Drohne und Recht: Privatsphäre
Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch sinnvoll. Das zeigt sich gerade bei der Gesetzgebung für Drohnen. Wenn es kein kommunales Verbot gibt, darf ich mit meiner Drohne durchaus im Quartier umherfliegen. Was mir als Pilot Spass macht, kann andere aber empfindlich stören. Deshalb fliege ich im Normalfall ausserhalb von Wohnquartieren und beachte die Privatsphäre der Nachbarn. Bei Tiefflügen über ein Grundstück ohne Einwilligung des Eigentümers kann sich dieser rechtlich zur Wehr setzen, weil ich damit sein Recht auf Eigentum und das Recht auf Privatsphäre verletze.
Bild: Imago
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