Ich fliege meine Drohne sicher – Regel 4

Ist mit einer leichten Drohne mit einem Fluggewicht von unter 500g wirklich fast alles erlaubt?
Es trifft zwar zu, dass aufgrund der geltenden Vorschriften des Luftfahrtrechtes (VLK 748.941) die Einschränkungen bezüglich Flüge im Umkreis von 5km um Flugplätze (inkl. Heliports) sowie über Menschenmengen für Drohnen unter 500g Fluggewicht juristisch nicht gelten. Es gelten aber auch andere Bestimmungen, die beachtet werden müssen. So schreibt die Luftverkehrsregelung SERA 3101 unabhängig von einer Gewichtsklasse vor: Luftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden. Und gemäss Art. 237 des Strafgesetzbuches ist die vorsätzliche Störung des öffentlichen Verkehrs strafbar. Verboten sind zudem generell Flüge in den auf der Karte des BAZL ausgewiesenen Naturschutzzonen. Deshalb ist es sinnvoll, auch mit leichten Drohnen die (wenigen) Regeln zu beachten – im eigenen Interesse und im Interesse der anderen.

Ich fliege meine Drohne sicher

(Bild Imago)


Seite teilen