Luftfahrtkarte für Drohnenpiloten

Ferngesteuerte Multikopter haben in den letzten Jahren einen eigentlichen Boom erlebt. Solche Drohnen sind nicht nur im Fachhandel erhältlich, sondern können auch in Kaufhäusern oder über den Internethandel erworben werden. Vielen Käufern fehlt das Bewusstsein, dass sie mit ihren Drohnen die bemannte Luftfahrt gefährden können. So gab es in diesem Jahr bereits zwei Meldungen von Linienpiloten, die im Anflug auf Basel bzw. auf Zürich in unmittelbarer Nähe ihres Passagierflugzeuges eine Drohne bemerkten.

 Das Gesetz schreibt unter anderem vor, dass ferngesteuerte unbemannte Luftfahrzeuge nicht in einem Umkreis von fünf Kilometern von einem Flugplatz betrieben werden dürfen. Für eine Ausnahmebewilligung muss die Flugverkehrsleitstelle des Flugplatzes oder bei kleineren Plätzen der Flugplatzhalter angefragt werden. Rund um Flughäfen und Flugplätze mit einer Flugverkehrskontrolle gibt es zudem sogenannte Kontrollzonen, die teilweise weit über den Fünf-Kilometer-Radius hinausgehen. In solchen Zonen darf ohne Bewilligung eine Höhe von 150 Meter über Grund nicht überstiegen werden.

Mit der neuen Drohnenkarte des BAZL kann nun genau festgestellt werden, wo der Betrieb eines Modellflugzeuges oder einer Drohne ohne räumliche Einschränkung erfolgen kann. Falls ein Einsatz einer Drohne innerhalb der Verbotszone nötig ist, beispielsweise für Filmaufnahmen, kann die Bewilligungsstelle auf der Karte eruiert werden. Die Karte kann im Browser über „map.aviation.admin.ch“ und in der App „Swiss Map Mobile“ betrachtet werden, die in Zusammenarbeit mit swisstopo geschaffen wurde. Mit der App lässt sich zudem der eigene Standort dank GPS-Lokalisierung des mobilen Gerätes genau eruieren.

 

 


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