Einführung VHF Funk im 8,33 kHz Kanalabstand

VFR-Piloten aufgepasst: Ab dem 1. Januar 2018 sind für alle VFR-Flüge und Lufträume unterhalb Flight Level 195 – in denen das Mitführen eines VHF Funkgerätes vorgeschrieben ist – der Einsatz von 8,33 kHz-fähigen VHF Funkgeräten verbindlich.

Die Europäische Kommission hat Anforderungen bezüglich des Sprachabstandes für den europäischen Luftraum bekannt gegeben. Die Verordnung beschreibt europaweit eine Vorgehensweise zur Einführung eines 8,33 kHz Frequenzrasters für den VHF Flugfunk.

Weitere Informationen: Technik-News BAZL


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