Durchflug einer Schiesszone– legal aber reelle Gefahr

Vor rund einer Woche haben wir gefragt, wer von euch durch eine Gefahrenzone fliegt oder diese doch besser umgeht. 12% der Teilnehmer nehmen das Risiko in Kauf, ggf. mit Hilfe der Funkunterstützung. Der Grossteil geht aber auf Nummer sicher und fliegt einen grossen Bogen um die Zone. Unten stehendes Illustrationsbeispiel zeigt, dass der Pilot eines Business Jets sich weder über Funk verständigte noch die Gefahrenzone umflog.

Mitte September spielte sich im Schweizer Luftraum folgende Situation ab: Trotz Publikation im DABS sowie einer Warnung von Skyguide «DELTA» entschied sich ein Business-Jet Pilot für den Durchflug einer aktiven Schiesszone. Glücklicherweise wurde gerade eine Schiesspause eingelegt. Dieses Beispiel von Mitte September ist kein Einzelfall. Gemäss VBS wurden in den letzten 12 Monaten über 40 Durchflüge durch aktive Schiesszonen registriert. Aus Safety-Gründen möchten wir diesem Thema kurz Beachtung schenken.

Durch eine aktive Schiesszone zu fliegen, ist keine Luftraumverletzung. Trotzdem: Ein Pilot muss sich bewusst sein, dass er beim Durchfliegen einer Schiesszone sich und das Leben seiner Passagiere einem Risiko aussetzt. Wir empfehlen deshalb, die NOTAMs der publizierten Schiesszonen genau zu beachten und den Flugweg respektive die Flughöhe gegebenenfalls anzupassen.
Reminder: Per NOTAM publizierte Gefahren im Luftraum können für den laufenden und nächsten Tag (ab 16:00) dem DABS entnommen werden. Also, fly safe and stay alive!

https://www.skybriefing.com/portal/dabs

 

Bild in Originalgrösse


Seite teilen