Kampagne Sensibilisierung Airprox RPAS / Drohne gegen Mooney-Flügel Beitrag 1/3

© University of Dayton Research Institute

Drohnenpiloten aufgepasst: Unterschätzt die Wirkung selbst von kleinen Drohnen nicht, wenn die im Flug mit einem bemannten Luftfahrzeug kollidieren. Das University of Dayton Research Institute (UDRI) demonstrierte anhand eines Versuches, welche Wirkung ein Phantom 2 Quadrokopter mit einem Gewicht von rund einem Kilo (je nach Ausstattung) beim frontalen Aufprall an die Flügelvorderkante einer Mooney M20 erzeugen kann. Im Video ist zu sehen, wie sich die Drohne in den Flügel bohrt. Der Hauptholm des Flügels der Mooney wurde dabei beschädigt.

 

Was ist zu tun, wenn es zu Vorfällen mit anderen Luftfahrzeugen (Airprox) oder sogar zu einem Unfall kommt?
Drohnenbetreiber/-piloten haben die Pflicht, Unfälle und schwere Vorfälle über die Alarmzentrale der REGA (Tel. 1414, aus dem Ausland +41 333 333 333) unverzüglich dem Bereich Aviatik der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) zu melden. Darüber hinaus müssen alle sicherheitsrelevanten Zwischenfälle, d.h. auch Unfälle, innerhalb von 72 Stunden dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) via Aviation Reporting Portal der EASA gemeldet werden.

Im Hinblick auf das Inkraftreten der neuen europ. Drohnenregulierung werden diese Vorschriften noch präzisiert.

Fachbeiträge:

Impact tests prove large aircraft won’t always win in collision with small drones

UDRI tests impact of drone on aircraft at high speed


Seite teilen