Montage von Kameras an Flugzeugen

Foto: Oliver Bucher

Seitdem so genannte Dash- oder Actioncams auf dem Markt sind, erfreuen sich diese nicht nur bei abenteuerlustigen Sportlern, sondern auch bei Pilotinnen und Piloten grosser Beliebtheit. Sie liefern faszinierende Bilder aus einer Perspektive, die sich für das menschliche Auge sonst nicht erschliessen. Dass bei Luftfahrzeugen für die Montage von solchen Leichtkameras besondere Bestimmungen gelten, erläutert dieser Beitrag am Beispiel einer DA40 NG. Ein Instandhaltungsbetrieb (PART 145-Betrieb) einer Motorfluggruppe in der Schweiz installierte an einem seiner Flugzeuge des Musters DA40 NG auf der Oberseite des Flügelrandbogens und auf der Unterseite der linken Höhenflosse je eine Halterung für eine GoPro-Kamera und gab dieses zum Flugbetrieb frei (release to service), ohne dass die Halterungen durch einen lizenzierten Flugzeugmechaniker (LAE) gemäss «LAE installation checklist» geprüft sowie die Checkliste ausgefüllt und unterschrieben wurde. Die Motorfluggruppe als Besitzerin der DA40 NG verfasste lediglich ein «Supplement to the airplane flight manual».

Berechtigte Sicherheitsbedenken
Bereits 2012 hat das BAZL Sicherheitsbedenken in Form einer Safety-Notiz (FOCA SAND-2012-003) geäussert. Darin weist das BAZL darauf hin, dass das Anbringen von Kameraausrüstungen oder Halterungen das Betriebsverhalten, die Aerodynamik oder das Schwingungsverhalten des Luftfahrzeugs negativ beeinflussen kann. Als Folge davon resultiert eine nicht unwesentliche Gefahr für die Besatzung oder Drittpersonen.

Vorschrift für die Montage von Leichtkameras: CS-STAN
Da jegliche Änderung an einem Luftfahrzeug genehmigungspflichtig ist, benötigt es auch für die Montage von Dash- oder Actioncams ausserhalb der Kabine entsprechende Nachweise. Im Gegensatz zu früher bietet sich heute mit den EASA-Vorschriften für Standard Changes and Standard Repairs ( CS-STAN) die Möglichkeit einer vereinfachten, regelkonformen Umsetzung derartiger Installationen. Diese Vorschriften dürfen auch für nicht-EASA-Flugzeuge angewendet werden, also z.B. auch bei Experimental- oder Eigenbauflug-zeugen. Die dafür geltenden Vorschriften sind:

  • CS-STAN (Issue 4 vom 27. April 2022) der EASA und spezifisch CS-SC403
  • CAA UK CAP 136912 (Policy and Guidance on mounting cameras on aircraft).

Wichtige Voraussetzung ist, dass nicht nur Pilotinnen und Piloten, die «rasch» eine Go-Pro-Halterung anbringen möchten, von dieser Vorgabe Kenntnis haben, sondern Instandhaltungsbetriebe die Prozesse der CS-STAN kennen, entsprechend anwenden und sich der Tragweite derartiger Installationen bewusst sind, die einer weiter gehenden technischen Beurteilung bedürfen.

“Sign-off” – a must
Für die Installation einer Leichtkamera muss ein lizenzierter Flugzeugmechaniker die Checkliste im Appendix A der CAA UK CAP 136912 verwenden. Einzelne Punkte dieser Checkliste sind nicht nur administrativer Art, sondern betreffen die Beurteilung von statischen Festigkeitsaspekten. Es ist hervorzuheben, dass bei ungünstiger Platzierung der Leichtkamera, beispielsweise am Randbogen eines Höhenleitwerks, Schwingungsbelastungen auftreten können, die zu einem Strukturversagen führen können und daher einer weitergehenden technischen Beurteilung bedürfen. Im Zweifelsfall steht das BAZL gerne für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung.

Detaillierte Informationen findest du auf der Website der EASA und des BAZL (Instandhaltung von Luftfahrzeugen)


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