In der allgemeinen Luftfahrt (General Aviation) wird überwiegend nach Sichtflugregeln (VFR) geflogen, wobei der Grundsatz “Sehen und gesehen werden” oder “Sehen und vermeiden” gilt. Dies führt immer noch zu risikoreichen Situationen und in einigen Fällen sogar zu Kollisionen in der Luft.

Für die Allgemeine Luftfahrt gibt es bereits verschiedene elektronische Kollisionswarnsysteme und Apps. Die Herausforderung besteht darin, dass sie keinen hundertprozentigen Schutz vor Kollisionen bieten und nur ein kleiner Teil der Flugzeuge mit einem solchen System ausgestattet ist.

Derzeit wird an der Entwicklung eines einheitlichen elektronischen Kollisionswarnsystems gearbeitet, das von allen Luftraumnutzern der Allgemeinen Luftfahrt verwendet werden kann. Im Rahmen des EASA-Projekts zur Interoperabilität elektronischer Auffälligkeitssysteme wurde von Droniq eine Umfrage durchgeführt, um Informationen darüber zu sammeln, wie Piloten in der Allgemeinen Luftfahrt Kollisionswarnsysteme heute nutzen. Sie wird uns auch dabei helfen, mehr darüber zu erfahren, was Piloten von einem solchen System für die Zukunft erwarten (verlangen).

Wir möchten euch zur Teilnahme an dieser EASA-Umfrage motivieren. Ziel ist es, praktikable Lösungen für alle Luftraumnutzer zu finden. Über die Ergebnisse der Umfrage werden wir euch zu gegebener Zeit informieren.

EASA-Umfrage zur Nutzung von elektronischen Kollisionswarn- und Sichtbarkeitssystemen

 

 

Im Rahmen des Trainings für die Flugshow in Mollis hat die Patrouille Suisse auf der Höhe Fronalpstock auf ca.9000ft von Nord nach Süd eine Drohne (Typ Quadrokopter) unterflogen. Die Meldung über eine Sichtung kam zuerst von #6 und wurde von #4 bestätigt. Dem Leader ist die Drohne nicht aufgefallen, da er sich bereits auf die Flugwegeinteilung zur Achse beschäftigte.
Gemäss Aussagen der beiden Patrouille Suisse Piloten unterflog der Verband die Drohne mit einem Abstand von rund 10m. Mit der Onboard-Kamera von #5 konnte die Sichtung im Debriefing bestätigt werden (siehe Bild). Das Training wurde anschliessend in einer anderen Flugregion normal durchgeführt.

Weitere Informationen sowie Empfehlungen des BAZL können unter folgendem SAND (Safety Awareness Notification) nachgelesen werden.

 

 

Drohnenpiloten aufgepasst: Unterschätzt die Wirkung selbst von kleinen Drohnen nicht, wenn die im Flug mit einem bemannten Luftfahrzeug kollidieren. Das University of Dayton Research Institute (UDRI) demonstrierte anhand eines Versuches, welche Wirkung ein Phantom 2 Quadrokopter mit einem Gewicht von rund einem Kilo (je nach Ausstattung) beim frontalen Aufprall an die Flügelvorderkante einer Mooney M20 erzeugen kann. Im Video ist zu sehen, wie sich die Drohne in den Flügel bohrt. Der Hauptholm des Flügels der Mooney wurde dabei beschädigt.

 

Was ist zu tun, wenn es zu Vorfällen mit anderen Luftfahrzeugen (Airprox) oder sogar zu einem Unfall kommt?
Drohnenbetreiber/-piloten haben die Pflicht, Unfälle und schwere Vorfälle über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zu melden. Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle, d.h. auch Unfälle, innerhalb von 72 Stunden dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) via Aviation Reporting Portal der EASA gemeldet werden.

Im Hinblick auf das Inkraftreten der neuen europ. Drohnenregulierung werden diese Vorschriften noch präzisiert.

Fachbeiträge:

Impact tests prove large aircraft won’t always win in collision with small drones

UDRI tests impact of drone on aircraft at high speed

Statistisch gesehen, sind Airprox und Kollisionen in der Luft selten. Jedoch haben viele eines gemeinsam. Sie finden vorwiegend tagsüber, in geringer Höhe, meist in der Nähe von Flugplätzen, VORs oder Gegenden mit hoher Segelflug- und Gleitschirmaktivitäten sowie Sehenswürdigkeiten statt.

Welche drei Massnahmen punkto «See and avoid» findest du am wichtigsten?  Nimm dir eine Minute Zeit für die Teilnahme an unserer Umfrage.

Plant ihr eure Flugrouten gelegentlich über Funkfeuer oder nutzt ihr ein solches, um eure Skills in Sachen Funknavigation zu verbessern? Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle erläutert, warum gerade die Funkfeuer WIL und FRI Hotspots für Beinahekollisionen sind.

So vor rund einem Jahr, am 27. Februar 2019, als sich eine Pitts und C182 beim VOR WIL gefährlich nahe kamen. Zwar verfügten beide Flugzeuge über ein Kollisionswarngerät Powerflarm, beide gaben jedoch kein Warnsignal ab. Der vorliegende Fall führt uns deshalb einmal mehr vor Augen, dass “See and Avoid” zu einer guten, permanenten Luftraumüberwachung gehört, in der Nähe von Funkfeuern erst recht.

An dieser Stelle verweisen wir auch auf einen früheren Stay Safe-Beitrag zum Thema Hotspot VOR WIL.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST hat einen Bericht über eine gefährliche Annäherung zwischen zwei Flugzeugen im Raum Biel veröffentlicht. Die involvierten Piloten gaben an, dass die Warnung des PowerFlarm spät vor oder erst während des Kreuzens erfolgte. Der vorliegende Fall zeigt, dass es sinnvoll ist, mindestens einmal jährlich beziehungsweise nach Umbauten am Flugzeug oder nach Erstinstallationen des Kollisionswarngerätes die Sende- und die Empfangsleistung zu prüfen. Bei deutlichen Abweichungen von der Norm sollten die Fehler an der Installation behoben werden, um eine gute gegenseitige Sichtbarkeit der Kollisionswarngeräte sicherzustellen.

Auf diesen Internetseiten kann die Sendeleistung des Geräts überprüft werden:

https://flarm.com/support/tools-software/flarm-range-analyzer

http://ktrax.kisstech.ch/flarm-liverange

 

Über Rickenbach im Thurgau kam es im Sommer 2014 zu einer Kollision von zwei Motorflugzeugen. In der Unfalluntersuchung hat sich herausgestellt, dass die beiden Piloten den Luftraum zu wenig aktiv überwacht haben (SUST Bericht ).

Interessante Beiträge zum Thema Mid Air Collision:
Die Grenzen des Wahrnehmungsvermögens – Effektivität von “see and avoid“ zur Verhinderung von Zusammenstössen 
Film: „See and Avoid“ – Gefahren rechtzeitig erkennen
EGAST Leaflet: Collision Avoidance
Berichte zu Mid Air Collisions:
Kollision Segelflugzeug und Motorflugzeug
Skybrary: Another example of the limitations of “see and avoid” in Class E airspace

Unerlaubtes Fliegen einer Drohne nahe bei einem Flughafen ist kein Bagatelldelikt! Kürzlich hat eine Airbus-Besatzung im Landeanflug auf den Euro-Airport Basel-Mühlhausen in unmittelbarer Nähe des Flugzeuges eine Drohne gesichtet. Ein solches Verhalten eines Drohnenpiloten ist verantwortungslos und nicht tolerierbar. Kann er eruiert werden, wird sich die Staatsanwaltschaft dem Fall annehmen, die gestützt auf Art. 90 LFG Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis aussprechen kann. Deshalb:

  • Als verantwortungsvoller Drohnenpilot fliege ich nicht im Umkreis von 5 Kilometern rund um einen Flughafen oder Flugplatz
  • Ich fliege nie über einer Menschenmenge
  • Ich fliege nie ohne Augenkontakt zu meiner Drohne
  • Ich respektiere die Privatsphäre meiner Mitmenschen

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/drohnen-und-flugmodelle.html