Radiotelefonie mit dem Flugsicherungsdienst: Wiedereinführung der lokalen Amtssprache für den nichtkommerziellen Sichtflugverkehr ab 1. Mai 2022

Per 1. Mai 2022 traten das revidierte Luftfahrtgesetz (LFG) und die dazugehörenden Verordnungen über den Flugsicherungsdienst (VFSD) in Kraft. Für den nichtkommerziellen Sichtflugverkehr wird die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten nebst in Englisch neu auch wieder in der lokalen Amtssprache möglich sein. Das betrifft folgende Flugplätze und deren Luftraum:

Bern (LSZB), Grenchen (LSZG), Buochs (LSZC), St. Gallen-Altenrhein (LSZR), Samedan (LSZS) sowie Alpnach (LSMA), Dübendorf (LSMD), Emmen (LSME), Meiringen (LSMM) und Payerne (LSMP). Für Grenchen ist zu beachten: Die lokale Amtssprache gilt nur für “Flugsicherungsdienste”. Da während der RMZ in Grenchen kein solcher Dienst angeboten wird, gilt hier einzig und alleine die englische Sprache zur Kommunikation.

Das VFR-Manual wurde mit Ausnahme der COM AFIS Karte entsprechend angepasst. Die Anpassung der COM AFIS Karte und des AIP erfolgen am 16. Juni 2022.

Die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten der Flugplätze Genf (LSGG), Les Eplatures (LSGC), Lugano (LSZA) und Locarno (LSZL) ist aktuell uneingeschränkt in Englisch und der lokalen Amtssprache möglich.

Die Radiotelefonie mit den Flugsicherungsdiensten des Flughafens Zürich findet wie bisher ausschliesslich in Englisch statt.


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