Neue Version der AMP Vorlage: Möglichkeit zur Selbstdeklaration

Halter von Luftfahrzeugen der General Aviation und Unterhaltsbetriebe aufgepasst: Das BAZL hat seine Vorlage für Instandhaltungsprogramme (AMPs) von Luftfahrzeugen erneuert. Als Erleichterung für die GA muss das AMP für nicht gewerbsmässig betriebene Luftfahrzeuge, die in den Geltungsbereich der EASA fallen und als ELA1 Luftfahrzeuge klassiert sind, nicht mehr durch die Behörde genehmigt werden. Das AMP kann jetzt durch eine Selbstdeklaration oder durch eine CAMO autorisiert werden. Mehr Informationen dazu auf unseren Technik-News vom Januar 2018.

 

Foto: Bernhard Baur, Salzburg, 20. April 2013


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