COVID19: Verbesserungspotential fliegerischer Fähigkeiten und Kenntnisse identifiziert

Die aufgrund der Pandemie erlassenen Einschränkungen haben auch in der nicht kommerziellen Luftfahrt ihre Spuren hinterlassen. Obwohl die Anzahl der Pilotenausbildungen im 2020 nach wie vor hoch war, sind insgesamt weniger Flugbewegungen in der Leichtaviatik zu verzeichnen. Verhältnismässig hoch blieben hingegen die Anzahl Vorfälle und Unfälle in der General Aviation.

Hier ein kleiner Auszug aus der Historie:

  • In den letzten sechs Monaten haben Piloten insgesamt drei Mal vergessen bei der Landung das Fahrwerk auszufahren,
  • ein Pilot landete anstatt auf der Landebahn im Wasser und
  • ein Pilot war mit seinem Flugzeug derart überfordert, dass er während einem Anflug an die Grenze eines ‘in-flight loss of control’ geriet.

Die Häufung der Vorfälle während den letzten 12 Monaten mag wohl damit zu tun haben, dass die Luftfahrzeuge der Leichtaviatik von Mitte März bis Mitte Mai praktisch «gegroundet» waren. In den darauffolgenden Sommermonaten war hingegen ein regelrechter «Run aufs Fliegen» zu verzeichnen. Nach intensiven Gesprächen und Abklärungen zwischen den Sicherheitsabteilungen des BAZL und der EASA sind wir zur Ansicht gelangt, diese signifikante und negative Entwicklung in der Piloten-Community aufzuzeigen.

Wir gehen davon aus, dass Pilotinnen und Piloten wegen den COVID19-Einschränkungen weniger fliegen und weniger trainieren konnten und somit aus der Übung kamen. Es haben sich Defizite im Bereich der fliegerischen Fähigkeiten und Kenntnisse entwickelt, welche für Piloten zu einer besonderen Herausforderung oder gar einer Gefahr werden könnten.

Uns ist es ein Anliegen, dass die «Aviation Skills» im ganzen System mit wirkungsvollen Massnahmen wieder auf ein gutes Niveau angehoben werden. Hierzu sind alle Akteure, wie z.B. Piloten, Fluglehrer, Flugschulen/Clubs und Verbände aufgerufen, ihren Beitrag zu einer hohen Flugsicherheit zu leisten und entsprechende Massnahmen in ihren Bereichen zu implementieren.

Für Piloten gilt:

> Theoretischen Kenntnisstand kritisch überprüfen und auffrischen:

  • Studiere die Manuals (AFM) und übe die Prozeduren im Kopf oder im Cockpit am Boden
  • Vergewissere dich über die technischen Spezifikationen und Systeme deines Flugzeugs
  • Lege dir einen Plan und immer auch einen Plan B zurecht

> Fliegerische Fähigkeiten realistisch einschätzen und mit der Unterstützung eines Fluglehrers festigen und allenfalls erweitern:

  • Übe dich in deinen «Flying Skills»
  • Nimm dir einen Fluglehrer zur Seite, wenn du lange nicht oder nur noch wenig geflogen bist
  • Mache dich mit deinem Flugplatz und den Lufträumen vertraut

Für Flugschulen/ – vereine gilt:

> Überprüfung der Weiterbildungs- und Trainingsangebote:

  • Bieten Sie attraktive “Theoretical knowledge refresher”-Kurse und Safety Trainings an
  • Motivieren Sie Ihre Kunden für einen Checkflug
  • Prüfen Sie, ob Sie für nicht-obligatorische Fort- und Weiterbildungen BV87-Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Gesuch um Finanzhilfe (Art. 87b BV) 

Für Aviatikvereine und -verbände gilt:
Adressieren Sie in Ihrer Organisation unbedingt das Thema «Abbau von fliegerischen Fähigkeiten und Kenntnissen durch fehlende Praxis/Ausbildung» bedingt durch COVID19 und richten Sie Ihre Weiterbildungsangebote, sowie kontinuierliche Promotion der entsprechenden Safety-Themen an.


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