NCO — Veränderungen für Pilot/innen und Luftfahrzeughalter/innen

Seit dem 25. August 2016 gilt in der Schweiz EASA-Part-NCO für Piloten und Pilotinnen sowie Flugzeughalter/innen. Wir fassen kurz zusammen was das bedeutet:

Betroffen sind alle Pilot/innen und Luftfahrzeughalter/innen von Luftfahrzeugen im nicht-gewerblichen Betrieb, die folgende Kriterien erfüllen:

Flugzeuge*

  • maximal 5‘700 kg MTOM; und
  • zertifiziert für maximal 19 Passagiere; und
  • zertifiziert für nicht mehr als eine/n Piloten/in; und
  • ohne Turbojet-Antrieb

*Obwohl leichte (maximal 5‘700kg MTOM) zweimotorige Turboprop Flugzeuge unter die EU Definition komplexer Luftfahrzeuge fallen, wurde für diese auf EU-Ebene eine Ausnahmeregelung für den nicht gewerblichen Betrieb vereinbart. Sie werden gemäß Part NCO betrieben.


Helikopter

  • maximal 3‘175 kg MTOM; und
  • zertifiziert für maximal 9 Passagiere; und
  • zertifiziert für nicht mehr als eine/n Piloten/in.

Unter anderen Neuerungen ist der «Pilot in Command (PIC)» nun dafür verantwortlich, anhand der eingebauten Instrumente und der Musterzulassung zu bestimmen, welche Flüge mit dem Luftfahrzeug möglich sind (IFR/VFR, Tag/ Nacht). Zusätzlich haben sich diverse Vorschriften im Detail geändert; beispielsweise im Zusammenhang mit Sauerstoff, Treibstoffvorrat etc..

Alle Infos zu den Veränderungen für Pilot/innen und Luftfahrzeughalter/innen findet ihr unter: www.bazl.admin.ch/nco


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