EASA Part-M «Light» – Zusätzliche Flexibilität bei der Behebung von Beanstandungen nach Lufttüchtigkeitsprüfungen
Mit der Einführung vom EASA Part-M «Light» will die europäische Luftfahrtaufsichtsbehörde eine Harmonisierung in der General Aviation in Europa durchsetzen. Es werden unter anderem neue Privilegien und eine zusätzliche Flexibilität für die Behebung von Beanstandungen (so genannte Findings) für Betreiber von General Aviation Luftfahrzeugen eingeführt.
Neu wird das Airworthiness Review Certificate (ARC) zwar erst nach der Behebung aller Findings (Level 1 und Level 2) ausgestellt. Nach operationellen und technischen Vorgaben der Musterbetreuer darf der Betreiber eines Luftfahrzeuges im Rahmen des «defect management» die Behebung eines Level 2 Findings längstens bis zur nächsten ordentlichen Kontrolle aufschieben. Das ARC wird nach dem Einreichen der Nachweise über die Behebung aller Findings oder dem ordentlichen Aufschub der Beanstandungen ausgestellt.
Nach der bisherigen Praxis wurde das ARC nach Level 2 Findings ausgestellt. Der Luftfahrzeughalter musste jedoch in der Regel innert ein bis drei Monaten dem BAZL die Behebung der Mängel nachweisen.
Weitere Informationen können in den Technik-News Luftfahrzeuge vom Juni 2019 nachgelesen werden:
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/luftfahrzeuge/technik-news-luftfahrzeuge.html
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