“English only”

Seit dem 1. Januar 2019 sieht das Luftfahrtgesetz vor, dass die Kommunikation mit dem Flugsicherungsdienst in den Lufträumen C und D, sowie in CTR, TMA, RMZ und FIZ, bei Flügen nach Sichtflugregeln nur noch in englischer Sprache erfolgen darf. Die Reduktion und Standardisierung auf «English only» reduziert die Gefahr von sprachlichen Missverständnissen und damit von Sicherheitsrisiken bei der Erbringung dieser Dienstleistungen. Dies, weil es zu keinem Sprachgemisch in der Kommunikation zwischen dem Flugsicherungsdienst und den Pilotinnen und Piloten mehr kommt und mithörende Pilotinnen und Piloten sich dank ein besseres Bild der Situation machen können («situational awareness»).

Neben Englisch wird im Luftraum E und G für den Sprechfunk mit dem Fluginformationsdienst die Möglichkeit der Verwendung der lokalen (in AIP publizierten) Sprache beibehalten.. Dies gilt auch für inaktive CTR und TMA oder Flugplätze ausserhalb der Betriebszeiten (HX). Nach den neuen Bestimmungen ist für Pilotinnen und Piloten in Lufträumen mit «English only» ein RTF-Eintrag mit gültigem «Language Proficiency Level 4» in Englisch erforderlich (96% der Piloten, die eine Motorflugausbildung absolvieren, verfügen über eine englische Radiotelefonie-Lizenz). Für Ballon- oder Segelflieger sowie für Bordtechniker wird der Nachweis der «Language Proficiency empfohlen, ist aber für sie in der Schweiz oder im grenzüberschreitenden Verkehr nicht erforderlich.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem Publikationsdatum im AIP: für Alpnach, Bern, Buochs, Dübendorf, Emmen, Grenchen, Meiringen, Payerne, Samedan, Sion und St Gallen-Altenrhein erfolgt die Publikation am 20. Juni 2019. Für andere Luftraume und Flugplätze laufen derzeit Gespräche über die Anwendung der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.

 


Seite teilen