFR-Transitflügen in den Alpen. Dort sind alle Voraussetzungen für potenziell gefährliche Annäherungen gegeben. Denn aufgrund des Reliefs müssen die Flugzeuge im Rhonetal fliegen und der Luftraum C oberhalb von FL 130 / 150 stellt oft eine gläserne Decke dar, die als undurchdringbar betrachtet wird. Die Abflugroute ab Sitten verläuft genau durch diese hindurch.

In solchen Fällen können die Verkehrsleitenden nur zusehen. Eine Staffelung ist praktisch unmöglich. Denn wegen der Topologie ist es kaum möglich, den Steigflug eines IFR-Fliegers zu stoppen oder ihn von seiner Abflugroute abzubringen. Verkehrsinformationen können weiterhin erteilt werden, sofern das Flugzeug bereits mit der Stelle in Genf in Kontakt steht. Jets, die von Sitten aus starten, haben oft eine hohe Steigflugleistung. Daraus resultiert eine starke Neigung, die die Sicht nach vorne erschwert. Hinzu kommt, dass die Pilotinnen und Piloten während der Startphase einer grossen Belastung ausgesetzt und an eine Staffelung gewohnt sind. Die Kombination all dieser Elemente führt zu potenziell gefährlichen Situationen.

Situational Awareness…
Der von VFR-Pilotinnen wegen seiner Freiheit geschätzte und von Fluglotsen aufgrund des gemischten Flugverkehrs gefürchtete Luftraum E ist also ein Sonderfall. IFR-Flüge werden nicht zwingend mit grossen Maschinen durchgeführt, die leicht zu orten wären. Auch einmotorige Kleinflugzeuge können nach IFR fliegen und sind aufgrund ihrer Grösse schwieriger zu sehen. Es gibt keinerlei Garantien dafür, dass die Pilotinnen und Piloten von IFR-Flügen immer genau wissen, in welcher Luftraumklasse sie sich befinden. Können sie daher eine Verkehrsinformation richtig interpretieren? Sind sie sich bewusst, dass ein anderes Flugzeug sehr nahe an sie heranfliegen könnte und die Flugsicherung ihnen nicht die übliche Staffelung garantieren muss?

…See and avoid
Die Bedeutung von «Sehen und gesehen werden» kann nicht oft genug betont werden, ist aber keine zu 100 Prozent sichere Lösung. Der Fluginformationsdienst bietet einen qualitativ hochwertigen Service und erteilt den Pilotinnen und Piloten wertvolle Informationen über den Verkehr in der Nähe, dies aber natürlich im Rahmen des Möglichen. In Zweifelsfällen oder bei Fragen können Sie sich jederzeit an das Fluginformationszentrum (FIC) wenden. Das Wichtigste ist aber, den Blick nach draussen zu richten!

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Während des WEF kommt es im Engadiner Luftraum vorübergehend zu Einschränkungen (siehe Beitrag WEF: Flugeinschränkungen vom 13. – 21. Januar 2023). Um eine Sperrung, wie man in Publikumsmedien oft liest, handelt es sich aber nicht. Mit ein wenig zusätzlichem Aufwand bleibt für Pilotinnen und Piloten nämlich vieles möglich, wie eine Nachfrage bei der militärischen Luftfahrtbehörde (MAA) zeigt.

Im Hinblick auf das Weltwirtschaftsforum in Davos hat der Bundesrat beschlossen, den Luftraum in der betroffenen Region einzuschränken. Konkret bedeutet das, dass in einer Zone von 25 nautischen Meilen (ca. 46 km) um Davos während rund einer Woche nur mit Erlaubnis und auf vorgegebenen Routen geflogen werden darf. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Vorbereitung.

«Wer dort fliegt, ist unter permanenter Beobachtung.»
Oberst im Generalstab Martin Hess

 

Mit der Cessna nach Samedan
Wir begleiten die fiktive Pilotin Anna, die mit ihrer Cessna über die Alpen nach Samedan fliegen will. Dazu muss sie vorgängig ein Gesuch stellen. Eine Begründung braucht es nicht, wohl aber eine Kopie ihrer ID oder ihres Passes. Weiter muss sie, anders als für sonstige inländische VFR-Flüge üblich, zwingend einen Flugplan einreichen. Wenig später erhält sie von der Luftwaffe die Erlaubnis und ihren zufällig generierten, persönlichen Transpondercode.

Am nächsten Tag fliegt Anna bereits über den Gotthard. Während sie sich dem Splügenpass nähert, stellt sie ihren Transponder von 7000 auf ihren persönlichen Code um und kontaktiert auf der publizierten Frequenz die Einsatzzentrale (EZ) der Luftwaffe, um sich anzumelden und ihre Absicht mitzuteilen: Landung in Samedan via Route Delta, also via Splügenpass, Thusis, Tiefencastel und Julier.

In der EZ wird kontrolliert, ob der Transpondercode und die Immatrikulation des Flugzeugs stimmen und ob die genannte Route zum Flugplan passt. Gibt es keine Auffälligkeiten, erhält Anna grünes Licht, und zwar in doppelter Hinsicht. Ihre Cessna erscheint nämlich ab jetzt auf dem Radar als grüner Punkt, nicht nur in der EZ selbst, sondern auch bei den Piloten der Luftwaffe, die den Luftraum vor Ort kontrollieren.

Jetzt muss Anna bloss noch darauf achten, dass sie immer auf der reservierten Route bleibt: «Flugzeuge im eingeschränkten Luftraum werden permanent überwacht. Bereits bei kleinen Abweichungen können wir vor Ort sofort intervenieren», erklärt Oberst im Generalstab Martin Hess, Chef der Flugbetriebsbehörde bei der MAA und selbst als Pilot im WEF-Einsatz. Auch ohne Fehlverhalten muss man als Pilotin oder Pilot jederzeit damit rechnen, dass man von einem militärischen Flugzeug in der Luft identifiziert und kontrolliert wird.

Keine Plauschflüge über Davos
Deutlich strenger reglementiert ist der Luftraum über Davos selbst. Dort besteht für die Dauer des WEF eine Kontrollzone (CTR) mit einem Radius von 2.7 nautischen Meilen (5 km). Die CTR ist nur für ganz spezifische Flüge zugänglich, zum Beispiel für die militärischen Helikopterflüge, mit denen die Armee unter anderem völkerrechtlich geschützte Personen nach Davos transportiert, für akkreditierte private Anbieter von VIP-Helikoptertaxis oder selbstverständlich für medizinische Notfalltransporte, wie sie die REGA oder die Alpine Air Ambulance durchführt.

 

Die Luftfahrtkarte zeigt die möglichen Routen durch den Luftraum um Davos.

 

 

Autor: Philipp Imhof

#avsafety #airspace #airspaceinfringement #safety #swissairforce #WEF

Wegen Bauarbeiten auf dem Flugplatz Payerne wird in der Periode von Dienstag, 2. Juni – Freitag, 2. Juli 2020 die Luftwaffe erhöhte Aktivitäten ab Meiringen durchführen. In dieser Zeit muss zwischen 06:00 und 22:00 (LT) – insbesondere ausserhalb der ordentlichen Militärflugdienstzeiten und am Wochenende – mit kurzfristigen Aktivierungen der CTR und TMA gerechnet werden. Bitte den Luftraumstatus auf der TWR-Frequenz überprüfen und während dem Verbleib in CTR/TMA die Frequenz abhören.

Die Flugsaison 2019 ist mit den ersten Thermiktagen gestartet und Ende Monat erscheinen die neuen Luftraumkarten der Schweiz. Neben den jährlichen Anpassungen und Neuerungen gibt es längerfristige und strategische Entwicklungen, welche auch die Leichtaviatik betreffen. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, sich über die aktuellen und künftigen Entwicklungen zu informieren und sich mit beteiligten Akteuren auszutauschen am Mittwoch 3. April 2019 von 19 bis 22 Uhr in Ittigen am “Luftraumabend” des SHV.
Es hat noch einige freie Plätze. Melden Sie sich also noch heute an, denn die Platzzahl ist beschränkt.

https://www.shv-fsvl.ch/verband/alle-news/news/luftraumabend-3419-jetzt-anmelden/

 

Die Flugsaison 2019 steht vor der Tür! Nebst wunderschönen Flugerlebnissen erwartet uns somit auch die Auseinandersetzung mit einer wiederkehrenden Gefahr – dem unerlaubten Eindringen in kontrollierte Lufträume. Die Schweizer Flugsicherung hat dem BAZL im vergangenen Jahr 282 Luftraumverletzungen gemeldet. Die Karte von Bern/Grenchen illustriert exemplarisch eine interessante Entwicklung, welche die Vorfallanalyse aufgedeckt hat. Während es in den vorangegangenen Jahren vermehrt zu unerlaubten Durchflügen von Kontrollzonen kam, wurden im vergangenen Jahr häufig die Luftraumgrenzen nur geringfügig verletzt (einige 100 ft zu hoch oder knapp innerhalb von lateralen Grenzen). Wie erklärt ihr euch dieses Phänomen?

Mit 800 Luftraumverletzungen im 2018 zählt das Thema nicht nur in der Schweiz, sondern auch in England zu den Top Risiken in der General Aviation. Die Airspace & Safety Initiative der CAA UK bietet zu diesem Thema auf ihrer Website ein Tutorial an, welches auch für Schweizer Piloten und Pilotinnen lehrreich ist: http://infringements.caa.co.uk

 

An einem aufgelockert bewölkten Sommertag flog ich von Birrfeld Richtung Luzern. Auf der Höhe von Muri ersuchte ich mit den Worten «HB-ABC Muri 5000 feet, request to Cross CTR direct Lucerne» um Freigabe für den Durchflug durch die CTR Emmen. Auf der Frequenz und auch auf der Platzrunde herrschte viel Verkehr. Die Controllerin wies mich an, über dem Sempachersee zu warten. Dabei folgte ich der ansteigenden Wolkenbasis und stieg auf 7000 Fuss, welche ich für meinen Weiterflug benötigte.

Nach rund fünf Minuten meldete die Controllerin «HB-ABC cleared to cross CTR». Ich bestätigte dies mit denselben Worten. In Luzern angekommen meldete ich: «HB-ABC Lucerne 7000 feet, crossing completed.» Sichtlich nervös teilte mir die Controllerin mit, es sei gefährlich, im Durchflug die Höhe zu ändern. Mein ehemaliger Fluglehrer, der zufällig auf der Frequenz mithörte bestätigte mir beim Gespräch nach der Landung, dass die Controllerin bei der Freigabe die Höhe nicht nannte, er aber das bei einer Überlagerung zweier Funksprüche auftretende Pfeifen gehört habe.

 Obwohl ich den Funkspruch so zurückgelesen habe, wie ich ihn verstanden habe – ohne Höhenlimite – werde ich zukünftig bei Unsicherheiten nachfragen.

 Anmerkung der Redaktion: Wir danken Philippe für den spannenden Beitrag. Ein guter Überblick über die Standard RTF Calls u.a. fürs Kreuzen von Airspaces bietet das Dokument hier.

 

 

Vom 22. Januar bis zum 25. Januar 2019 findet in Davos wieder das World Economic Forum (WEF) statt. Damit verbunden sind Einschränkungen im Luftraum rund um den Tagungsort. Die Restricted Area ist zum Teil bereits ab dem 21. Januar aktiv. Die genauen Zeiten, zu denen diese Einschränkungen gelten, werden auch per NOTAM bekannt gegeben und im DABS veröffentlicht. Einen Überblick findest du auch unter www.bazl.admin.ch/wef. Dort sind zudem Formulare aufgeschaltet, mit denen du Bewilligungen beantragen kannst, falls du eine brauchst, um in die Restricted Area zu fliegen. Sonst gilt: Die angegebene Zone ist zu meiden.

Gültigkeitsdauer der Beschränkungen: Montag, 21. Januar 2019 von 0800 – Samstag, 26. Januar 2019 1700 Lokalzeit

 

Ende Juni hatte eine Airline-Crew leider eine unerfreuliche Begegnung mit einer Drohne. Die Embraer 190 der Fluggesellschaft Helvetic befand sich im Landeanflug, als es am 28. Juni über der Ortschaft Weiach auf einer Höhe von rund 700 m über Meer zu einer Beinahe-Kollision mit einer Drohne kam. Weiach liegt in der Kontrollzone des Flughafen Zürich, das heisst, Drohnen dürfen hier maximal 150m über Grund fliegen. Diese Drohne befand sich auf einer Höhe von über 330m über Grund, ihr “Pilot” verhielt sich somit illegal, auch weil er die Drohne auf diese Distanz gar nicht mehr sicher erkennen konnte. Mit dieser Aktion hat der Unbekannte eine Gefährdung des öffentlichen Verkehrs verursacht. Bis jetzt konnte er noch nicht eruiert werden. Auf der Drohnenkarte des BAZL hätte er auf den ersten Blick sehen können, dass es in Weiach Einschränkungen gibt. Weitere informationen zu Drohnenregeln hier.

Startet die Patrouille Suisse von Emmen aus oder führt die Pilatus Testflüge im Raum Buochs durch, werden die entsprechenden Lufträume aktiviert. Dabei kommt es gemäss der Flugsicherung skyguide in jüngster Zeit vermehrt zu Luftraumverletzungen durch VFR Piloten! Wir rufen Euch daher nochmals die Handhabung von Kontrollzonen (CTR) und Nahkontrollbezirken (TMA) mit der Bezeichnung «HX» in Erinnerung:
Die Aktivierung eines mit «HX» gekennzeichneten Luftraums ausserhalb der im VFR Guide veröffentlichen Zeiten ist jederzeit möglich. Ein als “HX” publizierter Luftraum ist grundsätzlich als aktiv zu betrachten! Der Luftraumstatus muss vor dem geplanten Einflug bei der zuständigen Verkehrsleitstelle, einer bezeichneten Frequenz, einer Telefonnummer oder wo vorhanden ATIS abgefragt werden. Ist das Einholen der Information über den aktuellen Luftraumstatus aus irgend einem Grund nicht möglich, ist dieser Luftraum als aktiv zu betrachten und es muss auf der TWR Frequenz aufgerufen werden. In der Region rund um den Vierwaldstättersee gibt die Info Frequenz 134.125 Aufschluss über den Status der Lufträume Emmen, Buochs und Alpnach. Hört die Frequenz rechtzeitig ab, damit Euch genügend Zeit bleibt, die nächsten Schritte vorzubereiten (Kontaktaufnahme mit dem TWR falls Luftraum aktiv, ansonsten Positionsangaben absetzen und Hörbereitschaft sicherstellen).
Weitere Informationen zur Handhabung der «HX»- Lufträume findet Ihr auch im VFR Manual Schweiz, RAC 4-0-0-1.

Wir hoffen, ihr geniesst das schöne Flugwetter! Denkt bitte immer daran, euch gut auf eure Flüge vorzubereiten und die Luftraumkarten zu studieren. Wie wir gerade von @skyguideCH erfahren haben, ist es in den letzten Tagen leider vermehrt zu Luftraumverletzungen im Raum St. Gallen gekommen. Bitte gebt acht und geniesst das wunderbare Wochenende!

Dazu auch unsere Beiträge zum Them Luftraumverletzungen.

 

 

Luftraumverletzungen sind nicht nur bei uns in der Schweiz ein Thema. Nun haben auch unsere Kollegen aus Finnland, Grossbritannien und Belgien spannende Videos dazu produziert. Sie alle zeigen einen unterschiedlichen Blickwinkel und liefern gute Tipps, wie ihr Luftraumverletzungen vermeiden könnt.

Schaut euch auch nochmal unsere Videos aus dem letzten Jahr an. Haben die Kollegen oder auch wir wertvolle Hinweise vergessen? Teilt eure Tipps in unseren Kommentaren!  

@SPFMobilite  @Trafi.Finland @European.Aviation.Safety.Agency

Links:

Alle Videos und zusätzliche Safety Promotion-Informationen auf der Seite der EASA: Airspace Infringements 

Videos Luftraumverletzungen der Airspace Infringement Working Group (AIWG) und des BAZL

 

Finnish CAA Video

UK CAA Video

https://www.youtube.com/watch?v=wwPAN_3NUgo&rel=0

Belgian CAA Video

EASA Video

 

 

Wieso geraten Piloten immer wieder in die Situation, dass sie Luftraumverletzungen begehen? Diese stellen immer eine grosse Gefahr für die Flugsicherheit dar. Gute Flugvorbereitung, Konzentration während des gesamten Fluges und der laufende Kontakt mit der Flugsicherung sind drei Schlüsselelemente, um diese Missgeschicke zu vermeiden. Dieser Clip zeigt wie schnell ein Pilot in eine unerwartete Situation geraten kann, wenn er durch seine Passagiere abgelenkt wird und welche Auswirkungen dies haben kann.

Das Video ist Teil der 2016 von der Airspace Infringement Working Group (AIWG) produzierten Kurzfilmserie zum Thema Luftraumverletzungen. Selbstverständlich können und sollen die Links von allen Interessierten, ob Einzelpersonen, Verbände oder Flugschulen genutzt werden. Die Filme können einzeln oder als ganze Serie verwendet werden und sind auf der BAZL Website unter stay safe abrufbar.

 

Ein Pilot startet mit seinem einmotorigen Reiseflugzeug an einem wolkenfreien, stahlblauen Donnerstagnachmittag auf einem Flugplatz im Schweizerischen Mittelland  und fliegt via Zentralschweiz, Grimsel ins Oberwallis und weiter via Nufenen ins Bedretto für eine Zwischenlandung im Tessin.

Kurz nach dem Start kontaktiert er Zürich Information und meldet dort seine geplante Flugroute. Vom FIC Zürich wird der Pilot kurz danach aufgefordert für das Kreuzen der vorausliegenden Kontrollzone Emmen mit Emmen Tower auf 120.425 Kontakt aufzunehmen und sich später bei Zürich Information wieder über dem Grimsel-Pass zu melden.
Auf der Emmen Tower Frequenz erhält der Pilot dann auch unverzüglich die Durchflug-Erlaubnis für die CTR Emmen. Über Luzern wird der Pilot von der Flugsicherung Emmen angehalten, die Kontrollzone Buochs wegen Testflug-Aktivitäten zu meiden und sich bei Alpnach Tower für das Kreuzen der Kontrollzone Alpnach zu melden. Dieser Passing Request wird ihm von Alpnach Turm ebenfalls bewilligt und der Pilot meldet sich wie gefordert über Sarnen nach dem Passieren der Zone bei Alpnach ab.
Anschliessend stellt der Pilot nun wieder die Information Frequenz 124.700 ein und nimmt sich vor, die Position Grimsel zu melden. Dabei hat er die vorgefasste Meinung, dass Zürich Information ja keine weiteren Einschränkungen zu Lufträumen gemacht habe und er somit frei bis zur Grimsel fliegen könne. Dass er nun aber auch noch die allenfalls aktiven Lufträume von Meiringen kreuzen muss, verdrängt der Pilot somit ganz aus seinen Überlegungen, und macht somit prompt ein Airspace Infringement in der Kontrollzone Meiringen.

Lesson learned: Der Flight Information Service (FIS) kann insbesondere an schönen VFR Flugtagen mit entsprechend viel Flugverkehr nicht jedes Flugzeug permanent am Radar verfolgen, auch dann nicht, wenn ein spezifischer Transponder Code (squawk) vergeben wurde. Der Pilot bleibt somit für seinen Flugweg selber verantwortlich, auch wenn er sein Routing dem FIS bekannt gegeben hat und möglicherweise sogar erstmalig über entsprechende vorausliegende aktive Lufträume gewarnt wurde. Also keine falsche Erwartungshaltung entstehen lassen, trotz Funkkontakt mit der Flight Information den Flugweg permanent selber überwachen. Nicht verifizierte, aber vorgefasste Meinungen können trotz Kontakt mit dem FIC zu Luftraumverletzungen führen. Im Zweifelsfall besser rechtzeitig nachfragen (Funkkontakt gemäss ICAO Karte herstellen) oder ansonsten Lufträume grosszügig umfliegen.