Drohne und Recht: Störung des öffentlichen Verkehrs

Einen Airbus bei seiner Landung mit einer Drohne zu filmen, muss offenbar auf gewisse Zeitgenossen einen unwiderstehlichen Drang ausüben. Anders lässt es sich nicht erklären, dass dieses Jahr bereits vier Crews von Passagierflugzeugen Sichtungen von Drohnen rund um den Flughafen Zürich gemeldet haben. Mit einer solchen Aktion gefährde ich den öffentlichen Luftverkehr. In einem solchen Fall läuft das Verfahren nicht mehr über das BAZL, sondern über die Staatsanwaltschaft. Und da komme ich mit Sicherheit nicht mehr so glimpflich davon.

Bild: imago


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